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Nach Unfall auf der Autobahn

Nach Unfall auf der Autobahn
Hier bestraft die Polizei die Gaffer sofort mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. 
Ob das die Gaffer wirklich abschreckt?

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 10.09.2019 20:26
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nicht alle, aber viele bestimmt.
die meisten sicher mehr der Punkt als die 100 €! 😉
 
(Nutzer gelöscht) 10.09.2019 20:28
nö, glaube  nicht das 100 Euro abschrecken.
Man sollte aber auch nicht die Verhältnissmassigkeit  vergessen..
Kriminalisieren  und mehr Strafe machens  schlimmer denke ich.
Aber wir haben ja Schlaumeier  bei HL wie mia .
 
(Nutzer gelöscht) 10.09.2019 20:29
Pro Foto 
1 Tag Fahrverbot
Oder 1Woche
 
chopart 10.09.2019 20:33
Das ist doch ne schöne Nachricht mal schauen ob sich jetzt was ändert mit den Schaulustigen.
 
Thohom 10.09.2019 20:40
Tja und das nur, weil jeder heute eine Kamera dabei hat. Geglotzt wurde schon immer.
 
(Nutzer gelöscht) 10.09.2019 20:44
Werbung in den öffentl. Medien über die Konsequenzen von "Gaffen" und Behinderung von Einsatzkräften.

Vom Einkommen abhängiges Bußgeld und ein Punkt, alles gestaffelt im Wiederholungsfall bis zu fünf Punkte ggf. ein Entzug vom Führerschein, eine MPU zum erlangen einer neuen Fahrerlaubnis.

Für mich ist eine komplette Umstrukturierung der StvO und vom Bußgeldkatalog schon mehr als überfällig.
 
(Nutzer gelöscht) 10.09.2019 20:52
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@Thom
aber nicht so intensiv, behindernd und rücksichtlos wie heute. Klar waren die Menschen heute auch neugierig, aber heute geht es darum in so einer Situation noch um jeden Preis noch das beste Foto oder Video zu machen mit dem man sein Profil bei YT oder in sozialen Medien anpreisen kann!
 
Thohom 10.09.2019 20:55
Ich sag ja, es liegt an der Kameras.😉
Womöglich kann man ja auhc was in die BILD verkaufen. Gibts da nicht so eine Rubrik bei denen?
 
Lionheart68 10.09.2019 20:58
Dem "Filmer" die Kamera, Handy etc. beschlagnahmen, denke das tut schon mächtig weh...
 
(Nutzer gelöscht) 10.09.2019 21:02
Beschlagnahmen ja, wäre ja ein Beweismittel, fahren mit Handy käme ja dann noch dazu.
 
(Nutzer gelöscht) 10.09.2019 21:04
"BILD" ? ! Das alles fing an, als die den 'Leserreporter' einführten !
 
(Nutzer gelöscht) 10.09.2019 21:06
ja hasselklaus um Schwanzbilder zu machen....
 
(Nutzer gelöscht) 11.09.2019 18:32
Ich fände eine Geldstrafe, die mit dem Monatseinkommen des Gaffers ansteigt, sehr sinnvoll. Tut allen ähnlich weh zwinkerndes Smiley
 
Wolfgang0308 11.09.2019 19:31
😜 Wie müssen uns - glaube ich - einfach der Zeit anpassen.

 https://youtu.be/d5EggS6k3TM
 
(Nutzer gelöscht) 11.09.2019 23:06
Hi zusammen,
nun... Da neige ich eher zu deutlich höheren Strafen.
Ich war 16 Jahre beim THW auf vielen Einsätzen. Hochwasser, Autobahnbergung. Außerdem kurzzeitig mal bei einem Bergedienst, an der A3, für schwere LKW Unfälle und ich habe ne Sanitätsausbildung. Ist man beteiligter, sieht die Sache ganz anders aus. Es geht tatsächlich um Sekunden. 
Meiner Meinung nach, sollten Gaffer nach Strafrecht bestraft werden, nicht nach Ordnungswidrigkeiten. Nicht unter € 1.000. bei Behinderungen den Führerschein nicht ohne MPU wieder bekommen, ist Leben in Gefahr mit Gefängnis. Zu streng, denken Manche? Nein. Definitiv nicht. Erst dann zeigt es Wirkung.
 
(Nutzer gelöscht) 11.09.2019 23:14
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grundsätzlich finde ich ein härteres durchgreifen gut und sinnvoll, das hätte man schon länger machen sollen. Jetzt die Strafen von Null auf hundert anziehen halte ich für nicht so sinnvoll weil da in Zeiten der Rechtsschutzversicherung nur ganz viele Fälle bei den Gerichten landen und diese noch weiter blockieren würden.
Für Behinderungen wurde ja vor einiger Zeit erst das Strafrecht angepasst, da sollte man erst mal abwarten wie sich das praktisch entwickelt.
 
(Nutzer gelöscht) 11.09.2019 23:17
Das stimmt. Wir werden es erleben.
 
(Nutzer gelöscht) 12.09.2019 08:08
BluePanther, das harte durchgreifen könnte man voll durchziehen, das im Wiederholungsfall keine möglichkeit besteht gegen die Strafe einen Widerspruch einzulegen. Das ist alles machbar, alles muss da genau durchdacht werden, hier wird aber warscheinlich direkt losgeschrien, die Umwelt ist doch viel wichtiger wie der Kommentar über den Flixbus der die Umwelt verpestet.

Der Kommentar von Wolfgang0308 mit den Youtube Video ist schon gut und lustig, satirisch aber auch traurig, das publik machen wichtiger ist als erste Hilfe zu leisten 😒
Das ist unterlassene Hilfeleistung...

Gestern einen Streifenwagen gesehen wo der Fahrer während der fahrt (durch Fußgängerzone) eine Nachricht geschrieben hat.
Ich habs fotografiert und mich erkundigt, man könnte nichts machen (Datenschutz), haben die etwa Narrenfreiheit hier...
 
(Nutzer gelöscht) 12.09.2019 16:38
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ich glaube du hast da einiges mit dem deutschen Strafrecht nicht verstanden @Joschi "das im Wiederholungsfall keine möglichkeit besteht gegen die Strafe einen Widerspruch einzulegen."

Übrigens gestern in der Zeitung gelesen zu dem Thema von einem Angeklagten der sein "letztes Wort" über mehrere Prozesstage ausdehnt und damit reichlich Ressourcen bindet und sich eine Selbstdarstellung zu lasten des Staates und Justiz erlauben kann.
Kann die Justiz bei geltender Rechtslage nicht verhindern, aber die Rechtslage hätte man schon länge ändern können wenn der deutsche Richterbund sich nicht über Jahrzehnte immer nur mit den verfassungswidrig niedrigen Bezügen seiner Mitglieder beschäftigt hätte!

P.S. Natürlich kannst du deine Unterlagen an das Ordnungsamt oder die Polizei weiterleiten und die müssen was tun, ging ja beim Knöllchen-Horst auch durch die Presse. Nur hat bei den Behörden niemand Interesse daran und wenn du nur fragst wirst du abgewimmelt! 😉     
 
Thohom 12.09.2019 17:55
Eine Fundsache.....373 Punkte in FL.😎
 
STOTTERER 13.09.2019 05:18
So sieht etwa § 24 Bayerische Feuerwehrgesetz vor:

Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde. Unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt und deren Hilfsmittel darf entsprechend den Art. 58, 61 Abs. 1, 2 und 3, Art. 64 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes angewendet werden.[17]
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Als Strafe drohen 1 Jahr Gefängnis oder Geldstrafe,
z.B. auch, wer keine Rettungsgasse bildet.

Ich bin für mehr selbstfahrende Autos. die von der Polizei übergesteuert werden können.

Ernst-Martin
lachendes Smiley
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