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Mietminderung bei großer Wärme ...

Mietminderung bei großer Wärme ...
Obergeschosswohnung,
in der die Temperatur

- tagsüber 30 und

- nachts mehr als 25 Grad betrug,

eine Mietminderung von 20 Prozent für angemessen (Az.: 46 C 108/04).

Immer mehr Häuslebauer loben die Eisspeicher …,

weil sie jede Wohnung auf 20°C abkühlen können.

Ernst-Martin
lachendes Smiley

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 27.06.2019 11:21
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Mietminderung bei bzw. wegen der Hitze gibt, denn man wurde ja nicht gezwungen diese Wohnung zu nehmen. Außerdem gibt es Hilfsmittel wie Ventilator oder Klimaanlage, die man kaufen kann und Abhilfe schaffen.
 
Callimaus 27.06.2019 11:27
Lisa 

Das Urteil

Allerdings von 2006.
 
(Nutzer gelöscht) 27.06.2019 11:30
Oooh Danke... hmmm .. mal sehen ob das in Österreich auch geht.
Danke noch mal :o)
 
kaffeetante67 27.06.2019 11:37
Aber eigentlich weiß man ja so was schon vorher wenn man in so eine Wohnung zieht das sich die Wärme dort staut....
 
(Nutzer gelöscht) 27.06.2019 12:00
Nicht wenn man so blond ist wie ich ^^…
Okay, die Wohnung ist im Erdgeschoss mit 5 Stufen, bis auf einen kleinen Raum war ich begeistert, da ich sie leistbar ist, einen extra Radraum hat, ruhige Lage hatte,... also nahezu perfekt. Da konnte ich nicht auch noch darauf achten, dass alle Fenster nur auf einer Seite sind. ;o) 
 
Callimaus 27.06.2019 13:19
Lisa, stimmt. Man muss Abstriche machen.
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