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Schwerbehindertenausweis und Parkausweis

Schwerbehindertenausweis und Parkausweis
Meine Erfahrungen bezüglich Schwerbehindertenausweis und orangefarbigen Parkausweis sind nur negativ. Trotz zahlreicher schwerer Erkrankungen und Einschränkungen bekommt man hier in BW in der heutigen Zeit anscheinend nur noch GdB unter 50. 

Für den orangefarbenen Parkausweis benötigt man GdB mindestens 80 mit Merkzeichen G und B. Welche Beeinträchtigungn muss man dafür haben?

Wer hat Erfahrung damit? Tipps? Kostenlose Beratungsstelle?
(Anwalt kostet Geld ohne Erfolgsgarantie und VDK hier ohne Engagement)

Kommentare

 
Thohom 05.05.2021 11:56
Ich.
 
doreen 05.05.2021 11:56
Ich kenne den orangefarbigen leider gar nicht. Hier gibt's blaue habe B, AG, 90% 
 
unica 05.05.2021 12:01
doreen, den blauen (für Behindertenparkplatz) gibt es wohl nur für Amputationen, soweit ich weiß?
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:03
Und für Menschen, die auf nen Rollstuhl angewiesen sind, soweit ich weiß...
 
Thohom 05.05.2021 12:04
Hier kannste die Prozente nachlesen.

Gab es bei dem Bescheid dieses orangene Merkblatt nicht dazu? Da steht doch genau drauf, wann man eine blaue Parkerleichterungen bekommt....wenn man ein "aG" hat.
 
Siebenpunkt 05.05.2021 12:06
Unica ist deine Gehfähigkeit massiv eingeschränkt?
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:09
Für meinen Bekannten, der im Rollstuhl sitzt, haben wir den blauen Parkausweis beim Ordnungsamt beantragt und sofort ausgestellt bekommen. (Merkzeichen G, aG, H, RF, 100 GdB,)
 
unica 05.05.2021 12:09
Nein, ich hab GdB unter 50, trotz Einspruch. Möchte die 80 mit G für orangenen Parkausweis. Kenne jemanden, der den hat, mit künstl. Hüftgelenk, der kann schneller und weitere Strecken laufen als ich. 
 
Thohom 05.05.2021 12:10
Ist ja auch keine Sache, wenn ein aG im Ausweis steht.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:11
Mit dem Behindertenausweis ist es eine Katastrophe. Ich stehe gerade auch wieder im Kampf mit dem "Landesamt für soziale Dienst", bei dem Namen muss ich immer lachen. Den Nachteilausgleich bekommt man erst wenn man ihn nicht mehr nutzen kann. Ein B bekommst du wenn du desorientiert bist oder halt direkte Hilfe bei der Nutzung im öffentlichen Nahverkehr brauchst, sehr starke Beeinträchtigung.

Ich stehe auch gerade wieder im Wiederspruchverfahren mit dem Amt. Hierfür brauchst du große Hilfe von deinen Ärzten. Leider musste ich vor einigen Jahren den Klageweg gehen. Sozialgerichte sind restlos überlastet, Gutachter bekommen knapp 250 Euro für ein Gutachten, sprich es gibt kaum Gutachter geschweige das sie sich mit dem Krankheitsbild auskennen. Zum einlesen in der Akte braucht der Arzt schon lange, anschließend eine Untersuchung von kanpp zwei Stunden und dann wird das Gutachten geschrieben. Der 4 oder 5 Gutachter führte die Begutachtung aus, Fahrzeit eine Stunde mit dem KFZ. Ich hatte beim letzten Klageverfahren 2,5 Jahre ohne Gerichtstermin gebraucht. Auch ist es sehr schwer einen Anwalt für Sozialrecht zu finden, dies ging bei mir nur über Vitamin B, Bekanntenkreis der selbst Anwalt ist.

Habe aber auch schon von zwei Fällen gehört wo es keine Probleme gab. 

Viel Glück!!
 
Siebenpunkt 05.05.2021 12:12
nun, ich empfinde mich auch anders eingeschränkt als der Amtsschimmel und die Gutachter. Sei doch froh, dass du noch krauchen kannst. Natürlich kann ich nicht beurteilen, was dir "zusteht", sicher kannst du dich irgendwo schlau machen, aber verbeisse dich nicht zwinkerndes Smiley
 
unica 05.05.2021 12:18
Schunkeltruppe, dann drück ich dir die Daumen .... danke für deine Ausführungen.
 
unica 05.05.2021 12:19
Siebenpunkt, natürlich bin ich froh, dass ich überhaupt noch laufen kann. Aber ungerecht find ich das ganze schon.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:19
Kontrolle beim Arzt im Behörden-Amt! Da kann es man beraten!

Wer das Zeichen „G“ und „B“ im Ausweis hat und erheblich gehbehindert ist, z. B. durch eine Wirbelsäulen- oder Herzerkrankung, kann einen besonderen Parkausweis erhalten. Er berechtigt nicht zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes, bietet aber sonstige Erleichterungen, z. B. Parken im eingeschränkten Haltverbot bis drei Stunden. Die Berechtigung gilt nur für das Inland und ist zumeist auf das ausstellende Bundesland beschränkt.
 
unica 05.05.2021 12:24
Deluxe, das wird doch nach Aktenlage entschieden, da gibt es keine ärztliche Begutachtung. Ich schicke alle Unterlagen hin und bekomme dann Wochen später schriftlich Bescheid.
 
Thohom 05.05.2021 12:27
Früher war der gelbe Ausweis auf einzelne Bundesländer beschränkt, seit dieser Ausweis Bundesweit gültig ist, wir der auf orangenem Papier ausgestellt.

Es gibt beim "aG" eine Schablone in die man reinpassen muss, damit der Sachbearbeiter entscheiden kann. Für alle anderen Antragsteller ist der letzte Satz auf diesem Beiblatt maßgeblich. Der heißt "und Gleichgestellte".

Es kann schon etwas holperig sein, bis man gleichgestellt ist...oder eben auch nicht.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:28
Ich meine der orange Parkausweis ist Bundesweit gültig, in meinem Bundesland (SH) gibt es noch einen einen weißen Parkausweis, der ist nur in dem Bundeslang gültig. Dieser ist bedeutend leichter zu bekommen, auch bei schweren Verletzungen, ist zeitliche aber eng befristet und läuft über Rathaus.
 
Siebenpunkt 05.05.2021 12:28
Unica, es gibt Leute die haben 100%, denen siehst du nichts an, die rennen und springen wie Rehe, ich habe Einschränkungen es wird heftiger, und ich habe weniger Anerkennungsprozente.
Gerechtighkeit lässt sich schwer darstellen bei körperlichen Einschränkungen, und jeder empfindet seins am schlimmsten zwinkerndes Smiley
 
Knatterfee 05.05.2021 12:28
So lange Du eine bestimmte Anzahl an Metern laufen kannst (hab die Zahl leider nicht mehr im Kopf, meine es waren 100 Meter, bin mir aber nicht sicher), egal wie stark die Schmerzen sind, kannste den blauen Ausweis knicken. Die Auskunft habe ich damals bekommen. 
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:30
Unica, da stimmt es richtig. Da war ein Amtsarzt im Behördenamt mich kontrollieren. Dann einige Woche dauerte gewartet, dann bekam es ein Brief, da stand die Aktenlage geändert. Weil es 80 auf 100 GdB geändert war. 
 
unica 05.05.2021 12:37
Thohom, mich würde schon G reichen, eben für den organgen. Blau mit eG quasi unerreichbar.  Und Merkblatt mit Hinweisen hab ich nicht bekommen.
 
Thohom 05.05.2021 12:38
Scha Dir den Link an, das ist die Schablone.
 
unica 05.05.2021 12:39
Knatterfee, die unter 100 m laufen können beziehen sich m.E. auf eG.
 
unica 05.05.2021 12:42
Danke thohom, der link ist ja sehr umfangreich. Schau ich mir später in aller Ruhe an.
 
Thohom 05.05.2021 12:47
Was ist "eG"???
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:48
Hallo unica 
Ja es ist ein langer und nervender Weg. Aber lohnt sich 
Die VDK hat viel geholfen.  
Habe 100% G, aG und B 
Den blauen Parkausweis....
Mittlerweile unbefristet

Ging immer erst für 2 Jahre dann wieder beantragen dann wieder 2 Jahre und unbefristet 
 
Simphony86 05.05.2021 12:50
Siebenpunkt, der GdB hat nichts mit Prozentzahlen zu tun lachendes Smiley Ich habe einen GdB von 80, aber kein einziges Sonderzeichen, also auch keinen Anspruch auf einen Parkausweis, ist leider so, da kann man nix machen.
 
unica 05.05.2021 12:52
meinte aG, sorry
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:54
Also, ihr könnt eure  Diagnosen in der Versorgungsmedizin-Verordnung nachgucken, da wird für unzählige Behinderungsbilder ein GdS (Grad der Schädigung) ausgewiesen. !Vorsicht, hat man  mehrere Diagnosen, wird nicht der einzelne GdS einfach addiert!!! Wie das zusammengerechnet wird und der GDB gebildet  wird erschließt sich mir nicht. Es kommt wohl auch auf Argumentationsgeschick und die Sachbearbeitung an.
 
Siebenpunkt 05.05.2021 12:55
Simmy ich weiß, war mir zum Schreiben zu viel, die zusätzlichen Merkzeichen sind ein Thema für sich zwinkerndes Smiley
 
unica 05.05.2021 12:55
Ela, freut mich, dass das bei dir so gut geklappt hat.
 
Thohom 05.05.2021 12:56
Der GdB hat was mit Prozentzahlen zu tun.....er wird in % dargestellt und bringt einen Steuerfreibetrag.

Hier sind die Merkzeichen gefragt. Warum man gern ein "G" hätte, erschließt sich mir nicht. Das bringt allein nur die Berechtigung für die "Fahrkarte" und einen Tag mehr Urlaub....den aber auch nur, weil man da dann mindesten 50% hat. Ach ja....3000Km kann man in der Steuererklärung absetzen.
 
unica 05.05.2021 12:58
JanHendrik, du hast Recht, es kommt  auch auf den Sachbearbeiter an. Und da hab ich wohl die A... karte gezogen.
 
Siebenpunkt 05.05.2021 12:58
ich habe ein G bräuchte aber ein aG für irgendwelche Vorteile, die ich inzwischen vergessen habe, ich fühle mich aber NICHT benachteiligt zwinkerndes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 12:59
Hat sich abersuch über Jahre hlngezogen... war auch vor Sozialgericht 
 
unica 05.05.2021 13:01
Orangefarbenen Parkausweis gibts doch nur mit G!
 
Thohom 05.05.2021 13:02
Siebenpunkt....wenn es ums Geld geht, dann machen sich RF und H bemerkbar....besser noch eine Pflegestufe.😉
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 13:04
05.05.2021 um 12:54, auf Grund der mangelnder Aufrechnung wird selbst in Rehakliniken vor einem Veränderungsantrag gewarnt. Man sollte das wirklich nur machen wenn man sich sicher ist.
 
unica 05.05.2021 13:04
Bei Parkausweis mit G muss ich z.B an Parkautomaten keine Gebühr bezahlen.
 
Thohom 05.05.2021 13:07
Falsch....dazu brauchst Du einen orangenen bzw. blauen Ausweis.

"G" ist ein Merzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis. Schwerbehindertenausweis und Parkerleichterung sind 2 Paar Schuhe.
 
sophi1 05.05.2021 13:09
Der Link von Thohom 12.04 ist allumfassend und kompakt. Danke, Thohom!
 
Thohom 05.05.2021 13:11
Ist schon interessant, wenn Leute andere Leute verdächtigen nur zu schlafen, dann aber wenn es um das Thema Schwerbehindertenausweis geht sogar feste schnarchen.
 
unica 05.05.2021 13:12
Schunkeltruppe, wie genau denn nun der GdB berechnet wird, ist und bleibt ein Geheimnis.
 
Siebenpunkt 05.05.2021 13:13
hab hier neulich gelesen, Pflegestufe für eine Haushaltshilfe, was muss da bei einem kaputt sein, um das zu kriegen, ich bin da völlig ahnungslos?
 
unica 05.05.2021 13:17
Den Schlag mit deiner Keule hättest du dir sparen können. Hab schon alles richtig verstanden. Siehe Anfangspost.
 
unica 05.05.2021 13:20
Siebenpunkt, Pflegestufe ist nicht das Thema.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 13:21
Bei Parkautomaten muss man oft trotzdem bezahlen, weil viele Parkplätze meist privaten/geschäftliche Eigentümer haben und diese entscheiden dürfen, wem sie Parkerleichterungen oder Vergünstigungen geben.
 
Knatterfee 05.05.2021 13:22
Siebenpunkt

Das ist doch ganz einfach. Wenn Du wegen Deiner Behinderungen/Krankheiten nicht mehr in der Lage bist Deinen Haushalt zu bewältigen oder einkaufen gehen kannst und Dir das ärztlich bescheinigt wird (und noch sonstige Einschränkungen hast), kannst Du den Antrag auf eine Pflegestufe stellen. Bekommst Du mindestens Stufe 1 hast Du Anspruch auf finanzielle Hilfe für eine Haushaltshilfe. 

Musste mich da auch erst durchlesen und hier nachfragen. 
 
unica 05.05.2021 13:23
Frau, danke für die Info.
 
Knatterfee 05.05.2021 13:23
Ups, sorry für OT
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 13:26
Außerdem hatte ein User mal darauf hingewiesen, dass auch Behindertenparkplätze zeitlich begrenzt sein können, zum Ausweis also auch Parkuhr dazulegen. Fand ich sehr nützlich die Information, denn das war mir unbekannt. 
 
doreen 05.05.2021 13:35
Also mit einem Rollstuhl kann ich auch dienen, wusste auch noch nicht, dass das für einen Parkausweis relevant ist. Gibt so ein paar Menschen, die gern mit mir unterwegs sind schon wegen des Parken. Und wer weiß vielleicht fahre ich bald wieder selbst denn die Chancen stehen richtig auf Erfolg 
 
unica 05.05.2021 13:48
doreen, selbst fahren mit Merkzeichen B??
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 13:49
unica05.05.2021 um 13:12, ein Geheimnis ist es wohl nicht. Aus meinem persönlichen Fall kann ich sagen. Ich hatte Mal einen komplizierten Bruch im Fussgelenk mit dauerhaften Einschränkungen, dieser wurde aber auf Grund meiner schwereren Krankheit nicht berücksichtigt. Es zählt nur die schwerste Erkrankung und die damit verbundenen Einschränkungen. 
 
unica 05.05.2021 13:59
Schunkeltruppe, ich dachte, aus allen Einschränkungen/Krankheitsbildern wird dann irgendwie eine Gesamtzahl für GdB errechnet.
 
doreen 05.05.2021 14:00
unica, selbstfahren  geht mit entsprechend umgebautem  Auto
 
Siebenpunkt 05.05.2021 14:01
nein das ist leider nicht so zwinkerndes Smiley dann hätte ich 200% was man selber als Laie denkt und wie die Gesetze sind, ist sehr unterschiedlich
 
unica 05.05.2021 14:02
Nur die schwerste Erkrankung ist mir neu. Gute Info.
 
Killepitsch 05.05.2021 14:03
Der Gesamt-GdB darf weder durch Addition noch durch sonst eine Rechenmethode ermittelt werden. Vielmehr ist er „nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander“ festzustellen (§ 152 Abs. 3 Satz 1 SGB IX).

Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.
 
Siebenpunkt 05.05.2021 14:05
wenn der Gutachter aber an was anderes denkt, wärend man da ist, ist die Formel flacher, meiner hat gesehen, dass ich meine Schuhe selber zumachen kann und nix wars mit 80%
 
unica 05.05.2021 14:07
Siebenpunkt, nicht addiert, weiß ich ja. Ermittelt wäre wohl weniger mißverständlich. 
 
unica 05.05.2021 14:09
Siebenpunkt, ich war bei keinem Gutachter. Hab den Bescheid bekommen nach Aktenlage.
 
Siebenpunkt 05.05.2021 14:11
habe ich doch auch nicht behauptetzwinkerndes Smiley
 
unica 05.05.2021 14:16
DU erzählst doch 14.05 was von einem Gutachter.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 14:23
Ich Stand während meines Abenteuer auch im häufigen telefonischen Kontakt mit dem Landesamt und Mitarbeiter, manche haben mir den Tip gegeben meine damalige Feststellung zu akzeptieren und nach 6 Monaten wieder einen Veränderungsantrag zu stellen. Mit Eingang der Klage war nur noch die Leitung für mich zuständig.
 
unica 05.05.2021 14:33
Also nach 6 Monaten kann man nochmal Antrag stellen. Werde ich machen, Schunkeltruppe. Und wenns wieder nichts bringt, dann wars das eben. Klagen wär mir zu stressig und kostenaufwändig.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 14:45
Klagen kostet nichts vor dem Sozialgericht! Habe ich auch gemacht. 
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 14:45
Hat aber leider nichts gebracht. 😒
 
unica 05.05.2021 14:49
Frau, ohne Anwalt? Gibt es dafür einen Beratungsschein für Anwalt vom Gericht?
 
unica 05.05.2021 14:51
Du machst mir ja Mut 😉
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 14:53
Da musst du dich mal vor Ort erkundigen. Ich habe da angerufen. Ein Rechtspfleger nimmt das alles auf und dann wird es an einen Richter übergeben. Ist aber schon eine Weile her. Bei mir ist das bis zum Landessozialgericht gegangen. 
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 14:54
Naja, ich habe es wenigstens versucht. Aber wie schon oben geschrieben, der Gutachter entscheidet. 
 
unica 05.05.2021 14:57
Frau, danke für deinen Erfahrungsbericht. 
 
sophi1 05.05.2021 15:04
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12733/der_schwerbehindertenausweis_merkzeichen?dscc=ok.                 Unica, da musst du wirklich dranbleiben. Bei Problemen wende ich mich meist an die Rechtsabteilung des VdK. Und B heißt nicht nur, dass eine Begleitperson dabei sein muss oder man selbst nicht Selbstfahrer sein darf. 😏🙂 viel Erfolg bei Höherstiftung des GdB. Mit 60 hattest du schon einige Erleichterungen. Aber Parkerleichterungen wären  schon die Merkzeichen G und aG wichtig.
 
sophi1 05.05.2021 15:05
Höherstufung 
 
unica 05.05.2021 15:14
Zum VDK bei mir geh ich nicht noch mal. Schlechte Erfahrung. Ich werde es nochmal versuchen und die Einschränkungen besser darstellen. Danke sophi.
 
Knatterfee 05.05.2021 15:14
Ich habe sich ein B und fahre Auto. Wenn ich arge Schmerzen habe bleibt es natürlich stehen. Habe dann Schiss dass ich nicht schnell genug auf die Bremse treten kann wenn es sein müsste. 
 
Knatterfee 05.05.2021 15:14
sich=auch
 
unica 05.05.2021 15:22
Sehr vernünftig. Kenne da andere ....
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 17:13
Unica viele Anwälte machen auch eine Ratenvereinbarung
 
unica 05.05.2021 17:32
Neffi, darauf verzichte ich gerne, da es keine Erfolgsgarantie gibt. 
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 17:59
Wer nicht kämpft hat schon verloren. Also mir wäre es das wert.
 
Thohom 05.05.2021 18:05
Man muss für ein "aG" schon sehr gute Argumente haben. Wenn so ein blauer Parkausweis inflationär ausgegeben würde, dann wird der Sinn verwässert.
Gibt ja auch "aG-light" deshalb
 
unica 05.05.2021 18:22
Schön für dich, dass du den blauen Parkausweis hast. Ich hätte aber gern den in orange. Und dafür reicht G.
 
unica 05.05.2021 18:25
G im Schwerbehindertenausweis. Damit du dir nicht wieder unnötige Gedanken über meine Kenntnisse machen musst.  😉
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 18:26
Ich habe G im Ausweis. Warum auch immer.
 
unica 05.05.2021 18:30
Neffi, vielleicht G für Genussmensch ... wenn ich an deinen Schokoladenkonsum denke  😉
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 18:38
Für die ganz schlauen hier, es heisst nicht mehr Pflegestufe, sondern Pflegegrad 😉
 
unica 05.05.2021 18:41
Sonnenblume, das ist korrekt, aber nicht das Thema.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 18:41
Als Schwerbehinderte/Schwerbehinderter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"zwinkerndes Smiley oder Erblindung (Merkzeichen "Bl"zwinkerndes Smiley können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) oder  vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.

https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00455/index.html#
 
Thohom 05.05.2021 18:42
Für "G" allein gibts keine Parkerleichterung....nur für die ganz Schlauen hier.😉
Gehbehinderungen gibts ja sowieso nicht....ist wie Corona...in dem Fall nur ein verstauchter Fuß.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 18:47
unica, Ordnung muss sein 😉
 
unica 05.05.2021 18:47
Jorin, weißt du auch, wofür es G gibt?
 
unica 05.05.2021 18:57
Sonnenblume, musst du Knatterfee informieren, wenn es dir so wichtig ist.
 
unica 05.05.2021 18:58
und thohom, deine Behauptung wird nicht richtiger, auch wenn du sie wiederholst.
 
unica 05.05.2021 19:01
und belehre die Ämter, dass es keine Gehbehinderung gibt, die haben nämlich das Gerücht in die Welt gesetzt  😉
 
Killepitsch 05.05.2021 19:07
Mit welchen Merkzeichen darf man auf Behindertenparkplätzen parken?

Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Ein spezieller EU-Parkausweis ist Pflicht.

Diesen Ausweis können nur schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) und Bl (blind) erhalten.


Im Schwerbehindertenausweis, den man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr erhalten kann, werden spezifische Behinderungen und bestimmte gesundheitliche Einschränkungen durch Merkzeichen kenntlich gemacht. Viele Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen sind an bestimmte Merkzeichen gekoppelt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die unterschiedlichen Merkzeichen.
Merkzeichen G - erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit

Das Merkzeichen G bedeutet: Der schwerbehinderte Mensch ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt. Umgangssprachlich wird manchmal für G einfach "gehbehindert" gesagt, tatsächlich muss es sich bei der Einschränkung nicht zwingend um eine Gehbehinderung handeln - auch innere Leiden können die Ursache für die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit sein.

Was "erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit" bedeutet und wer betroffen ist, findet sich in der Anlage Teil D, Punkt 1 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV):

"In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird."
Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis steht für "außergewöhnliche Gehbehinderung". Im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) steht dazu in § 229 Persönliche Voraussetzungen unter anderem:

"Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind.
 
(Nutzer gelöscht) 05.05.2021 19:08
Am besten gehts euch mit einem "H" für hilflose Person...da bekommt Ihr alles durch!😉

(Ironie aus)
 
Thohom 05.05.2021 19:14
Kille, viel zuviel Text für die Dame.

Sie erklärt uns sonst zwar, dass wir das Leben verschlafen, aber solche Texte sind nicht so ihre Sache.
 
Killepitsch 05.05.2021 19:16
Dann bleibt nur noch die Maus...
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