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Neutralitätsgesetz

Neutralitätsgesetz
Es ärgert mich ungemein, dass jetzt sogar das Neutralitätsgesetz abgeschafft wird.
Für mich ist es ein ausgesprochen gutes Gesetz.

Ich kann dieses "Nachgeben" einfach nicht nachvollziehen.

Mich interessiert Eure Meinung dazu..aber bitte keine Links.

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 03.09.2020 20:04
was ist das für ein Gesetz?🤔
 
Eisblume50 03.09.2020 20:06
Kannst Du Dich dazu etwas näher äußern, Jutta? Ich kenne das Gesetz nicht und weiß im Moment überhaupt nicht, warum ich mich aufregen müsste.....
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:07
Kein Tragen von Glaubenssymbolen (Kopftuch, Kippa und Kreuzen) in Schulen und Gerichten z.B. von dem Lehrkörper oder Richtern.
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:08
Mit anderen Worten...Kirche und Staat sollen ja getrennt sein.
 
 
Steinbock75 03.09.2020 20:10
Aber die haben es doch getragen.🤔
 
(Nutzer gelöscht) 03.09.2020 20:12
Das ist doch noch nicht durch, oder?
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:14
Wenn ich es richtig verstanden habe seit heute...
 
Thohom 03.09.2020 20:19
Ist das nicht sowieso Ländersache?
 
(Nutzer gelöscht) 03.09.2020 20:21
Habe ich heute nicht mitbekommen. 
Kann ich mir aber in Berlin gut vorstellen. 
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:23
Richtig.....und in Berlin galt das bis jetzt.
Aber das ist typisch für Berlin.
Kein Katholik ,Evangelist oder Mensch jüdischen Glaubens hat sich massiv dagegen gestemmt.
Nur eine Dame muslimischen Glaubens die ihr Kopftuch um jeden Preis tragen will hat geklagt.
 
(Nutzer gelöscht) 03.09.2020 20:24
 
Thohom 03.09.2020 20:24
Was hast Du gemacht, JG?
 
Steinbock75 03.09.2020 20:25
Tja die sind immer schon speziell gewesen.
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:26
@thohom????????????
 
(Nutzer gelöscht) 03.09.2020 20:27
Man bekommt, was man wählt.
Ich denke, für die Menschen dort wird es eine gute Entscheidung sein. 
 
Thohom 03.09.2020 20:28
Naja JG....Du beschwerst Dich jetzt hier. Was hast Du vorher gemacht, dass die Wissen, dass das nicht Deine Meinung ist.
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:29
Selbst in den Parteien sind sie nicht einer Meinung...aber wir müssen ja die Gerichtsurteile akzeptieren...und die sind dort sehr tolerant,lächel
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:29
Das wurde heimlich gemacht.....keine Chance,lach
 
Thohom 03.09.2020 20:32
Na, na, na.....ob das so stimmt?
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:33
Jetzt sage nur noch, dass Du Beziehung zu den Gerichten hast und sie Dich um Deine Meinung bitten,lach
 
lockedj 03.09.2020 20:35
Ich verstehe das Problem nicht.
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:41
Das Gesetz hatte den Hintergrund, dass die Schüler z.B. unbeeinflusst unterrichtet werden sollen.
Religionsunterricht gibt es an den Schulen und soll auch erweitert werden.
Das halte ich für gut.
Und es betraf ja alle Glaubenssymbole..also war nix Einseitiges.
 
Steinbock75 03.09.2020 20:43
Also wieder Kopftuch und so? 
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:47
Ja....man darf sich auch wieder ein Kreuz umhängen und eine Kippa tragen.
Man darf jetzt nicht verwechseln Schüler und Lehrer...nur den Letzteren war es versagt ..um die Neutralität zu wahren.
 
Steinbock75 03.09.2020 20:51
Hab das schon verstanden. Ist doch eigentlich immer das selbe. Früher oder später kommt immer einer der sich auf seinen Glauben beruft und am schlimmsten sind da schon immer die Musleme gewesen. 

Meine Meinung ob es hier jemand passt oder nicht.
 
Junggebliebene 03.09.2020 20:56
Ein vernünftiges Bildungsprogramm ..  und vor allem ein Einheitliches bekommen sie nicht gebacken,aber die Neutralität mal eben abschaffen geht ratz fatz.
 
Thohom 03.09.2020 21:12
JG...ich dachte da wird ein Gesetz abgeschaft! Sowas machen doch Gerichte nicht, sondern das wird im Berliner Parlament beschlossen...oder wie das heißt.
 
Junggebliebene 03.09.2020 21:25
Ok...also doch einen Link einsetzen.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/09/berlin-justizsenator-kopftuch-referendarinnen-gerichtssaal.html

Und nun würde mich Deine Meinung interessieren...wenn Du Keine hast auch ok.
 
lockedj 03.09.2020 21:28
Den Link hat doch Lionheart anfangs schon eingestellt🤔!
 
Thohom 03.09.2020 21:32
Ok, wenn ich das richtig verstanden habe, geht es da um Referendare, die ja vor Gericht auftreten müssen, um ihre Ausbildung abzuschließen.
Vielleicht wollen die Damen sich ja später als Rechtsanwältinnen niederlassen oder sonst irgendwie ihre Ausbildung einsetzen. Es muss nicht der Staatsdienst sein und da muss man m.E. schon die Möglichkeit haben abzuschließen, ohne den eigenen Glauben zu vernachlässigen. Wie lange geht so ein Referendariat? 6Monate? 12 Monate?
Ganz allein dürfen sie nicht sein, sie müssen ihren Ausbilder dabei haben.
Das zu Punkt 1.

Sonst ist das ein Streit unter Politikern. Normal also.
 
Junggebliebene 03.09.2020 21:40
sorry...der sollte es werden
 
 
Thohom 03.09.2020 21:57
Das ist nun ja eine gnaz andere Sachlage. Soll ich noch ein paar Zeitungen mehr lesen?

Die Berliner Parlamentarier müssen die Regelung nun eben wasserdicht machen, wenn sie das so wollen.
In Bayern z.B. müssen Kreuze in öffentichen Gebäuden hängen....das ist eine ganz andere Auslegung von Laizismus.
 
(Nutzer gelöscht) 03.09.2020 22:17
Thom nur mal als Info zu deutschem Justizsystem:
Anwälte sein Teil desselben und sein keine Partei im Gerichtsverfahren und vor den meisten Gerichten es geben auch Kleiderordnung für Anwälte. 🧐
Insofern man kann auch erwarten dass sie auf religiöse Bekundungen während  öffentlicher Amtsausübung verzichten! 🤫
Wie sie in ihrer Kanzlei rumlaufen, hingegen sein ihre Entscheidung! Da können Jogginghose und Kopftuch tragen! 😅
 
Thohom 03.09.2020 22:35
Jeder kann etwas anderes erwarten....😉
 
Siebenpunkt 03.09.2020 23:10
Erwartungen sind Erwartungen, Realität ist Realität.😉

Das Urteil ist für mich auch eine harte Nuss, weil ich eine negative Einstellung zu der Kopftuchproblematik habe.
Ich weiß aber, das kopftuchtragende Frauen das anders sehen, nicht mit unseren Augen, sondern mit ihren. Würden wir uns ausführlich mit ihnen unterhalten, würden einige Vorurteile schmelzen.
Man kann Kopftücher nicht mit Kruzifixen vergleichen und auch mit nichts anderem.
Ich kann mit der Urteilsbegründung leben.
 
(Nutzer gelöscht) 04.09.2020 00:07
Naja man muss mit Urteilsbegründung leben 😥
von Brücke springen sein ja keine wirkliche Alternative 🤔😀

Und lustig sein das ausgerechnet in der Türkei Kopftuch bis 2014 war an Schulen verboten:
In den zwölf Jahren, seit die islamisch-konservative AKP in der Türkei an der Regierung ist, musste sich die säkulare Elite daran gewöhnen, dass in den beliebten Restaurants, Cafés und Bars in den schicken Vierteln der türkischen Metropole Istanbul neben ihnen auch Frauen mit Kopftüchern sitzen.

Und türkisches Verfassungsgericht verbieten Kopftuch an Universitäten:

Türrkei: Verfassungsrichter verbieten Kopftuch an Universitäten
An türkischen Universitäten dürfen auch künftig keine Kopftücher getragen werden. Das Verfassungsgericht erklärte ein Gesetz der konservativ-islamischen Regierungspartei AKP für verfassungswidrig, das eine Lockerung des Kopftuchverbots vorsah - und setzt die Partei damit weiter unter Druck.


https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/69674/kopftuchverbot-in-der-tuerkei-09-06-2008
 
Siebenpunkt 04.09.2020 00:15
Nochmal, ich empfinde es als Zichen von Frauenunterdrückung, dass sie sich angeblich wegen Gott verhüllen müssen, mich macht es fast aggressiv, dass sie so rumlaufen.
Doch bei dem Urteil wurde Rücksicht auf das Befinden der Klägerin, der kopftuchtragenden Frauen genommen. Für sie bedeutet es sehr viel. Es gehört zu ihrem Leben.
Ich könnte nicht Richter sein, ich bin nicht neutral genug.
 
(Nutzer gelöscht) 04.09.2020 00:19
Wie du kommen drauf dass Richter in Deutschland neutral sein, Punctum? 😉😀😅
 
Junggebliebene 04.09.2020 00:21
Wenn ich mich für einen Job bewerbe, von dem ich weiß was gefordert und eingehalten werden muss, kann ich nicht verlangen dass auf mein Befinden Rücksicht genommen wird.
Wie auch @ulli ironisch anmerkte....privat kann ich anziehen was ich möchte...
Es gibt genug Berufe für die ich ein Studium absolvieren  und auch mit religiösen optischen Bekundungen arbeiten kann.
 
Siebenpunkt 04.09.2020 00:24
Das Kopftuch ist in dem Falle kein Kleidungsstück. Es hat eine andere für uns nicht verstehbare Funktion.
 
Junggebliebene 04.09.2020 00:25
Das Kreuz und die Kippa auch nicht.
Und genau darum geht es.
 
Junggebliebene 04.09.2020 00:31
Meines Erachtens wollte sie sich nur durchsetzen...denn sie wußte ja von Beginn an, dass in Berlin dies nicht möglich sein sollte.
Wohl wissend, dass unsere weichgespülte Justiz mal wieder Gnade vor Recht walten lässt.

Aber letztendlich müssen sich damit die Eltern der schulpflichtigen Kinder damit beschäftigen.....was solls.
Trotzdem bin ich verärgert.
 
(Nutzer gelöscht) 04.09.2020 00:33
"Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade." 😧

(Pestalozzi)
 
Junggebliebene 04.09.2020 00:38
Den kannte ich noch nicht @ulli
 
Krebsi61 04.09.2020 09:02
„Die Richter führten aus, das Gesetz sei nicht grundsätzlich verfassungswidrig, müsse aber so ausgelegt werden, dass an jeder Schule oder in jedem Kiez einzeln nachgewiesen werden muss, dass ein religiöses Symbol den Schulfrieden stören würde.“ 
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bleibt zuerst einmal eine Einzelfallentscheidung, das ganze Gesetz kippen kann nur ein Verfassungsgericht. Und es steht auch drin, dass sie es nicht grundsätzlich für verfassungswidrig halten. Im Prinzip war nur die Ablehnung der (ansonsten wohl eingestellten) Bewerberin unzureichend begründet. 
 
Thohom 04.09.2020 09:21
JG...die bewerben sich nicht auf einen Job, sondern die machen eine Ausbildung. Der Teil vor Gericht gehört zur Ausbildung und wenn ich das richtig weiß, hat der Staat das Monopol auf diese Ausbildung.
 
Junggebliebene 04.09.2020 09:31
In meinem letzten Link steht ausdrücklich dass es eine Lehrerin ist...also ihre Ausbildung beendet hat.

Und es kann ja nicht sein, dass jetzt die Schulen mit der Beweislast arbeiten müssten.
 
Thohom 04.09.2020 09:38
Du verwirrst mich mit Deinen vielen Links.
 
Krebsi61 04.09.2020 11:41
Referandar*innen sind auf Zeit beamtet, mit besonderen Rechten und Pflichten. Leher*innen werden heutzutage oft aber als Angestellte eingestellt. 
Die Schulen müssen sich nun einfach mehr damit beschäftigen und nachvollziehbare Begründungen finden, warum eine Nicht-Einstellung nicht diskriminierend ist. Dumm gelaufen, wenn man die fachlich geeignetste Bewerberin wegen ihres Kopftuches „aussortiert“ und als Begründung nur auf das Neutralitätsgesetz verweist. Oder war sie nur gleich geeignet und man hat dann doch lieber einen Mann eingestellt? Alles Spekulation. 
 
Alemanne 04.09.2020 11:42
Und ich frage mich wenn so etwas nun zugestanden wird, wer kommt demnächst mit was und warum? 😉
 
Steinbock75 04.09.2020 12:13
Alemanne, du als deutscher brauchst dir da dein schönes Köpfchen nicht zerbrechen. Hast da eh schlechtere Karten.😉
 
Megamolly 04.09.2020 12:24
Geht's bei euch bei diesem Gesetz nur um die Kleidung?

Bei uns in der CH gabs mal ein Fall wegen einem aufgehängten Kreuz in einem Schulzimmer.
Die Befürworter meinten, dass die öffentliche Schule ein Spiegelbild unserer christlich geprägten Identität, Kultur und Traditionen ist.
Jedenfalls bleibt es im Ermessen des Lehrers, denn die Schule habe den Auftrag, christliche Werte und Traditionen altersgerecht zu vermitteln. Es sei im Sinn der religiösen Toleranz, dass die Lehrer in dieser Frage Offenheit hätten.
 
Junggebliebene 04.09.2020 15:45
Das hat mit Mann überhaupt nix zu tun.
Es sind...wie ich oben schon mehrmals erwähnt habe ...auch Kippa und sichtbare Kreuze verboten.
 
Megamolly 04.09.2020 15:49
Was für ein Mann? 🤔
 
Megamolly 04.09.2020 15:52
Sorry meine Frage … du sprachst oben "vom tragen von Glaubenssymbolen" 
 
Junggebliebene 04.09.2020 15:53
@krebsi schrieb:

"Oder war sie nur gleich geeignet und man hat dann doch lieber einen Mann eingestellt? Alles Spekulation.  "
 
Krebsi61 04.09.2020 17:25
Junggebliebene, ich hab zugegebenermaßen zuerst nur den letzten Link angeschaut, in dem es um ein Urteil des BAG ging. Da wird weder die Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes grundsätzlich in Frage gestellt, noch dessen Abschaffung angeregt, sondern allein darüber entschieden ob die Klägerin im Auswahlverfahren diskriminiert wurde oder nicht.
Und auch hier https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/09/berlin-justizsenator-kopftuch-referendarinnen-gerichtssaal.html wird am Neutralitätsgesetz an sich festgehalten. Trägt eine Referendarin Kopftuch, aber keine Robe, ist sie eben nicht als Vertreterin der Staatsanwaltschaft da, sondern die Person, die für diese Institution Robe trägt, das kann ein/e Staatsanwalt/-anwaltin sein oder ein*e Referendar*in.
Das Neutralitätsgesetz wird also nicht abgeschafft, es wird (für den Einzelfall) verfassungskonform ausgelegt bzw. angewendet (wegen des Diskriminierungsverbots).

Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass Religion und Staat strikt getrennt werden sollten.
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