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Personen mit Erwachsenen Schutz ( Walterschaft

Personen mit Erwachsenen Schutz ( Walterschaft
Hallo Ihr lieben
Würdet ihr mit eine/er Treffen und in einer Bezihung eingehen die/er Erwachsen schutz hat ( besachwaltet ist) Für Erwachsenen Mesnchen.
für die Deutschen die nicht wissen was sachwalterschaft heißt ist ein Begriff in Österreich für Menschen mit Behinderung die nicht geschäfts fähig sind. aber Trotz dem ein Recht haben eine Bezihung zu führen

Kommentare

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lockedj 08.04.2021 16:43
Nee, ich denke eher an ´entmündigt´!
 
Steinbock75 08.04.2021 16:43
Sorry, jetzt hat es klick gemacht, kannst meine anderen Kommentare bitte löschen.
 
Dreamsoflove 08.04.2021 16:46
Bei uns haben diese Personen einen gesetzlichen Betreuer. 
Für mich sprach nichts dagegen und ich versuchte es vor etlichen Jahren. 
Leider zeigte sich bereits am Ende des 2. Treffens, dass es nicht funktionierte. 
Auch ein späteres "Comeback" scheiterte.

Heute suche ich ja zum Glück nicht mehr. 
Wenn ich noch mal in der Situation wäre, wüßte ich nicht, ob ich es noch mal wagen sollte🤔 
Es kommt sicher immer auf den Einzelfall an. 
Grundsätzlich ausschließen würde ich es wahrscheinlich nicht. 
 
Thimor 08.04.2021 16:47
Ich schätze, dass das sowas ist wie in Deutschland die rechtliche Betreuung. 
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html
 
Steinbock75 08.04.2021 16:48
Hab nachgelesen. Nein, für mich wär es so nix. Aber man soll ja nie nie sagen. 
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 16:58
Die rechtliche Betreuung ist untergliedert. Mein Bekannter hat zB eine rechtliche Betreuung für Angelegenheiten mit Behörden, Krankenkassen usw. Er ist voll geschäftsfähig, verfügt über sein Konto usw. Nur Anträge usw. stellen, da kapituliert er. Ich selbst habe in meiner schlimmsten Zeit der Depression auch darüber nachgedacht, weil ich Briefe usw. nicht mehr beantworten konnte. Mein Sohn hat das dann für mich erledigt. 

Man bekommt einen Betreuer vorübergehend, nach einer gewissen Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden und ein Richter entscheidet, ob und in welchem Umfang. Der Betreute sitzt dabei und entscheidet mit. Wenn er dazu in der Lage ist. 

Auch passiert sowas öfter bei älteren Menschen, die dement sind. 
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 17:08
Soviel ich weiß, kann in Deutschland die Betreuung in einzelne Bereiche gegliedert werden. Also volle Freiheit in den einen Gebieten, Betreuung und damit Bevormundung in anderen Bereichen. 

Vielleicht gibt es einen Bereich, in dem mich die von Amts wegen angeordnete Betreuung meiner zukünftigen Partnerin nicht stören würde. Zum Beispiel wenn sie spielsüchtig war und nun jemand über ihre Geldgeschäfte wacht. 

Sollte sie aber in Bereichen des Lebens überwacht und gelenkt werden, die zum normalen Umgang miteinander notwendig sind, liegen sicher auch charakterliche oder seelische Eigenarten vor, mit denen ich nicht umgehen könnte. 

Zumal ich mit Familie und neuen Freundeskreisen sowieso nicht viel am Hut habe. 
Also ..grundsätzlich würde ich zunächst einmal zurück schrecken. 
 
Dichtersuchtlove 08.04.2021 17:10
Dreamsoflove Warum ist es gescheitert?
 
Dichtersuchtlove 08.04.2021 17:11
Ich sehe bei den Kommetaren das sehr viel Wiederstand ist, Was würdet Ihr dann vorschlagen weil Jeder hat ein Recht nach einer Beziehung
 
Steinbock75 08.04.2021 17:12
Leute, ich denke eine Erklärung möchte der BE nicht. Er weiß ja was es ist. Er möchte wissen ob es was für euch wäre. 
 
Steinbock75 08.04.2021 17:14
Dichter, hier hat jeder selbst sein Päckchen zu tragen und ob man dann noch solche Verantwortung haben will? Im Prinzip musst du es für dich ganz alleine entscheiden.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 17:15
Ich habe versucht zu erklären, wie es in Deutschland ist. Ich hätte damit ein Problem, wenn derjenige aufgrund einer geistigen Einschränkung betreut werden muss. Grundsätzlich kann ich das so allgemein auch nicht sagen, es kommt immer auf die Umstände drauf an. Mein Bekannter war, bevor er den Betreuer hatte, schon eine "Belastung". Er hatte Anträge versäumt beim Jobcenter, die Miete wurde nicht mehr bezahlt usw. 
 
Thimor 08.04.2021 17:16
Jeder hat unterschiedliche Anforderungen an einen Partner - so auch hier. Ich bin mir sicher, dass es auch viele andere Menschen gibt, die das nicht so sehr für sich ablehnen, wenn jemand einen Betreuer hat. Letztlich willst du ja auch nur die eine finden, da ist es nicht wichtig, was die anderen denken. Du wirst auch viele Menschen finden, die mit den einzelnen Beinträchtigungen der Nutzer hier im Forum Schwierigkeiten hätten. So hat jeder seine ganz persönlichen Schwierigkeiten.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 17:16
@Dichtersuchtlove: Ich halte es für einen Irrtum, dass jeder und jede ein Recht auf eine Beziehung hat. 

Wenn sich allerdings zwei gefunden haben, die zusammen sein wollen, dann haben sie das Recht darauf, das auszuleben. Allerdings gibt es Ausnahmen. Jemand der im Gefängnis sitzt, kann zum Beispiel nicht einfach mal abends nachhause fahren. 

Und jemand der auf der Suche ist, hat kein Reicht darauf, fündig zu werden. Denn das würde bedeuten, das ihm im Zweifelsfall jemand zugeteilt werden müsste. 
 
Steinbock75 08.04.2021 17:18
Genau Frau, denke es wär obendrein nicht noch ne Belastung. Wenn es in einer bereits bestehenden Partnerschaft ist, ist es meiner Meinung auch wieder etwas anderes. Aber von vorn herein, nee.
 
Dreamsoflove 08.04.2021 17:23
@Dichtersuchtlove

Sie wohnte in einer betreuten Einrichtung. Nun ist betreutes Wohnen nicht gleich betreutes Wohnen. Es gibt da sehr große Unterschiede. Wie ich später erfuhr (wir hatten sporadisch immer wieder mal Kontakt), wurde von Seiten einiger Betreuer (nicht dem gesetzlichen Betreuer) Druck auf sie ausgeübt. 
Ich hatte auch ihre psychischen Probleme unterschätzt. 
Hinzu kamen noch etwas unglückliche Umstände beim 2. Treffen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen möchte. 

Ehrlich gesagt, machte ich mir damals über das Thema gesetzliche Betreuung überhaupt keine Gedanken. Ich liess mich völlig unvorhereingenommen, oder sollte ich besser sagen naiv auf diese Frau ein. 

Im Nachhinein wurde ich dadurch reicher - wenn auch nur an Erfahrung😅
 
Tinkerbell1981 08.04.2021 17:25
Also ein "Recht auf Beziehung" gibt es nicht. Das kann ein Mensch einem anderen gegenüber nicht durchsetzen. Weder juristisch noch mit Zwang. Auch wenn das manche anders sehen oder machen. 🤔

Ein Bedürfnis, eine Sehnsucht nach Nähe, Geborgenheit, klar, die kann jeder Mensch haben. Und sich natürlich unabhängig von anderen Faktoren wie Handicap, etc., darum bemühen, dieses Bedürfnis einverständlich mit anderen am besten gegenseitig befriedigt zu bekommen.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 17:38
Wie ich in meinem Tief war, hatte ich auch eine Betreuerin für die Post,Amtliches, Behörde, Rentenantrag.Der Antrag läuft ja nach unterschiedlichen Kriterien.Das wurde auch vom Amtsgericht festgelegt.Bei mir war es 1 Jahr. Nach einem dreiviertel Jahr hatte ich einen Mann kennengelernt.Für ihn war das selbstverständlich, dass ich Hilfe bekam.Ich kann nur Gutes berichten. Ich war sehr dankbar, dass er mich eeelisch und psychisch unterstützt hat.Dadurch ist eine langjährige Freundschaft enstanden.Ich denke, wenn man sehr tief am Boden ist und ein Mensch kann damit umgehen,steht der Liebe oder Freundschaft nichts im Wege.Es wird dadurch noch besser, weil man den Mensch kennenlernt in seinem ganzen Verhalten.
 
Tinkerbell1981 08.04.2021 17:45
@Dichtersuchtlove: Zu deiner Frage: Für ein Kennenlernen wäre die rechtliche Betreuung in einem einzelnen Bereich, wie sie Frau52Plus um 16:58 Uhr beschrieben hat, unter Umständen okay für mich. Hängt sehr vom einzelnen Menschen ab und wie die Person sonst so ist. Woran es liegt, dass jemand diese Art Support braucht. Es kann eine starke Sache sein, wenn jemand von sich aus feststellt, dass er oder sie Hilfe braucht, um schlimmere Lagen abzuwenden!
Genau wie Elly das beschreiben hat. lachendes Smiley

Wenn sich jemand beispielsweise bei Ämtern und Behörden oder bei finanziellen Sachen Hilfe holt, könnte ich damit vermutlich besser umgehen, als wenn jemand permanent damit rechnen muss, dass der Gerichtsvollzieher klingelt oder Obdachlosigkeit droht.

Eins noch: Zwischen einem Treffen und einer Beziehung liegt für mich persönlich einiges an Wegstrecke.
 
Happyagain 08.04.2021 17:59
Mit Sicherheit hast du auch Anrecht auf eine Beziehung
Ich kenne die Rechtslage in deiner Region nicht
Ich weiß nicht wer zum Schutz deiner Würde und deiner emotionalen Sicherheit zuständig ist
Aber du weißt das bestimmt
Nimm dein Herz in die Hände und nehme diese Menschen in ihre Pflicht
Es ist ihre Arbeit sie bekommen Geld dafür und sind dein Dienstleistungspartner
Du bist der Kunde und du hast alle Rechte nimm sie mit vollem Herzen in Anspruch
 
Happyagain 08.04.2021 18:00
Ich würde mir wünschen die Menschen hier im Forum würden bei dem Menschen bleiben um dem es geht und nicht abdriften

Besonders wenn es darum geht Menschen vor Verwirrung zu schützen

Nur mal so aus professioneller Sicht sorry
 
Thohom 08.04.2021 18:29
Nein, man hat kein Recht auf eine Beziehung, aber jeder hat die Chance jemanden zu finden und dann können beide eine Beziehung eingehen, wenn sie wollen.
Ein Recht kann man einklagen.

Für mich wäre die Beziehung so, als würde immer eine dritte Person mit im Bett liegen. Gleichzeitig fehlt die Augenhöhe.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 18:36
„@Dichtersuchtlove: Ich halte es für einen Irrtum, dass jeder und jede ein Recht auf eine Beziehung hat.“

Doch, jeder Mensch hat das Recht auf Liebe. Allerdings bedeutet das nur, dass ihm dieses Recht nicht vom Staat, den Eltern, irgendwelchen Ehrvorstellungen oder so abgesprochen werden darf. Es bedeutet natürlich nicht, dass irgendjemand diesen Menschen lieben muss. Das wiederum entscheidet jeder selbst.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 18:43
Nein, das könnte ich mir auch nicht vorstellen. Ich brauch jemanden, der autonom ist. 
 
Happyagain 08.04.2021 18:51
Was mutet ihr euch an verdammt noch mal
Geht's euch noch gut oder was
Maßlose Selbstüberschätzung möge Gott euch ist verhüten
Wie könnt ihr es wagen
Jeder Mensch
Jegliche Intelligenz Grades
Jeglicher emotionalen Darstellung
Beweglicher körperlicher Beeinträchtigung
Jeglicher vorhergehender Behinderungen jeglicher medizinischer Problematiken



Hat immer und immer und jederzeit und irgendwelche Norton das Recht unbedingt und unabdingbar auf eine Beziehung zu hoffen


Und wer immer es irgendeinem anderen Menschen abspricht dem möge dieser Fluch zurückkehren zu ihm selbst

Und das sage ich aus tiefster Seele


Amen amen Amen
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 18:53
Happy, da gibt es offensichtlich ein sprachliches Missverständnis. Lies mal oben. Kein Grund, sich so aufzuregen. 😉
 
Happyagain 08.04.2021 18:55
Klär mich gerne auf weil ich war wirklich entsetzt wo denn oben
 
Tinkerbell1981 08.04.2021 18:57
@Happyagain: Hier haben Teilnehmende über sich selbst gesprochen und wie sie zur Eingangsfrage stehen. Keiner hat irgendwem irgendetwas abgesprochen.
 
lockedj 08.04.2021 18:59
Es steht doch nirgends geschrieben das behinderte, oder eingeschränkte
Menschen kein ´Recht´ auf eine Beziehung, oder die Liebe haben??
Ich glaube eher, dass hier einige dieser Menschen glauben, dass sie
aufgrund dessen bevorzugt werden müssten.
 
 
Steinbock75 08.04.2021 19:08
Naja Tinkerbell hast doch oben geschrieben das keiner ein Recht auf eine Beziehung hat. 🤔
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 19:08
Die Verwechslung von Recht auf liebe mit der Verpflichtung, jemanden zu lieben, happy!

Wenn der Staat Eltern ein Recht auf einen Kita-Platz zuspricht, kann (und sollte) er dafür Sorge tragen, dass jedem Kind auch ein Platz zur Verfügung steht. Das ist aber nicht so einfach und scheitert spätestens an nicht ausreichend vorhandenen ErzieherInnen.

Wenn der Staat jedem Menschen das Recht auf liebe zuspricht, kann er nicht dafür Sorge tragen, dass sich für jeden Topf ein Deckel findet. Aber wenn der Topf selbst einen Deckel gefunden hat, darf den beiden niemand das Recht auf eine Beziehung absprechen. Auch die Eltern nicht. Auch ein Sachwalter bzw. rechtlicher Betreuer nicht.

Es ist halt unglücklich, wenn der TE im eingangstext (und später erneut) das „Recht auf Beziehung“ im Kontext mit der Frage, ob sich die User einen Partner mit einer bestimmten Einschränkung vorstellen können, erwähnt. Das suggeriert die Erwartung, man möge ihm, da er ja das Recht darauf hat, eine Partnerin zur Verfügung stellen - auch wenn es so sicherlich nicht gemeint war.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 19:10
„Aber wenn der Topf selbst einen Deckel gefunden hat,“

Ergänzung: und wenn der Deckel auch zum Topf möchte! 😉
 
Tinkerbell1981 08.04.2021 19:17
@Steinbock75: Ja, in dem Sinne, dass es kein "Recht auf Beziehung" gibt und man niemanden (konkret oder abstrakt) zu einer Beziehung zwingen oder sie juristisch einklagen kann.

Weder ich noch sonst jemand hat irgendwem abgesprochen, dass m/w/d sich nach Liebe oder Zuneigung sehnen und auf Erfüllung dieser Sehnsüchte hoffen dürfe.
So ist jedenfalls meine Leseverständnis hinsichtlich der Beiträge hier.
 
Thohom 08.04.2021 19:20
Wie war die Frage?

Würdet ihr mit eine/er Treffen und in einer Bezihung eingehen die/er Erwachsen schutz hat ( besachwaltet ist) Für Erwachsenen Mesnchen.

Und dass es ganz viele Chancen auf eine Beziehung gibt und es gleichzeitig kein Recht darauf gibt, das ist doch nun wirklich nicht neu. Oder gibts da inzwischen §§ für?
 
Happyagain 08.04.2021 19:21
Ja das ist das Problem meiner Berufung und meine Arbeit ich höre was ich höre korrigierungen hinterher kann ich dann irgendwie nur belächeln... würde ich die Augen sehen würde ich wissen was wirklich stimmt....
Unabhängig davon weiß ich dass man schon mit fünf Jahren genau darf ein Anrecht hat auch ein Recht darauf hat alles werden kann was man möchte
Auch ein liebes Partner einen Vater eine Mutter... wehe dem jemand wage es  mir zu widersprechen
 
Happyagain 08.04.2021 19:22
Möge es sich irgendjemand anmaßen einem anderen Menschen in dieses tiefste Lebensbedürfnisse rein zu reden
 
Steinbock75 08.04.2021 19:23
Tschuldigung Tinkerbell, falsch gelesen.🙄
 
Happyagain 08.04.2021 19:24
Es geht dich nicht darum ob jemand sich hier das vorstellen könnte und ihr seid überhaupt nicht als Person angesprochen

Hört doch mal auf bei euch selbst zu sein es geht um den anderen Menschen verdammt noch mal

Es geht um diesen einen Menschen der ist für sich in Anspruch nehmen möchte und um nichts anderes ist das nicht eigentlich wirklich einfach

Ich komme mir vor wie heute Nachmittag im Kreis wie kann ich Gewalt deeskalieren wenn beide aufhören Armen
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 19:25
Tinkerbell, vielleicht hilft es, die Vokabel „ausleben“ einzufügen, um die sprachlichen Missverständnisse zu klären? Jeder hat das Recht, seine (bereits gefundene) Partnerschaft auszuleben.  Keiner darf ihn daran hindern, solange alles einvernehmlich mit dem Partner ist. 

Aber: Niemand hat das Recht, eine Partnerschaft serviert zu bekommen! Und niemand hat das Recht, mit jemandem, der das nicht möchte, eine Beziehung einzugehen. 

Jetzt deutlicher?
 
Tinkerbell1981 08.04.2021 19:27
@Happyagain: Du, niemand redet hier irgendwem in seine "tiefste(n) Lebensbedürfnisse" rein.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 19:27
Happy, nu komm mal wieder runter. Eeeeiiiiinatmen........ und aaaaaauuuuuusatmen 😉
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 19:30
Happy, das ist das Dilemma bei sehr persönlichen Gefühlen. In der Tat hat jedes Kind das Recht, geliebt zu werden. Umgekehrt aber haben Eltern nicht die Pflicht, die Kinder zu lieben. Es gibt Eltern, die das aufgrund eigener Probleme gar nicht können. 

Vielleicht hilft es, sich bewusst zu machen, dass nicht jedem Recht auf der einen Seite eine Pflicht  auf der anderen Seite gegenübersteht!
 
Happyagain 08.04.2021 19:32
Hallo natürlich muss es immer ein gegenüber geben dass einverstanden ist Hallo ihr kennt mich lange genug oder was
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 19:33
Alles was hier geschrieben wurde, war sehr deutlich und verständlich. 

Ich finde es ist unter aller Würde, einen so wichtigen Blog für eine persönliche Empörungs-Orgie zu nutzen, ..die noch dazu völlig am Thema und an allen bisherigen Beiträgen vorbei geht. 
 
Happyagain 08.04.2021 19:33
Der Kämpfer und Vertreter für eine Seite zu sein heißt noch lange nicht nur und ausschließlich auf dieser Seite zu sein und auch niemals und zwar niemals sich nicht auch auf die andere Seite stellen zu können und deren Verfechter zu sein muss ich das wirklich sagen schade eigentlich
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 19:35
Eben. Das gegenüber muss man sich selbst suchen. Und das ist halt für manche schwieriger als für andere. Aber in Beziehungsdingen gibt es leider keinen nachteilsausgleich. 
 
Happyagain 08.04.2021 19:35
Der beste Küsse und umarme der niemand widerstehen kann sorry ich habe das noch niemals hier so offen gesagt aber wenn es um Orgie geht ich glaube dann bist du doch der Haupt beauftragt oder.... wie war das mit dem Steine schmeißen
 
Happyagain 08.04.2021 19:37
Es ging um erwachsene wenn ich von Seele spreche dann meine ich nicht unbedingt Kinder..... nur mal so als Information
 
lockedj 08.04.2021 19:38
War die ursprüngliche Frage des BE nicht eine komplett andere?

Nicht ´geschäftsfähig´ zu sein hat doch nichts mit Gefühlen, Beziehung,
oder Liebe zu tun? Trotzdem gibt es nirgendwo und für Niemanden ein
geschriebenes Recht darauf!
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 19:39
Happy, abstrahier mal von deiner Berufung und deinen Gefühlen. Im Grunde ist das alles sehr logisch. 

Es kam halt hier schon öfter vor, dass Menschen mit diversen Rechten um sich hauen, um eigene Bedürfnisse moralisch einzuklagen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird gerne bemüht, um eine entsperrung zu erwirken, das Recht auf liebe muss herhalten, wenn jemand wenig positive resonanz in partnerbörsen bekommt. Da werden staatlich zugesicherte Rechte instrumentalisiert, um eigene Wünsche durchzusetzen. Und dagegen wehren sich halt manche. 
 
Tinkerbell1981 08.04.2021 19:55
@aletheia: Ich pflichte dir bei, was ein Recht aufs Ausleben freiwillig und ohne Druck eingegangener Beziehungen angeht.
Ein paar Bedenken hab ich noch: Etwa dass die Beziehung von zustimmungsfähigen Menschen eingegangen wird (d.h. keine noch so "reife" 12- oder 13-Jährige und ein 35-jähriger Mann beispielsweise).

Ich verstehe das Wort "Recht" anscheinend im juristischen Sinne. Es geht meinem Verständnis nach dabei nicht nur um ein vermeintliches "Recht auf Beziehung" speziell bei Menschen mit Handicaps, sondern bei allen Menschen. Und da kann keine*r auf Erfüllung eines Rechtsanspruches pochen. Bzw. führt das zu nichts.

In diesem (juristischen) Sinn weiß ich auch nicht, ob es stimmt, dass Kinder das Recht hätten, geliebt zu werden. Es ist bestimmt wünschenswert und ideal, wenn es so ist. Sicherlich auf ganz vielen Ebenen von Vorteil für die Entwicklung. Neben diversen anderen Aspekten: Sicherheit, Nahrung, Fürsorge, Förderung, Stabilität.

Auf der anderen Seite überprüft ja niemand vorher regelmäßig, ob werdende Eltern zu dem Maß an Selbstlosigkeit und Fürsorge fähig sind, das einem Kind eine gute Ausgangslage im Leben ermöglicht. Weder die Eltern selbst noch sonst irgendeine Instanz.

Im Übrigen ist es auch so, dass Menschen tolle und sehr soziale, engagierte Individuen werden können, unabhängig davon, was für eine "Kinderstube" oder "Elternhaus" sie hatten. Gibt oder gab ja User hier, die einen angeblichen Mangel an "guter Kinderstube" vorgeworfen haben, wenn ihnen die Argumente ausgehen oder ausgingen.
Ab einem gewissen Punkt ist der Mensch in hohem Maße selbst verantwortlich dafür, wer er ist und wie er sich anderen gegenüber verhält.

Das ist jetzt allerdings schon sehr weit weg von der Ausgangsfrage. Also sorry für OT an den Blogersteller!
 
Happyagain 08.04.2021 19:59
Ich fahre mich lediglich gegen jegliche Interpretationen
 wie kann es sich jemand anmaßen meinen zu müssen was eine andere Person wünscht oder denkt
Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden keine Ahnung aber das ist mal eine grundsätzliche Meinung zum Schutz jedweder Person
Ich habe so viele Menschen erlebt die meinen dass sie wissen was sie wissen und dann ändere die Opfer sind
 
Happyagain 08.04.2021 19:59
Ich fahre mich lediglich gegen jegliche Interpretationen
 wie kann es sich jemand anmaßen meinen zu müssen was eine andere Person wünscht oder denkt
Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden keine Ahnung aber das ist mal eine grundsätzliche Meinung zum Schutz jedweder Person
Ich habe so viele Menschen erlebt die meinen dass sie wissen was sie wissen und dann ändere die Opfer sind
 
CookieJulez 08.04.2021 20:10
@Tinkerbell Natürlich ist das Recht eines Kindes auf Liebe insgesamt auch eher philosophisch als juristisch zu betrachten. Was du nicht erwähnt hast: Diese Liebe muss nicht von den Eltern kommen. Die Liebe, die einem Kind 'zusteht', kann auch aus allen anderen Richtungen kommen - Onkels, Tanten, Großeltern, Kindergärtner*innen, Nachbarn*innen...
 
Tinkerbell1981 08.04.2021 20:16
@Cookie: Das mag sein. Besonders hilfreich ist es vermutlich, wenn die Liebe von den primären und frühsten Bezugspersonen kommt. Schön find ich deinen Gedanken, auch wenn ich das mit dem "zustehen" schwierig finde. Bald werd ich gesteinigt für Wortklauberei. 😅

Mir ist jedenfalls in diesem Blog klar geworden, dass ich einen ziemlich juristisch geprägten Begriff von "Recht" habe. Auch mal was. Viele von uns sind ja auch hier, um was zu lernen. Über sich und andere. 😉
 
Eisblume50 08.04.2021 20:21
Ich habe gerade Kopfkino:
Ich stelle mir ein glücklich verliebtes Paar vor, Händchen haltend auf der Couch sitzend. Der Wunsch nach gegenseitig ausgetauschten Zärtlichkeiten wird immer größer. Doch hinter den beiden thront der "Betreuer" wie ein Geier. Und bei jeder neuen Aktivität muss der junge Mann fragen: "Darf ich sie küssen?" "Darf ich ihr den Busen streicheln?" -Na ja, wir wissen ja alle, wie das dann weitergeht. Ich stelle mir das für die Beiden höchst aufregend und befriedigend vor.
 
CookieJulez 08.04.2021 20:31
@Tinkerbell Ich hab mich da in meiner tagträumerischen Sozialromantik verloren. Entschuldigung!

Ja, natürlich hast du recht. Ich finde, so wie es der BE schreibt, klingt es wie ein juristischer Anspruch und der besteht schlicht und ergreifend nicht und das lässt sich selbstverständlich auch auf (un)geliebte Kinder übertragen - ein durchsetzbares Recht haben sie natürlich nicht. Kurz gesagt: Ich habe mich falsch ausgedrückt, denn ich teile deine Auffassung zur Begriffsdefinition. 🙂

Bitte dies zu entschuldigen!
 
Tommie53 08.04.2021 20:43
Das Recht auf Liebe, Glück...
Hier bestehen viele Missverständnisse, die immer wieder einmal in der vorliegenden oder ähnlicher Weise auftauchen. Wenn man die Thematik in aller Ruhe für sich klar macht, ist es nicht so schwierig, in meinem ersten Blog hier hatte ich schon Folgendes dazu gepostet:

In der Präambel zu einem der schönsten Texte, die Politiker der Menschheit geschenkt haben, der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, ist die Rede vom Streben nach Glück als einem unveräußerlichen Menschenrecht. Eben nicht das Glück an sich, das Streben danach bildet dieses Recht. Diesen Grundsatz habe ich schon immer als universal begriffen
 
lockedj 08.04.2021 20:46
Genauso sehe ich das auch Cookie!
Die Definition des ´Rechts auf Etwas´ erscheint mir schon kompliziert,
und erst recht die Umsetzung dessen, wenn es nirgendwo festgeschrieben ist.
 
Tinkerbell1981 08.04.2021 20:48
@Cookie: Oweh, also bei mir musst du dich bestimmt nicht entschuldigen. Ich beteilige mich hier des Austausches wegen und weil ich das Thema und die Frage relevant finde. Bissle (Sozial-)Romantik kann wunderbar sein! 😉

Ich fand den Austausch und die Beiträge in diesem Blog interessant, danke dafür! 🙂
 
lockedj 08.04.2021 20:50
Ja, das Recht besteht aus ´Streben danach´, oder dem gehegten ´Wunsch´,
für den Erfolg ist aber jeder für sich selbst zuständig.
Es gibt keine Instanz die es garantiert!
 
Thohom 08.04.2021 21:28
Happy, vielleicht hilfst Du beim nächsten Blog bei der Formulierung, damit auch das raus kommt, was Du interpretierst.

Wenn jemand fragt: Könnt Ihr Euch vorstellen....dann kann sich jeder hier angesprochen fühlen sein meinung zu äußern.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 21:42
aber vermutlich wollte der BE keine umfangreichen Erörterungen von denen die es sich nicht vorstellen können 😉
 
Thohom 08.04.2021 21:43
Kann sein, hätte er auch hinschreiben können.
 
CookieJulez 08.04.2021 21:44
Nein, Victualia, aber wenn das zur Meinungsbildung beiträgt, warum nicht auch etwas ausschweifen...?
 
Steinbock75 08.04.2021 21:45
Jetzt nicht mehr, vorhin wollte er unsere Meinung noch wissen.🤔
 
Steinbock75 08.04.2021 21:47
Dichter, das finde ich alles andere als toll wenn man den Eingangstext ändert.🤨 Dann kannst meine Meinung auch löschen.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 21:47
naja manche lesen aus Prinzip nicht zwischen den Zeilen 😉
 
Steinbock75 08.04.2021 21:48
Sorry Dichter, alles gut. Muss glaub ick ins Bett.🙄
 
Steinbock75 08.04.2021 21:50
 🙈 Urlaub tralala.
 
(Nutzer gelöscht) 08.04.2021 21:51
nuff, nuff lalala 😅
 
Steinbock75 08.04.2021 21:53
Mir kommt er aber wirklich kürzer vor.🤔
 
Dichtersuchtlove 08.04.2021 21:54
Tinkerbell1981 hast du eine erfahrung gemacht? schreibe es mir Privat wenn du magst. wer erfahrung damit hat oder hatte bitte mir Privat schreiben da es mir hier viel zu viel ist zum Lesen von denn augen her
 
Happyagain 09.04.2021 07:38
Um sicherzugehen dass ich nicht moralisieren daher komme habe ich mir den Eingangstest noch mal genau angeschaut
Und ich verstehe es immer noch so dass es darum geht auch als behinderter Mensch gegen jegliche Institutionen das Recht zu haben eine Beziehung anzustreben
Ich verstehe es nicht so dass es darum geht ein Recht darauf zu haben eines zu bekommen
Kann man ja schließlich nicht im Supermarkt kaufen😍😁
 
(Nutzer gelöscht) 09.04.2021 09:25
Der TE stellt eine persönliche Frage, nämlich, ob man sich für sich persönlich vorstellen könne, eine Beziehung mit einem Menschen einzugehen, der unter Betreuung steht.

Er bekommt, neben ein Überlegungen zu Begrifflichkeiten, eher negative bzw. skeptische Rückmeldungen:

„Wenn ich noch mal in der Situation wäre, wüßte ich nicht, ob ich es noch mal wagen sollte🤔“

„Hab nachgelesen. Nein, für mich wär es so nix. Aber man soll ja nie nie sagen.“

„Also ..grundsätzlich würde ich zunächst einmal zurück schrecken.“

Darauf antwortet er so: „Ich sehe bei den Kommetaren das sehr viel Wiederstand ist, Was würdet Ihr dann vorschlagen weil Jeder hat ein Recht nach einer Beziehung“

Und in dieser antwort liegt der Hase im Pfeffer. Er verknüpft höchst individuelle Entscheidungen der Antwortenden, die ihm augenscheinlich nicht so schmecken, mit einem „Recht auf Beziehung“ eines jeden Menschen. Im umkehrschluss liest sich das für manche wohl wie ein manipulationsversuch, auch wenn es sicher so nicht gemeint war und ich da einfach recht viel Verzweiflung rauslese. Nach dem Motto „Auch ein Mensch, der unter Betreuung steht, hat das Recht auf eine Partnerschaft, also überwindet eure Skepsis und Vorbehalte.“

Und das geht hat nicht, denn die Kriterien für die Partnerwahl sind immer subjektiv und haben mit anderer Menschen Recht auf Beziehung rein gar nichts zu tun. Dass es Menschen mit schweren Einschränkungen tendenziell noch schwerer haben, einen Partner zu finden, ist dabei höchst bedauerlich, hat aber der einzelne, der einen solchen Menschen für sich persönlich als Partner ablehnt, nicht zu verantworten. 

Ganz anders wäre es, wenn jemand bestimmten Menschen kategorisch das Recht auf eine Partnerschaft absprechen würde. Das hab ich hier aber nicht gelesen.
 
Thohom 09.04.2021 09:39
Ganz pauschal....wenn man ein jeder ein Recht hat auf eine Beziehung, dann bin ich gespannt, wie der TE reagieren würde, wenn er selber einer Rechteinhaberin zugeteilt würde, trotz fehlender Sympathie.
Das wird dann m.E. ganz klar übergriffig, wenn es darum geht sein Recht durchzusetzen.
 
(Nutzer gelöscht) 09.04.2021 09:46
Ich finde es ethisch verwerflich. Ein Mensch, welcher über seinen eigenen Willen nicht entscheiden kann, vorausgesetzt er begreift überhaupt, um was es geht-das bezweifle ich schon. Ich beherrsche mich, die Bandbreite meiner Ansicht hier kund zu tun. 
 
Thohom 09.04.2021 10:03
Wenn der TE die Erlaubnis vom Betreuer hat, hier zu schreiben...oder vielleicht braucht er die auch nicht, dann will er Antworten haben.
Falls es da Verständnisschwierigkeiten gibt, kann er ja den Betreuer zu Rate ziehen.
 
Steinbock75 09.04.2021 10:06
Hmm, wenn ich jetzt vom BE ausgehe sieht der für mich jetzt auch anders aus. 🤔
 
Steinbock75 09.04.2021 10:07
Ändert aber nichts an meiner Meinung.
 
(Nutzer gelöscht) 09.04.2021 18:40
@Steinbock, 10.06 Uhr

Das kommt dabei raus, wenn man in der dritten Person schreibt.
 
Steinbock75 09.04.2021 20:23
Nee, hab das die ganze Zeit nicht auch ihn bezogen sondern als ob er für jemand anderen fragt, Olga. 🤔
 
Steinbock75 09.04.2021 20:23
auf🙄
 
(Nutzer gelöscht) 09.04.2021 20:25
zu? 🤔
 
lockedj 09.04.2021 20:25
Das dachte ich auch, dass er für jemanden fragt.
 
Steinbock75 09.04.2021 20:27
😉
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