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Alzheimererkrankte können Anspruch auf Blindengeld haben

Alzheimererkrankte können Anspruch auf Blindengeld haben
Bundessozialgericht, Urteil vom 14.06.2018 
- B 9 BL 1/17 R -

Alzheimererkrankte können Anspruch auf Blindengeld haben
BSG zu den Voraussetzungen
Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, haben grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im vorliegenden Verfahren leidet die Klägerin an einer schweren Alzheimer-Demenz und kann deshalb Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten. Das beantragte Blindengeld nach dem BayBlindG lehnte der Beklagte ab.
Blindheit auch ohne nachweisbare Sehstörung anzunehmen
Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht der Klage stattgegeben. Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit zwar an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Sache hat es aber ausgeführt, dass bei cerebralen Störungen Blindheit auch anzunehmen ist, wenn der Betroffene nichts sieht, obwohl keine spezifische Sehstörung nachweisbar ist. Liegt Blindheit vor, wird Blindengeld zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen als Pauschalleistung erbracht.
Ausschlussgrund muss geprüft werden
Kann ein blindheitsbedingter Aufwand aufgrund der Eigenart des Krankheitsbildes aber gar nicht erst entstehen, wird der Zweck des Blindengelds verfehlt. In diesen besonderen Fällen darf der zuständigen Behörde der anspruchsvernichtende Einwand der Zweckverfehlung nicht verwehrt werden. Ob hier ein solcher Ausschlussgrund zum Tragen kommt, hat die Vorinstanz noch festzustellen und abschließend zu prüfen.


© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 19.06.2018 10:01
"Alzheimererkrankte können Anspruch auf Blindengeld haben
BSG zu den Voraussetzungen
Auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, haben grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden."


Also ich bin grundsätzlich dafür, daß echt jeder genau das bekommen sollte, was ihm auch zusteht lachendes Smiley
Allerdings müßte dann, wenn man diesen Text ganz genau nimmt, auch meine Mutter Blindengeld bekommen, denn genau das hat sie getan:

Sie hat mich schon als Baby, Kleinkind, Großkind, Teenager, junges Fräulein sowie Frau und Mutter, sogar bis jetzt niemals wahrgenommen, weder visuell noch mit dem Herzen, sie sieht mich einfach nicht, trampelt mit geistlosen Sprüchen auf mir herum und macht mir das Leben schwer. Sie wollte nur einen Jungen, ich bin Luft oder nur als Fußabtreter für sie da und je älter sie wird, desto boshafter Smiley mit Träne
Aber nach diesem Urteil steht ihr wohl eigentlich dieses Blindengeld zu lachendes Smiley
Soll ich sie darauf aufmerksam machen? zwinkerndes Smiley
 
Callimaus 19.06.2018 11:08
Auf jeden Fall breitgrinsendes Smiley
 
Teddyboy1957 19.06.2018 16:13
Ich möchte auch betreut werden. Rund um die Uhr von einer 20-jährigen Krankenschwester. All inclusive bitte
 
Frangipani 19.06.2018 20:29
Vor allem von der Nachtschwester, schon klar.
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