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Hier gibt es doch ein paar schlaue Köpfe....

Hier gibt es doch ein paar schlaue Köpfe....
Es gab ja nun eine mehr oder weniger satte Rentenerhöhung.

Ab welcher Jahresrente Brutto fällt man unter die Steuerpflicht?🤔

Gibt es bei der Berechnung hier auch Freibeträge z.B. wenn man

100% schwerbehindert ist??????

Wer bringt mir ein wenig Licht in diesen Steuerdschungel?

Über sachdienliche Hinweise freue ich mich sehr.😉

Kommentare

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STOTTERER 02.07.2019 08:17
Ganz einfach: ein Anruf im Finanzamt genügt!

Der Grundfreibetrag ist z.Zt. 9.168 Euro.
Alles was darüber hinaus geht, muß versteuert werden.

Den Behinderten-Freibetrag suche ich noch heraus.

Ernst-Martin
lachendes Smiley
 
STOTTERER 02.07.2019 08:25
Der Behinderten-Steuersatz richtet sich nach dem Grad der Behinderung:

https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleiche/steuern/steuerfreibetraege-fuer-die-einkommensteuer

Erhoffe Dir aber nicht Zuviel: die Freibeträge sind veraltet und decken nicht die Mehrkosten ab.

Der geringste Steuersatz beträgt 14 %;
es gibt auch zusätzlich Freibeträge für Kinder, die noch im Haushalt wohnen.

Die Pfarrsekretärin kann Dir in der Regel beim Ausfüllen Deiner Einkommenssteuer-Erklärung helfen; sie kann sie auch über den Computer ziehen, wenn sie ELSTER installiert hat.
Es dauert nur wenige Minuten, wenn Du alle Unterlagen bei-einander hast.

Laßt Blumen sprechen …

Ernst-Martin
lachendes Smiley

Viel Glück!
 
Hohenpriesterin1 02.07.2019 08:36
Hallo Ernst-Martin,

ich möchte mich bei dir bedanken😊
 
(Nutzer gelöscht) 02.07.2019 08:42
Ganz so einfach "Grundfreibetrag und fertig" ist das mit der Rentenbesteuerung eben nicht!

"Wie hoch die steuerpflichtige Rente tatsächlich ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer in Rente gegangen ist."

Bitte "einfach" mal da drauf klicken: Renten-Steuer-Rechner 😉
 
STOTTERER 02.07.2019 09:10
Welcher Anteil der Rente versteuert wird, ist wieder etwas anderes.
Dies wird vom Finanzamt automatisch durchgeführt.

Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags



1)  Jahr des Rentenbeginns

2) Besteuerungsanteil in Prozent

3) Prozentsatz für Rentenfreibetrag


1) Bis 2005

2)50 %

3)50 %
-------------

1) 2006

2) 52 %
3) 48 %
-----------

1) 2007

2)54 %
3)46 %
--------

1) 2008
2) 56 %
3) 44 %
---------

1) 2009

2) 58 %
3) 42 %
--------

1) 2010
2) 60 %
3) 40 %
--------

1) 2011
2) 62 %
3) 38 %
----------

1) 2012
2) 64 %
3) 36 %
---------

1) 2013
2) 66 %
3) 34 %
---------

1) 2014
2) 68 %
3) 32 %
---------

1)2015
2) 70 %
3) 30 %
---------

1)2016
2) 72 %
3) 28 %
--------

1)2017
2) 74 %
3) 26 %
---------

1)2018
2) 76 %
3) 24 %
---------

1)2019
2) 78 %
3) 22 %

Ernst-Martin
lachendes Smiley
 
STOTTERER 02.07.2019 09:16
Bis 2005 wurde nur der Ertragsanteil der Rente versteuert.
Dafür gibt es heute nun die oben angeführten Freibeträge, die zur einer niedrigen Rente führen.

Ernst-Martin
lachendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 02.07.2019 14:24
Allein , dass es soviel Kontroverses über die Steuern gibt ist eine Schande. Dieses System ist sowas von daneben. Steuerhinterziehung ist kein Verbrechen,  sondern lediglich ein Moment des Bewusstwerdens von staatlichem Unrecht an seinen Bürgern. Beitragen ist ok. Aber nicht mehr seitdem das Geld nur noch für Globalisierungswirtschaft drauf geht und allenfalls Leute deswegen vor die Hunde gehen ( Waffen , Handel mit asiatischen Ländern die ihre Arbeiter umbringen).........
 
(Nutzer gelöscht) 02.07.2019 18:45
Ich bin so schlau wie zwei Dumme!
 
(Nutzer gelöscht) 02.07.2019 18:47
Nach der Regel: Minus mal Minus gleich Plus?
 
(Nutzer gelöscht) 02.07.2019 18:50
So ungefähr. *lach*
 
Alex371 02.07.2019 22:39
Solange man nicht zur steuererklärung aufgefordert wird muss man keine machen, oder seh ich das falsch?
 
STOTTERER 02.07.2019 22:46
Du mußt immer eine Steuererklärung abgeben,
wenn die Freibeträge überschritten sind oder
Zinseinnahmen existieren.

Ernst-Martin
lachendes Smiley
 
 
(Nutzer gelöscht) 03.07.2019 23:07
.

ja Alex da liegste falsch!
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