Handicap Love Schriftzug

UNTERSCHRIFT

UNTERSCHRIFT
Wie und wo kann sich ein schwerbehinderter Mensch von der Pflicht, Dokumente zu unterschreiben, befreien lassen wenn er dazu nicht in der Lage ist (z.B. gelähmt und auch nicht fähig, mit dem Mund zu unterschreiben)? Was wisst ihr? Danke!

Kommentare

Schreib auch du einen Kommentar
 
(Nutzer gelöscht) 20.09.2020 21:46
Amtsgericht — einen amtlichen Betreuer bestellen *denk
 
Frangipani 20.09.2020 21:55
Neeneeneenee... OHNE Betreuer. Ganz selbständig als vollkommen mündiger Mensch, nur halt nicht in der Lage zu unterschreiben, aber für alles andere (eigenständiges Denken und Anweisungen geben etc.) schon!
 
(Nutzer gelöscht) 20.09.2020 21:59
hm — dann weiß ich‘s nicht 
 
Siebenpunkt 20.09.2020 22:04
Wird schon noch eine hilfreiche Antwort kommen, hoffe es eilt nicht dramatisch.
 
Mirka 20.09.2020 22:06
Vielleicht einmal beim Versorgungsamt fragen,oder sich beim VdK umhören
 
Tommie53 20.09.2020 22:08
Hier nachzulesen:

Beurkundungsgesetz § 25 - Schreibunfähige
 
Tommie53 20.09.2020 22:09
Im Wortlaut:

§ 25
Schreibunfähige
1Vermag ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars seinen Namen nicht zu schreiben, so muß bei dem Vorlesen und der Genehmigung ein Zeuge oder ein zweiter Notar zugezogen werden, wenn nicht bereits nach § 22 ein Zeuge oder ein zweiter Notar zugezogen worden ist. 2Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden. 3Die Niederschrift muß von dem Zeugen oder dem zweiten Notar unterschrieben werden.
 
(Nutzer gelöscht) 20.09.2020 22:16
Man kann jemanden benennen, der eine Unterschriftsvollmacht bekommt und für denjenigen der nicht schreiben  kann unterschreibt. Diese Vollmacht sollte notariell beglaubigt werden.
 
Erynyen 20.09.2020 22:16
Früher zu meiner Zeit konnte man notariell Procura beglaubigen lassen sprich man könnte jemanden Bestimmen der für einen unterschreibt
 
Frangipani 20.09.2020 22:24
Tommie53, du bist super! Genau das wollte ich wissen, vielen Dank!!!

Danke auch wellrounded und Ery! 😘
 
Frangipani 20.09.2020 22:34
Naja so ganz haargenau war es noch nicht, was ich suchte... Es geht eigentlich mehr darum, dass man einen Beleg dafür bekommt, nicht schreiben zu können und zukünftig davon befreit wird, Unterschriften zu leisten.
 
Frangipani 20.09.2020 22:36
Z.B. bei Pässen, Verträgen, Kündigungen etc.
 
Frangipani 20.09.2020 22:39
Aber wir sind ja schon super nah dran, ich danke euch!
 
Hohenpriesterin1 20.09.2020 22:39
So ein "Beleg" wird es nicht geben. Alles, was man doch unterschreiben muss sind
Willenserklärungen. Wie will man  beweisen, das man etwas will, wofür man keine Unterschrift geleistet hat. Gerade die Unterschrift ist verbindlich!!!
 
Frangipani 20.09.2020 22:44
Weiß ich, HP, aber es gibt da Regelungen, ich hatte nur vergessen wo ich die finden kann. Daß es mit Notaren zu tun hat, konnte ich noch erinnern, aber die Paragraphen wußte ich nicht mehr 😉
 
Tommie53 20.09.2020 22:46
Ich denke, so pauschal wird das nicht gehen - es kommt auf den Zweck an. Im Einzelfall gibt es Regelungen, z.B. erkennt das Bayerische Landesamt für Steuern einen Stempel oder eine faksimilierte Unterschrift an:

Die Verwendung eines Unterschriftsstempels (Faksimile) oder der Ausdruck des Namens auf Bescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke ist weiterhin gültig.

In der Vergangenheit erteilte Genehmigungsverfügungen für die Befreiung von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift nach Abschn. 6.7 Abs. 2 S. 2 UStAE (bis 31.09.2010: Abschn. 133 Abs. 2 S. 2 UStR) der OFD München und OFD Nürnberg bzw. des Bayerischen Landesamts für Steuern besitzen auch nach den Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) im Bereich der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 UStG) und innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG) weiterhin Gültigkeit.
 
(Nutzer gelöscht) 21.09.2020 13:43
Hallo Frangipani,
Problem bei notarieller Vollmacht, Prokura wie Erynen meinen immer gültig ohne Einschränkung gültig sein. Auf jeden Fall sollen "in sich Geschäfte  §181 BGB ausgeschlossen sein, sowas sein brandgefährlich und sollten wenn nur in Vorsorgevollmacht erteilt werden.
Ulli würde Vollmacht auch noch weiter einschränken, du haben dich mal bei MyHandicap https://www.myhandicap.ch/startseite/ umgesehen
ob dort passende Infos zu finden.

Ulli haben sich letztes Jahr intensiv mit Thema Vorsorgevollmacht 🤕 beschäftigt 🧐 und guter Freund ihm haben viele erklärt 😀 wie Unterschied zwischen Innen- und Außenverhältnis was viele Menschen nicht kennen 🤔 und berücksichtigen. 😧

Hier es gehen User Krebsi die haben auch von Juristerei wirklich Ahnung. Du könnenen mal versuchen sie über PN zu fragen 😉
 
Frangipani 23.09.2020 02:29
Danke, Ulli135!
 
Frangipani 23.09.2020 02:30
Und Tommie53 natürlich 😉
HerzJetzt kostenlos registrieren