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Es werden keine Kosten für einen Pass übernommen.

Es werden keine Kosten für einen Pass übernommen.
Urteil

Hartz IV 

Kein Amt übernimmt die Kosten für einen Reisepass.

Ist das korrekt ?
Ich denke ja.
Wer reisen kann, die Mittel dafür hat, sollte auch seinen Pass bezahlen.

Kommentare

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Gisa 13.09.2018 10:08
Also mir wurde mal erzählt, dass den Hartzern Urlaub (Reisen) zusteht und die Kosten vom Amt übernommen werden...will mich da aber jetzt nun nicht festlegen ob dem auch so ist. Habe nicht gegoogelt...vielleicht gab es so etwas ja mal und heute nicht mehr oder nur unter bestimmen Voraussetzungen
 
STOTTERER 13.09.2018 10:45
Bei Bedürftigkeit werden diese Kosten reduziert.

Ernst-Martin
lachendes Smiley
 
Callimaus 13.09.2018 11:09
Es gibt kein Urlaubsgeld bei Hartz4 oder Grundsicherung.
 
Callimaus 13.09.2018 12:01
Dafür werden die [url=https://www.gegen-hartz.de/urteil/hartz-iv-jobcenter-muss-pckosten-übernehmen-789999]Kosten[/url] eines PC oder Laptop für Kinder (Schule) übernommen.
 
(Nutzer gelöscht) 13.09.2018 12:39
@ Callimaus: Hi! Die Kosten können für einen Reisepass aber bei der nächsten Lohnsteuererklärung für das Vorjahr abgesetzt werden.
Für Personen, die aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, oder gar häufiger im Ausland sind (z. B. Monteure), können die Kosten i. d. R. vom Arbeitgeber übernommen werden.
 
Thohom 13.09.2018 12:51
Wie soll das denn gehen, dass man mit Hartz4 Urlaub bekommt. Wovon denn? Beim ALG1 kann man sich m.W. für kurze Zeit von der Mitwirkungspflicht befreien lassen und dann "Urlaub" machen.
Da man in D nur einen Personalausweis braucht, ist ein Reisepass Luxus.

Ich bin jetzt als Rentner ganz arm dran. Ich bekomme  keinen Urlaub mehr und kann nichtmal krankfeiern.skeptisches Smiley
 
Callimaus 13.09.2018 13:25
KIBRI21, Logo, wenn jemand arbeitet, bezieht er auch kein Hartz4.

Stimmt, Thohom, genau 21 Tage, ohne Urlaubsgeld.
 
Frangipani 13.09.2018 13:49
@Callimaus
Es gibt die sogenannten "Aufstocker", Leute die geringfügig auf Mindestlohnbasis arbeiten, was im Ergebnis noch unter dem Alg II Satz liegt. Was dann noch fehlt, können sie nach Antrag vom Jobcenter hinzubekommen.

Aber grundsätzlich gilt: Wer Hartz IV bezieht, darf nur 3 Wochen Urlaub nehmen und muß es vorher beantragen.
Selbstverständlich dürfte er diese Zeit im Ausland verbringen. Die Kosten für den Paß werden aber meines Wissens nicht übernommen.

Zu deinem Thema passend würde ich hier generell mal die Frage stellen, wie sinnvoll oder gerecht es ist, etwas bezahlen zu müssen, zu dem man zwar verpflichtet wird, es einem aber nicht gehört (z.B. Personalausweis). Wie findest du das?
 
STOTTERER 13.09.2018 15:11
Ja, liebe Frangipani,
dies ist damals vom Bundesrechnungshof ausgegangen:
wer etwas vom Staat haben will - muß bezahlen.

Ich empfinde dies als "Wegelagerei" an der Schloßstraße!

Ich mußte damals für mein Bewerbungszeugnis gleich 2 D-Mark bezahlen - nur für die Unterschrift des Direktors (ausfüllen mußten wir es selber) …
(der Facharbeiter-Lohn war ca. 99 Pfennig pro Stunde brutto)
soviel wie das Eintrittsgeld zu einem gehobenen Tanzvergnügen … den ganzen Abend lang!

Ernst-Martin
lachendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 13.09.2018 17:28
Ach ich habe nie Urlaub beim JobCenter genommen! War mir zu doof. Gut bin auch nie länger als ne Woche weg gewesen, krankschreiben lassen hab ich mich auch nur wo ich im Praktikum war. Fand  das total dummsinnig.
Aber denke auch, dass Reisepass "Luxus" ist und man den selbst zahlen muss. Es sei denn er ist Voraussetzung für einen Job, der Dir in Aussicht steht. Ich denke in diesem Fall hilft das JobCenter mit.
 
Stefan1 13.09.2018 20:22
Urlaubsgeld bei Hartz 4..!? Das wäre wohl auch ein bisschen viel des Guten! Auch wenn ich es manchen wirklich gönnen würde!
 
Callimaus 14.09.2018 08:41
Frangipani, zu deiner Frage:
Es ist schon merkwürdig, für etwas zu zahlen, was einem nicht einmal gehört. Man bezahlt quasi eine Leihgebühr. Die nach 10 Jahren abgelaufen ist, dann wieder alles neu.
Jemand will Deutschland verlassen, also muss er auch dafür sorgen, das er zurück kommen kann. Ein wenig zweischneidiges Schwert.
 
Thohom 14.09.2018 08:51
Keine Leihgebühr.....Aufwandsentschädigung. zwinkerndes Smiley
 
Callimaus 14.09.2018 09:12
Oder so, nur nicht absetzbar zwinkerndes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 14.09.2018 12:12
Frangipani: Personalausweis finde ich eine Frechheit wie teuer der mittlerweile ist. Er ist vorgeschrieben, aber man muss selbst bezahlen. Und ohne Personalausweis keine staatliche Unterstützung. Heißt Obdachlose die sich den nicht leisten können, haben keinen Anspruch auf Wohnung und Sozialhilfe. Somit bleiben sie Obdachlos. Da könnte der Staat mithelfen und sagen z. B. der Staat übernimmt 50 Prozent der Kosten. 
 
(Nutzer gelöscht) 14.09.2018 12:40
@Rumtreiberin: Richtig! fröhliches Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 14.09.2018 14:36
@Thohom: Aufwandsentschädigung ist auch der falsche Ausdruck! Denn eine Aufwandsentschädigung ist ein Zuschuß für einen aussergewöhnlichen Aufwand. zwinkerndes Smiley
 
Frangipani 15.09.2018 02:38
Naja, es gibt schon Fälle, wo die Einwohnermeldeämter kulanzmäßig die Kosten für den PA übernehmen, wenn die Situation eintritt, daß der Betroffene ohne Ausweis nicht an sein Konto kommt (z.B. wegen Pfändung) oder kein Konto eröffnen kann. Denn in dem Fall muß der Teufelskreis durchbrochen werden, daß er ohne Ausweis kein Geld bekommt und ohne Geld keinen Ausweis... Habe ich vor Ort schon erlebt (beobachtet). Ist aber gewiß nicht die Regel und das Bürgeramt ist vermutlich nicht dazu verpflichtet. Sie haben es dennoch gemacht und von daher lobe ich ausnahmsweise mal die Amtsschimmel...
 
Thohom 15.09.2018 07:39
@ Kibri
Die Produktionskosten für den Pass sind Kosten und personeller Aufwand....und zwar regelmässig.
Kosten- / Aufwandserstattung, aber definitiv nicht aussergewöhnlich.
 
STOTTERER 15.09.2018 08:48
Im Regelsatz sind die Kosten für einen Personalausweis von 3 Euro jährlich seit 2011 enthalten.
Bis nun die Kosten für Personalausweis (ca. 30 Euro) - also in 10 Jahren - "angespart" sind, ist die Ausstellung kostenfrei.

lt. Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin; unser Einwohnermeldamt hält sich daran.

Ernst-Martin
lachendes Smiley

Ernst-Martin
lachendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 15.09.2018 17:39
@Thohom: Zuerst sprichst du von Aufwandsentschädigung und nun von Aufwandserstattung! Was denn jetzt?
Schließlich sind Produktionskosten und Personal regelmäßige Kosten(wie von dir selbst angemerkt). Was willst Du da noch erstatten?
Der Begriff "Aufwandsentschädigung" ist in der Bürokratie als "ein Zuschuß für einen außergwöhnlichen Aufwand" fest definiert!
 
Eisblume50 15.09.2018 18:23
Ich habe da schon so meine Schwierigkeiten. Wozu, bitte schön, braucht einer, der arbeitslos ist - sich also nicht vom Arbeitsstress erholen muss - Urlaub???? Ich finde, Urlaub ist etwas für Berufstätige. Wobei ich etwas pingelig bin, was die Sprache anbelangt, und schon zusammenzucke, wenn Leute, die deutlich über 60 - also Renter - sind, von ihrem "Urlaub" berichten.
 
Callimaus 15.09.2018 19:23
Wieso, Rentner können doch in den Urlaub fahren .
 
 
Eisblume50 15.09.2018 22:17
Callimaus, im Wort "Urlaub" steckt "Erlaubnis". In früheren Jahrhunderten musste erst beim Lehnsherrn die Erlaubnis eingeholt werden, sich auf die eigenen Güter zurückziehen zu dürfen usw.. Diese Erlaubnis hat sich in unserem Wort Urlaub durchgesetzt. Rentner können natürlich verreisen, aber sie können dies stets und ständig tun - falls das Geld reicht, brauchen also von niemandem die Erlaubnis, fahren deshalb auch nicht in Urlaub, sondern sind auf Reisen. Alles klar?
 
Callimaus 16.09.2018 08:03
Okay, etwas Wortspielerei zwinkerndes Smiley
 
Frangipani 17.09.2018 15:20
"Wozu, bitte schön, braucht einer, der arbeitslos ist - sich also nicht vom Arbeitsstress erholen muss - Urlaub????"

Um mal drei Wochen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen und damit die Erlaubnis (!) zu haben, sich frei bewegen zu können, wohin er will.

Denn Artikel 11 des Grundgesetzes (Freizügigkeit) gilt nicht für Bezieher von Sozialleistungen. Der Arbeitslose hat am Ort zu bleiben, sonst verliert er seinen Anspruch auf die Leistungen. Möchte er aber mal seine Familie besuchen oder mal die Seele baumeln lassen an einem schönen Ort, MUSS er eben diesen Urlaub beantragen.

Von daher entspricht die Situation ein bißchen dem Ursprung mit der 'Erlaubnis', Eisblume. Ein Hartz IV Empfänger ist eben kein "freier Mann".
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