Private Nachrichten......
02.10.2021 17:02
Private Nachrichten......
02.10.2021 17:02
Private Nachrichten......
Im öffentlichen Blog 🤔🤔 und zack , werden die Blogs abgesperrt .....ist ja voellig sinnfrei🤔😁.
Kommentare
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 17:02
Und was ist der Sinn hinter diesem Blog 🤔
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 17:15
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 17:16
Privat ist privat, da gibt es keine Grauzone. PUNKT
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 17:21
Vorallen ist es strafbar private Nachrichten weiter zu leiten oder wie hier öffentlich zu machen. Das muss der Administrator verfolgen. Punkt.
Mohnblume 02.10.2021 17:24
Das Problem schlechthin , hier. ...man wird gesperrt , gelöscht und kann dann eben keine Pn mehr dahin schreiben , wo sie hingehört....zu dem , den es betrifft. 🤔🤔🙄
Mohnblume 02.10.2021 17:30
Stimmt auch wieder @Steinbock....weil es zu viele Menschen gibt , die sich damit schwer tun, sich mit denen , mit denen sie ein Problem haben....weiter auseinander zusetzen ....da wird gesperrt. Und Ruhe ist , zumindest fuer den ....der gesperrt hat, denn der andere kann dann den ganzen Mist, mit sich selbst ausmachen...😁🙄😏
Steinbock75 02.10.2021 17:36
Mohnblume, hab mich darüber früher auch viel zu oft geärgert. Aber weißt was da hilft? Nicht drüber nachdenken. Es wird sie immer geben.
Tomturbo 02.10.2021 18:35
Es haben sich einige wegen eines Blogs aufgerieben der es nicht der Mühe wert war. Jeder hier kennt den Blogersteller und weiß wie er tickt. Trotzdem schafft er es immer wieder, dass genügend Leute auf seine cerebrale Diarrhoe anspringen. Einfach abhaken und gut ist´s.
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 18:42
Ich lebe noch Böckchen und alles andere ist mir mittlerweile wurscht. Die können Blogs eröffnen, von meiner Seite einfach drüber hinweg lesen und gut ist es.
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 18:59
Böckchen, der ist mir auch auch wurscht, wer seine Plattform nicht in Ordnung halten kann, der sollte jene aufgeben. Da darf er sich nicht wundern, das im Internet alles nur negative Berichte stattfinden.
Steinbock75 02.10.2021 19:02
Ick frage ja nur weil oben dein Vorschlag kam und wenn ich ihm schrieb kam nix zurück. Hatte was von Hand am nackten Arsch fassen.
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 19:08
Jo, finde ich auch gut 👍
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 19:10
Gerade so 😜
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 19:17
Also hier möchte ich aber auch kein Administrator sein.
Ich glaube,der wird viele Beschwerden für die verschiedensten Mimositäten per E-Mail erhalten. Das wird der auch nicht mehr alles so ganz ernst nehmen.
Ich glaube,der wird viele Beschwerden für die verschiedensten Mimositäten per E-Mail erhalten. Das wird der auch nicht mehr alles so ganz ernst nehmen.
Steinbock75 02.10.2021 19:19
Dann darf man sich auch nicht wundern wenn sich Leute hier an andere Stellen wenden, Hossi.
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 19:25
Steinbock,
ich bin auch Praktiker. Der Admin müsste jede Beschwerde prüfen. Ich vermute, das hier ganz viele User sich ständig beleidigt fühlen, und sich beim Admin beschweren.
ich bin auch Praktiker. Der Admin müsste jede Beschwerde prüfen. Ich vermute, das hier ganz viele User sich ständig beleidigt fühlen, und sich beim Admin beschweren.
Steinbock75 02.10.2021 19:27
Hossi, dafür ist eigentlich der Support zu ständig. Aber auch da scheint keiner mehr da zu sein.
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 19:44
Außer Wolti der wurde doch angeblich direkt wieder freigeschaltet 🤔
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 20:01
Das glaubt doch keiner was der dort schreibt. Der Admin ist seit Wochen nicht erreichbar, aber bei ihn sofort zu Stelle.
Hält der uns für blöd?
Hält der uns für blöd?
(Nutzer gelöscht) 02.10.2021 20:18
Incel Latein
Wer blöd ist, glaubt ihm das auch noch.
Wer blöd ist, glaubt ihm das auch noch.
Tomturbo 02.10.2021 20:55
Es gefällt mir, dass er so herrlich berechenbar ist. Wäre jetzt echt geschockt gewesen, wenn er nicht wieder einen Blog gestartet und über seine verhassten W.... hergefallen wäre. Alter Schwede, da muss es ja cerebral ganz schön blitzen....
Aliya 03.10.2021 06:04
Och, der Admin ist über die Support-Mailadresse schon erreichbar...
Dauert meist ein paar Tage bis man Antwort kriegt (und manchmal kriegt man leider auch keine Antwort).
Um freigeschaltet zu werden, muss man vorher übrigens erst mal gesperrt sein. Und gesperrt wird man auch von der Administration.
Ein übliches Vorgehen bei Ernstfallsperrungen ist übrigens: wenn die Meldung korrekt dokumentiert ist, und der Verstoß klar ist, wird ohne Vorwarnung gesperrt. Je nach technischem Hintergrund gibt es automatisierte zeitlich befristete Sperrungen, bei schweren Fällen wird unbefristet gesperrt. Der betroffene User wird über die Sperrung informiert.
Meldet der sich dann, um seine Seite des Vorfalls zu präsentieren und darum zu bitten/verhandeln, wieder freigeschaltet zu werden, wird die Antwort bei uns standardmäßig aufgebaut nach (die unverrückbaren Teile in Großschrift):
Hallo xxx,
VIELEN DANK, DASS DU zu dem Vorfall Stellung nimmst. (oder eine ähnliche Floskel zur Begrüßung)
ICH VERSTEHE GUT, DASS die Sperrung deines Accounts dir ungerecht vorkommt (oder ähnliches, je nachdem worum es geht)
Nach diesen beiden Anfangsbausteinen wird dann sachlich die Situation inhaltlich aufgedröselt und eine Freischaltung erfolgt zumindest bei uns nur nach einer deutlichen Belehrung über die Art Verhalten, das wir erwarten und dem Hinweis, dass bei Wiederholungafällen auch eine nicht revidierbare Dauersperre ausgeführt werden kann.
Keine Ahnung, wie das HIER im Detail gehandhabt wird, aber dieses Vorgehen und diese Art der Kommunikation hat sich jedenfalls bewährt.
Dauert meist ein paar Tage bis man Antwort kriegt (und manchmal kriegt man leider auch keine Antwort).
Um freigeschaltet zu werden, muss man vorher übrigens erst mal gesperrt sein. Und gesperrt wird man auch von der Administration.
Ein übliches Vorgehen bei Ernstfallsperrungen ist übrigens: wenn die Meldung korrekt dokumentiert ist, und der Verstoß klar ist, wird ohne Vorwarnung gesperrt. Je nach technischem Hintergrund gibt es automatisierte zeitlich befristete Sperrungen, bei schweren Fällen wird unbefristet gesperrt. Der betroffene User wird über die Sperrung informiert.
Meldet der sich dann, um seine Seite des Vorfalls zu präsentieren und darum zu bitten/verhandeln, wieder freigeschaltet zu werden, wird die Antwort bei uns standardmäßig aufgebaut nach (die unverrückbaren Teile in Großschrift):
Hallo xxx,
VIELEN DANK, DASS DU zu dem Vorfall Stellung nimmst. (oder eine ähnliche Floskel zur Begrüßung)
ICH VERSTEHE GUT, DASS die Sperrung deines Accounts dir ungerecht vorkommt (oder ähnliches, je nachdem worum es geht)
Nach diesen beiden Anfangsbausteinen wird dann sachlich die Situation inhaltlich aufgedröselt und eine Freischaltung erfolgt zumindest bei uns nur nach einer deutlichen Belehrung über die Art Verhalten, das wir erwarten und dem Hinweis, dass bei Wiederholungafällen auch eine nicht revidierbare Dauersperre ausgeführt werden kann.
Keine Ahnung, wie das HIER im Detail gehandhabt wird, aber dieses Vorgehen und diese Art der Kommunikation hat sich jedenfalls bewährt.
(Nutzer gelöscht) 03.10.2021 06:14
@DuUndIch Deinen Kommentar 02.10.2021 um 17:21
Vorallen ist es strafbar private Nachrichten weiter zu leiten oder wie hier öffentlich zu machen. Das muss der Administrator verfolgen. Punkt. 🤔
Habe leider habe nichts gefunden wo steht das?. Das wüde vieles erleichter wenn das so wäre.
Vorallen ist es strafbar private Nachrichten weiter zu leiten oder wie hier öffentlich zu machen. Das muss der Administrator verfolgen. Punkt. 🤔
Habe leider habe nichts gefunden wo steht das?. Das wüde vieles erleichter wenn das so wäre.
Aliya 03.10.2021 08:17
Strafbar ist es nicht 😅
Es gibt auf vielen Plattformen eine Regelung dazu, hier hab ich die allerdings nicht gesehen.
Es ist private Kommunikation, und man könnte mit einem Verstoß gegen das Briefgeheimnis argumentieren, wenn JEMAND DRITTER UNBEFUGT Nachrichten liest, indem er sich etwa in einen fremden Account einloggt.
Als privater Empfänger eines Briefs kannst du damit tun was du willst, eine Schweigepflicht gibt es nur in bestimmten Berufsgruppen auf professioneller Ebene.
Schlimmstenfalls ist es unfein 🤷♀️
Widerliche Nachrichten werden aus freiem Entschluss verschickt, und wer nicht will, dass seine Ergüsse vielleicht veröffentlicht werden und ihn/sie bloßstellen, sollte halt vorher überlegen, ob man das wirklich so schreiben sollte.
Es gibt auf vielen Plattformen eine Regelung dazu, hier hab ich die allerdings nicht gesehen.
Es ist private Kommunikation, und man könnte mit einem Verstoß gegen das Briefgeheimnis argumentieren, wenn JEMAND DRITTER UNBEFUGT Nachrichten liest, indem er sich etwa in einen fremden Account einloggt.
Als privater Empfänger eines Briefs kannst du damit tun was du willst, eine Schweigepflicht gibt es nur in bestimmten Berufsgruppen auf professioneller Ebene.
Schlimmstenfalls ist es unfein 🤷♀️
Widerliche Nachrichten werden aus freiem Entschluss verschickt, und wer nicht will, dass seine Ergüsse vielleicht veröffentlicht werden und ihn/sie bloßstellen, sollte halt vorher überlegen, ob man das wirklich so schreiben sollte.
(Nutzer gelöscht) 03.10.2021 08:44
Hab hierzu was im Netz gefunden:
Veröffentlichung von WhatsApp-Chat verletzt Persönlichkeitsrecht
Wiederholt haben sich die Gerichte mit der Veröffentlichung privater Nachrichten im Internet befasst. Rechtlich stellt die Veröffentlichung einer privaten WhatsApp-Nachricht regelmäßig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, gegen die sich der Verletzte mit einer anwaltlichen Abmahnung, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung oder einer zivilgerichtlichen Klage wehren kann.
Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht jedes Einzelnen auf Achtung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist grundrechtlich geschützt in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Es schützt mitunter:
[…] das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person und damit die Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will und inwieweit von Dritten über seine Persönlichkeit verfügt werden kann.
BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 332/09
Aus dem Persönlichkeitsrecht ergibt sich, dass private Nachrichten nur mit Kenntnis und Einwilligung des betroffenen Gesprächspartners veröffentlicht werden dürfen. Bei Nachrichten, die über die WhatsApp Applikation versandt werden, handelt es sich regelmäßig um private Nachrichten. Denn die Kommunikation erfolgt zwischen den jeweiligen Nutzern des Chats-Programms.
Privat sind auch Nachrichten, die in einem WhatsApp-Gruppenchat veröffentlich werden. Diese sind nämlich auf die Mitglieder der geschlossenen Gruppe beschränkt. Ausnahmen könnten für besonders mitgliederstarke Gruppen gelten. Hier dürften aber Gruppen mit 20 Mitgliedern kaum ausreichend sein, um eine Öffentlichkeit zu begründen.
Anonymisierung der Personendaten des Chats-Users ist nicht immer ausreichend
Immerhin hat in dem eingangs genannten Fall der Forennutzer den Namen seines Chatpartners geschwärzt. Aber genügt diese Art der Anonymisierung?
Die bloße Schwärzung des Namens des Kommunikationspartners genügt jedenfalls dann nicht, wenn sich aus dem Inhalt der Nachrichten Rückschlüsse auf die Person ergeben. Dabei genügt es, wenn sich für nähere Bekannte oder Familienmitglieder der Person aus dem Inhalt der Nachricht ein Rückschluss auf die Person des Betroffenen eröffnet. Streng genommen muss die WhatsApp-Nachricht vor Veröffentlichung derart abgewandelt werden, dass sie schlicht nicht mehr individualisierbar ist und keinen Personenbezug mehr vermittelt.
Wie kann ich mich als Betroffener wehren?
Dem Betroffenen können gegen den Verletzer folgende Ansprüche zufallen, soweit deren Voraussetzungen gegeben sind:
ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung der Chat-Inhalte,
ein Anspruch auf Löschung der WhatsApp-Nachrichten aus dem Internet und
ein Anspruch auf Auskunftserteilung über den Umfang der weiteren Verbreitung der WhatsApp-Nachrichten.
Ferner ein Anspruch auf materiellen Schadensersatz sowie
ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Quelle: https://rechtsanwaltskanzlei-warai.de/persoenlichkeitsrecht/klage-gegen-veroeffentlichung-von-whatsapp-nachricht/
Veröffentlichung von WhatsApp-Chat verletzt Persönlichkeitsrecht
Wiederholt haben sich die Gerichte mit der Veröffentlichung privater Nachrichten im Internet befasst. Rechtlich stellt die Veröffentlichung einer privaten WhatsApp-Nachricht regelmäßig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, gegen die sich der Verletzte mit einer anwaltlichen Abmahnung, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung oder einer zivilgerichtlichen Klage wehren kann.
Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht jedes Einzelnen auf Achtung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist grundrechtlich geschützt in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Es schützt mitunter:
[…] das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person und damit die Befugnis des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will und inwieweit von Dritten über seine Persönlichkeit verfügt werden kann.
BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 332/09
Aus dem Persönlichkeitsrecht ergibt sich, dass private Nachrichten nur mit Kenntnis und Einwilligung des betroffenen Gesprächspartners veröffentlicht werden dürfen. Bei Nachrichten, die über die WhatsApp Applikation versandt werden, handelt es sich regelmäßig um private Nachrichten. Denn die Kommunikation erfolgt zwischen den jeweiligen Nutzern des Chats-Programms.
Privat sind auch Nachrichten, die in einem WhatsApp-Gruppenchat veröffentlich werden. Diese sind nämlich auf die Mitglieder der geschlossenen Gruppe beschränkt. Ausnahmen könnten für besonders mitgliederstarke Gruppen gelten. Hier dürften aber Gruppen mit 20 Mitgliedern kaum ausreichend sein, um eine Öffentlichkeit zu begründen.
Anonymisierung der Personendaten des Chats-Users ist nicht immer ausreichend
Immerhin hat in dem eingangs genannten Fall der Forennutzer den Namen seines Chatpartners geschwärzt. Aber genügt diese Art der Anonymisierung?
Die bloße Schwärzung des Namens des Kommunikationspartners genügt jedenfalls dann nicht, wenn sich aus dem Inhalt der Nachrichten Rückschlüsse auf die Person ergeben. Dabei genügt es, wenn sich für nähere Bekannte oder Familienmitglieder der Person aus dem Inhalt der Nachricht ein Rückschluss auf die Person des Betroffenen eröffnet. Streng genommen muss die WhatsApp-Nachricht vor Veröffentlichung derart abgewandelt werden, dass sie schlicht nicht mehr individualisierbar ist und keinen Personenbezug mehr vermittelt.
Wie kann ich mich als Betroffener wehren?
Dem Betroffenen können gegen den Verletzer folgende Ansprüche zufallen, soweit deren Voraussetzungen gegeben sind:
ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung der Chat-Inhalte,
ein Anspruch auf Löschung der WhatsApp-Nachrichten aus dem Internet und
ein Anspruch auf Auskunftserteilung über den Umfang der weiteren Verbreitung der WhatsApp-Nachrichten.
Ferner ein Anspruch auf materiellen Schadensersatz sowie
ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Quelle: https://rechtsanwaltskanzlei-warai.de/persoenlichkeitsrecht/klage-gegen-veroeffentlichung-von-whatsapp-nachricht/
Mohnblume 03.10.2021 09:57
Guten Morgen @all...Danke fuer eure Kommentare und fürs Friedlichbleiben....ich mach jetzt hier zu 🙂
Tomturbo 03.10.2021 10:03
Rechtslage hin und Gesetze her.... ich fände es sinnvoller, dass man diesem User ganz einfach keine PNs schickt und sich auch nicht an seinen Blogs geteiligt. Jeder der schon mal seine Blogs gelesen hat weiß, dass es da ein gewisses Tassendefizit im Schrank gibt. Dann wäre das Problem rasch gelöst. So aber wird der Troll immer wieder gefüttert, ergötzt sich an den Reaktionen und sucht einen Grund um sich in die Opferrolle begeben zu können.