Urteil: WhatsApp und Beleidigungen
01.02.2019 10:25
Urteil: WhatsApp und Beleidigungen
01.02.2019 10:25
Urteil: WhatsApp und Beleidigungen
Zur Info
An engste Familienmitglieder gerichteter Misshandlungsvorwurf in WhatsApp-Nachrichten fällt in Bereich "beleidigungsfreier Sphäre"
Urteil
An engste Familienmitglieder gerichteter Misshandlungsvorwurf in WhatsApp-Nachrichten fällt in Bereich "beleidigungsfreier Sphäre"
Urteil
Kommentare
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Garfield17 01.02.2019 13:00
@Lest mal bitte richtig🙄da steht INNERHALB VON FAMILIEN und Nicht überall.
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 13:01
Ja. Aber macht es das besser. Garfield? Gerade familien sollten doch respektvoll miteinander umgehen, oder einem schutz unterliegen...
Garfield17 01.02.2019 13:11
Das kommt wohl auf die Familie an, welchen Umgang man sonst pflegt.
Aber man sollte sich schon, in einer Familie alles sagen können, auch wenn es mal unbequem ist oder die Fetzen fliegen.
Der Ton macht halt immer die Musik.
Aber man sollte sich schon, in einer Familie alles sagen können, auch wenn es mal unbequem ist oder die Fetzen fliegen.
Der Ton macht halt immer die Musik.
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 13:12
In diesem Fall ging es um Missbrauchsthemen. Sonderlich liebevoll klingt das nicht- erst recht nicht, wenn es dann vor Gericht kommt.
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 13:21
Das Gericht hatte hier lediglich festgestellt das bestimmte Kommunikationen, auch wenn sie per Chat erfolgen, dennoch zur Privatsphäre zählen ... wie z.B. auch ein Telefon unter Familienmitgliedern. Und es ist halt was anderes sich "Dinge" innerhalb der Familie an den Kopf zu werfen, als sie einem Bekannten oder gar Fremden zu sagen... Auch wenn das nichts am ggf. unerfreulichen Inhalt ändert. Ist aber doch auch nichts Neues, das der Umgang oft um so ruppiger wird, je vertrauter die Personen einander sind ... ist schon komisch, das man gerade da wo man sich Schutz und Sicherheit erhofft, nicht selten am ehesten und am tiefsten Enttäuscht wird. 😒
Garfield17 01.02.2019 13:30
Missbrauchsvorwürfe der Schwiegermutter sind aber auch nicht gerade die feine Art.
Der Mann hatte ja geklagt und verloren.
Der Mann hatte ja geklagt und verloren.
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 13:32
Du weißt doch, wenn irgendwer "Schuld", dann immer die Männer ... und Klischees sind nunmal so praktisch, weil häufig auch zutreffend. Weiß man nun nicht, was diese Schwiegermutter "eigentlich" im Schilde führt, vlt. ist's so eine, die meint die Tochter hätte was besseres verdient, bzw. deren Mann sei nicht gut genug ...
Garfield17 01.02.2019 13:36
Ist schwierig zu Beurteilen, aber solche Frauen soll es ja auch geben.
Schlimm für den Mann ist dann nur, wenn nichts aber auch gar nichts dran ist an den Vorwürfen.
Schlimm für den Mann ist dann nur, wenn nichts aber auch gar nichts dran ist an den Vorwürfen.
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 13:37
Ja. Aber ich hoffe, dass er dann ne Anzeige wegen Rufschädigung stellen kann...
sie muss ja dann nachweisen, dass er angeblich ein Vergewaltiger ist...
sie muss ja dann nachweisen, dass er angeblich ein Vergewaltiger ist...
AlexJanuar1984 01.02.2019 13:55
Ich finde das Urteil innerhalb der Familie dass da Beleidigungen per WhatsApp nicht zählen gut, sonst hätten die Gerichte wegen so einem Kram viel zu tun, ohne Internet sind doch früher innerhalb der Familie auch schon Beleidigungen gefallen, wenn jemand Mal Bei einem Geburtstag zu viel Alkohol getrunken hat, oder es beim Familienfest um zb. Politik ging, wenn man anderer Meinung war, und es sich aufgepusht hat
erika65 01.02.2019 13:58
Ich hab nirgendwo etwas von Vergewaltigung gelesen? Es geht um Gewalt an dem Kind?
Wenn ich sowas vermuten würde,würde ich auch handeln.Gibt genug von 🙈🙉🙊
Wenn ich sowas vermuten würde,würde ich auch handeln.Gibt genug von 🙈🙉🙊
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 14:00
ok, aber auch das sind heftige Anschuldigungen, die bewiesen werden müssen, Erika...
Garfield17 01.02.2019 14:11
@ erika65
Na unter Missbrauch versteht man ja nicht nur Vergewaltigung, da fällt wohl alles drunter.
Soll ja auch nichts Beschönigen. Manche sind aber zu Unrecht unter Verdacht.
Na unter Missbrauch versteht man ja nicht nur Vergewaltigung, da fällt wohl alles drunter.
Soll ja auch nichts Beschönigen. Manche sind aber zu Unrecht unter Verdacht.
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 14:15
"ich hoffe, dass er dann ne Anzeige wegen Rufschädigung stellen kann..."
Aber das ist doch der Witz an der Sache ... innerhalb der Familie gibt es keinen "Ruf" der geschädigt werden könnte, weil es ja innerhalb der Familie verbleibt. Einen Ruf hat man nur nach außen hin zu verlieren .... Somit erübrigen sich innerhalb des Kreises der buckligen Verwandtschaft auch irgendwelche Anzeigen. Wie sollte ein Staatsanwalt da auch ermitteln, wenn zugleich Verwandte nicht gegeneinander Aussagen müssen? (Aussage-Verweigerungs-Recht)
Aber das ist doch der Witz an der Sache ... innerhalb der Familie gibt es keinen "Ruf" der geschädigt werden könnte, weil es ja innerhalb der Familie verbleibt. Einen Ruf hat man nur nach außen hin zu verlieren .... Somit erübrigen sich innerhalb des Kreises der buckligen Verwandtschaft auch irgendwelche Anzeigen. Wie sollte ein Staatsanwalt da auch ermitteln, wenn zugleich Verwandte nicht gegeneinander Aussagen müssen? (Aussage-Verweigerungs-Recht)
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 14:23
Puzzle: wer oder was sagt denn, dass die "netten" Familienangehörigen diese Vorwürfe nicht z.B. an den Arbeitgeber weiter leiten oder der regionalen Presse mitteilen oder oder...
@erika: beides sind schwere Straftaten...
@erika: beides sind schwere Straftaten...
(Nutzer gelöscht) 01.02.2019 14:30
Darum ging es in dem Urteil aber nicht. Sondern nur darum, wenn sich Verwandte untereinander Worte an den Kopf werfen ... egal auf welchem Kommunikationsweg sie das tun.
Klar, wenn die Schwiegermutter das nach außen Tratscht ... und es eine Falschbehauptung ist, dann macht sie sich strafbar und ggf. auch Schadenersatzpflichtig, bspw. wenn der Arbeitgeber denn Mann daraufhin kündigt oder mobbt ...
Klar, wenn die Schwiegermutter das nach außen Tratscht ... und es eine Falschbehauptung ist, dann macht sie sich strafbar und ggf. auch Schadenersatzpflichtig, bspw. wenn der Arbeitgeber denn Mann daraufhin kündigt oder mobbt ...
Das wird nun gewiss manch einem Tür und Tor öffnen, weiterhin straffrei gegenüber anderen zu pöbeln.