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Arzt darf auf Webseite nicht mit Wirksamkeit Craniosakraler Osteopathie werben

Arzt darf auf Webseite nicht mit Wirksamkeit Craniosakraler Osteopathie werben
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.06.2018 
- 6 U 74/17 -

Arzt darf auf Webseite nicht mit Wirksamkeit Craniosakraler Osteopathie werben
Werbung mit Wirkaussagen zu medizinischen Behandlungen nur bei gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig

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Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 27.06.2018 14:02
haha, na da können sich Anwälte jetzt ja eine goldene Nase verdienen, denn das betrifft ja nicht nur diese eine Krankheit, sondern da stolpere ich werbemäßig ja jeden Tag hundertfach über ähnliches drüber grinsendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 27.06.2018 14:03
haha, na da können sich Anwälte jetzt ja eine goldene Nase verdienen, denn das betrifft ja nicht nur diese eine Krankheit, sondern da stolpere ich werbemäßig ja jeden Tag hundertfach über ähnliches drüber grinsendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 27.06.2018 14:04
upsi, sorry Doppelpost trauriges Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 27.06.2018 14:08
wer auf viele Kommentar steht zu seinen Blogs, von mir bekommt er sie ganz offenbar breitgrinsendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 27.06.2018 14:08
wer auf viele Kommentar steht zu seinen Blogs, von mir bekommt er sie ganz offenbar breitgrinsendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 27.06.2018 14:09
was zum Geier..? beunruhigtes Smiley das passiert doch sonst nie.. zwinkerndes Smiley
trau mich jetzt gar nicht abschicken ..breitgrinsendes Smiley
 
Ina10 27.06.2018 14:49
Ich könnte die Wirksamkeit der Craniosakralen Therapie bestätigen.
 
Callimaus 27.06.2018 15:46
Ina, darf ich dich fragen, was das bei dir bewirkt hat ?
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