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Benachteiligung von Behinderten bei Behörde

Benachteiligung von Behinderten bei Behörde
Ich weiß nicht ob dieses mein Problem ist, oder es ein Problem für die betroffene Behörde wird.

Meine Gehwerkzeuge sind eingeschränkt, und nach 10 Op`s  habe ich eine kleine Demenz durch viele Narkosen bekommen, viele und lange Zahlen machen mir Probleme, u.a . lange Telefonnummern oder IBAN Nummern. Hier hilft mir oft, wenn möglich, die Kopierfunktion am PC mit dem Internet.

Ich bin 3 km zu schnell gefahren, kostet 15 Euro.
Gezahlt, jedoch einen Zahlendreher in der
Überweisung. Wie es kommt, kommt eine Mahnung.
Zurückgeschrieben, das bezahlt worden ist, Konto wird online geführt, Auszüge sind nur Online gespeichert, Ausdruck nur sehr schwer möglich. Einfach mal das Tablett vorzeigen, das gezahlt wurde. Vor dem Gebäude des Ordnungsamt befindet, ( wo auch Parkerlaubnis für Behinderte ausgegeben werden ) sich eine für meinen Rollator unüberwindliche Treppe. Da ich einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht habe und dieses gleichzeitig für den Nachweis der Zahlung nutzen wollte, habe ich ganz einfach schriftlich dieses beantragt ( Ist ja eine Behörde ) und darauf hingewiesen, wann ich die Möglichkeit nutzen kann. Auch habe ich mitgeteilt, das ich auf einen Rollator angewiesen bin, und gefragt wie ich in das Gebäude komme. Ein Hinweis für Behinderte befindet sich nicht am Eingang.
Die Sachbearbeitein schreibt mir wortwörtlich zurück:

Bei den von Ihnen beschriebenen persönlichen körperlichen Einschränkungen ist es ratsam die Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt anzufordern, um Ihren Bedürfnissen zu entsprechen.

Einen Anwalt müsste ich nur selber bezahlen.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde nicht beantwortet. Ich habe die Möglichkeit gehabt, den Oberbürgermeister Erik Olaf Schulz persönlich zu sprechen auf diesen Mangel am Gebäude und das Fehlverhalten seiner Bediensteten aufmerksam gemacht.
Von seiner Mitarbeiterin wurde gesagt, das sich hinter dem Gebäude eine ebenerdige Tür befindet.
Ich habe darauf hingewiesen, das man mir dieses hätte mitteilen sollen, und wie bei anderen Gebäuden üblich ein Hinweisschild anbringen solle. Dieses wurde mir auch zugesagt und wurde mit Handschlag verabschiedet. Nach 4 Wochen ist nichts passiert, eine weitere Beschwerde blieb, wie üblich, unbeantwortet.

Die Vorschriften wie Öffendliche Gebäude sein sollen, ist mir bekannt.

Zwischenzeitlich hat die „eifrige“ Sachbearbeiterin einen Bußgeldbescheid erlassen, da ich an drei Tagen in der Woche meinen Kaffee von einer Krankenschwester im Bett serviert bekomme, wird nach Verschiebung am 21. Oktober 22 erst gegen den Einspruch gegen Bescheid verhandelt.

Es geht hier um das Fehlverhalten der Behörde un meinen notwendigen Aufwand.

Jetzt die Frage: Wie gehe ich weiter, unabhängig vom Bußgeldverfahren gegen die Behörde vor, wer hat Tipps, oder wem ist ähnliches passiert?

Kommentare

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Thohom 10.08.2022 18:24
Rollirampen bis 6% Steigung sind zulässig.

Maria....Du bist keine Krückengängerin.😉 Wenn man 2 Krücken braucht, dann benutzt man die so in der Ebene, Treppen sind so eine Sache. Wenn man erfahren ist und einen guten Gleichgewichtssinn hat, dann laufen einige Einbeiner die Treppe einfach hoch...wie in der Ebene.
Ich bin nicht so drauf, also nehme ich auf einer Seite gern das Geländer. Die Krücke von der Geländerseite wechselt in die Hand von der anderen Krücke und man greift dann um Griff und das Rohr der anderen Krücke. Korrekt ist es dann noch, wenn man das Oberteil der Krücke nach vorn nimmt, falls die aus der Hand fällt, bremsen Griff und Unterarmklammer besser. Falls man damit nicht zurecht kommt, gibt es Krücken mit geschlossener Klammer, die kann man dann baumeln lassen und man hört auch, dass da einer kommt wegen dem Geschepper.

Einen Rollifahrer haben wir hier nicht. Ich denke, dass ein Rollifahrer einfach telefoniert oder ins Bürgerbüro geht, denn die können da alles...zumindest aufnehmen und weiterleiten.😉
 
KaterBlue 10.08.2022 18:30
Thohom, hier irrst Du gewaltig, Behörden müssen für Jeden zugänglich sein. Für Private Häuser gilt das nicht
 
Thohom 10.08.2022 18:35
Ich dachte, es geht Dir nur darum, dass Du Deinen Fehler irgendwie geheilt kriegst.

Ist das nicht das Thema dieses Blogs?

...und es so, dass bei Behörden der öffentliche Teil für Behinderte erreichbar sein muss. Wenn Du da unbedingt zum Backoffice willst, das normalerweise keinen Kundenverkehr hat, dann ist das Dein Problem.
 
(Nutzer gelöscht) 10.08.2022 18:37
Ihr zäumt doch, mit katerblue zusammen, das Pferd von hinten auf! 

Kein Mensch muss, um ein tablet vorzuzeigen, eine Behörde physisch aufsuchen! 

1. Er hat einen Fehler gemacht, nämlich einen zahlendreher, weshalb eine Überweisung nicht zugeordnet werden kann. 

2. Um diesen Zahlendreher bzw. seine Überweisung zu beweisen, möchte er sein tablet vorzeigen („Konto wird online geführt, Auszüge sind nur Online gespeichert, Ausdruck nur sehr schwer möglich. Einfach mal das Tablett vorzeigen, das gezahlt wurde.“). Das ist mehr als lächerlich

3. Was sollte die Sachbearbeiterin mit dem Tablet machen? Ein Blick darauf wird nicht genügen, sie müsste von dem, was sie als Beweis für seine Zahlendreher-Überweisung anerkennen soll, einen Nachweis für die Akte machen. Soll sie das tablet kopieren? 

4. Katerblue ist nicht in der Lage, einen Screenshot seines Kontoauszuges zu machen und den digital an die Behörde zu senden?!?!?!? Wer das nicht schafft, braucht ganz offensichtlich Hilfe bei behördenkram!

5. Und weil er die digitale Lösung nicht hinkriegt, macht er jetzt die baulichen Eigenschaften für sein Versagen verantwortlich? 

Was macht denn ein solcher Mensch, wenn es in Zukunft gar keine Parteiverkehrszeiten mehr gibt, nicht für Menschen mit Behinderung und auch nicht für alle anderen? 

Dieses Theater ist mehr als daneben und vollkommen lächerlich. Wäre ich dort Sachbearbeiterin, würde ich grundsätzlich für solche Kinkerlitzchen keine Termine vergeben! Dafür gibts Mails! 
 
KaterBlue 10.08.2022 18:38
58Laura, Deshalb habe ich auch vorher angefragtr und eine dumme Antwort bekommen
 
(Nutzer gelöscht) 10.08.2022 18:39
Sorry, Kater, ich dachte, du bist hier gar nicht mehr dabei, deshalb hab ich in der 3. Person geschrieben!
 
lockedj 10.08.2022 18:40
KaterBlue, behaupte bitte nich immer, dass das hier niemand kapiert,
du bist schließlich nicht der einzige Behinderte auf der Welt!
Ich gebe dir recht, dass es nicht immer und überall barrierefrei ist,
aber liegt dir denn daran, so´n Hype zu machen, wegen gerade diesem Amt?
Wie oft im Jahr musst du denn dahin? 

Behörden müssen zugänglich sein, stimmt auch, aber nicht zu jeder Tages-
und Nachtzeit! Des weiteren kann niemand erwarten, dass jeder Fuzzi in
einem Amt, oder einer Behörde, erkennen kann, ob jemand Treppensteigen
kann, oder eben nicht! Da ist etwas kreative Kommunikation gefragt!
 
Thohom 10.08.2022 18:41
Ich habe den Eindruck, dass er jetzt auch einen behindertengerechten Zugang zum Heizungskeller und Archiv dieses Gebäudes fordert.
Es gibt wirklich nicht nur Menschen mit Körperbehinderung hier. Nebenbei sollte man bedenken, dass ein Verschlechterungsantrag für den Schwerbehindertenausweis auch eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit nach sich ziehen kann. Das hat mal ein Bekannter mit Parkinson erlebt, als er ein "aG" haben wollte.
 
(Nutzer gelöscht) 10.08.2022 18:41
„Wenn Du da unbedingt zum Backoffice willst, das normalerweise keinen Kundenverkehr hat,“

Aus sehr gutem Grunde werden Kunden nie dorthin vorgelassen! Schnurz, ob behindert oder nicht! Die haben da auch rein gar nichts zu suchen! 
 
Aspera 10.08.2022 18:42
Die Zugänglichkeit ist doch völlig egal. Wenn der Kontoauszug digital ist, dann schickt man den einfach per Mail, mit Aktenzeichen (wie jede andere Kommunikation mit Behörden)

 Bringt aber nur das, wenn das Geld wirklich bei der Richtigen Behörde landete und nicht bei irgendwem anders. Es zählt heute nur die IBAN. Selbst wenn Stadtkasse dazugeschrieben wurde landet es bei einem Zahlendreher bei irgendwem anders; evtl Privatperson, der sich einfach freut, dass ihm jemand Geld schenkt. Zurückholen von bereits verbuchten Überweisungen ist schwierig. Und dann muss es erneut FEHLERFREI verschickt werden (gerade online kann man Zahlenfolgen doppelt und dreifach kontrollieren, wenn die Bank noch endgültige Bestätigungen per TAN ermöglicht. Ob nun mobil als SMS oder per App generiert) . Also ja, du musst in dem Fall doppelt zahlen, denn das Bußgeld ist nicht beglichen, indem du Geldgeschenke irgendwohin verschickst. 

Die Bank ist da eher der richtige Ansprechpartner. Und meist ohne Stufen zugänglich. 
 
(Nutzer gelöscht) 10.08.2022 18:48
Vollkommen korrekt, aspera! Und wer Überweisungen nicht fehlerfrei schafft, braucht Hilfe! Ich kenne das so, dass man Lastschriften zurückholen kann, aber Überweisungen nicht. 

Wenn das Geld beim richtigen Konto eingegangen ist, aber aufgrund eines zahlendrehers im Verwendungszweck nicht dem eigenen Konto verbucht werden kann, reicht ein Screenshot bzw eigentlich nur die Nennung des fehlerhaften Verwendungszwecks! Da muss kein Mensch persönlich vorbeischneien. Ich würde mir als Behörde solche unnötigen Besuche auch aufs Heftigste verbitten, grundsätzlich, von Menschen mit und ohne Behinderung! 
 
Thohom 10.08.2022 18:49
Richtig aspera, inzwischen ist es so, dass nicht mehr auf den Namen geachtet werden muss. Die Bank kann aber auch nur einen Brief an die Partnerbank oder möglicherweise den anderen Kunden schicken und fragen, ob der das zurückschickt, weil das vom Kunden irrtümlich veranlaßt wurde.
Gegenüber der Bank hat man da keinen Anspruch, weil dies ja nur den Auftrag ausgeführt hat, den der Kunde so verfasst hat. Das Grundgeschäft interessiert die Bank nicht.

Früher mussten wir Zahlungseingänge auf die Richtigkeit des Empfängers prüfen....ab 10.000DM haben wir das gemacht, alles was drunter war, wurde ggf. auf Kulanz geregelt.

Ich selber ha auch schonmal Gutschriften auf meinem Konto gehabt für diverse Torten. Der Bäcker vom Nachbarort hieß genau wie ich. Also auch nicht sicher.🙂
 
Aspera 10.08.2022 18:50
Oh und Banken fertigen auf Wunsch sogar Offline Kontoauszüge, so auf Papier....auch wenn sie nur im Onlinebanking abrufbar sind. Oder wenn man einen Uraltauszug braucht für irgendein Amt. Kostet dann halt ne Extragebühr heutzutage, die sie aber komfortabel vom Konto einziehen. 
Wenn gar nichts anderes mehr geht. Dann steckt man ne Kopie davon in einen Briefumschlag und schickt ihn per Post
 
Thohom 10.08.2022 18:50
Naja aletheia, ich kann mir den Verlauf des Gesprächs lebhaft vorstellen und am Ende kam dann....."dann kommen Sie halt".
 
(Nutzer gelöscht) 10.08.2022 18:52
Tja, da wäre ich als Sachbearbeiterin standhafter. 😉
 
Reiskorn1966 10.08.2022 18:56
Einfach den fehlenden Betrag überweisen und gut ist. Wenn zu viel überwiesen wurde kommt das Geld zurück. 
Für Kontoauszüge gibt es viele Lösungen. 
Aber ein wenig liest es sich wie Unzufriedenheit. Und ... wie es in den Wald reinbrüllt ...
 
CookieJulez 10.08.2022 19:06
Ich verstehe auch nicht, warum dir der Rechtsanspruch auf eine Rolli-Rampe so wichtig ist. Du hast die Zuständigen ja schließlich schon darauf hingewiesen.

Jetzt mit lächerlichen Szenarien um die Ecke zu kommen (aletheia & Thohom) hilft dir leider nicht weiter, wenn du nur wissen willst, wie du diesen Rechtsanspruch durchsetzen kannst. Tut mir leid, ich kann deine Frage auch nicht beantworten.
 
CookieJulez 10.08.2022 19:18
Und vor allem, Blue, warum wehrst du dich nicht gegen die dummen Sprüche von aletheia und Thohom? Immer nur zu behaupten, die beiden wären begriffsstutzig, ist irgendwie kein gutes Argument. Sie versuchen ja, herauszufinden, was überhaupt deine Frage ist.
 
Quasimodo52 11.08.2022 19:54
Sozialgericht, ist kostenlos und auf UNSERER Seite, immer, wenn es gegen Behörden geht. Habe für meine damalige Frau bereits 2x dort gewonnen!
 
Quasimodo52 11.08.2022 19:58
Man kann von allem, was im PC gespeichert ist, einen screenshot machen und den dann an ein Fax oder eine mail als Nachweis hängen, aber de Zahlendreher ist nicht deren, sondern DEIN Problem, und überweisungen kann man im Gegensatz zu Abbuchungen NICHT zurückholen!
 
lockedj 11.08.2022 20:03
Quasi, das wissen wir alle schon! Die Thematik ist lange schon umme Ecke!
 
Susisorglos 11.08.2022 20:34
Doch, man kann falsch getätigte Überweisung zurück holen, allerdings kostet es bei der Sparkasse  15.00 Euro 
 
Thohom 11.08.2022 20:43
Beim ganzen Blog ging es jetzt nur darum, dass ein Hinweisschild fehlt, dass der behindertengerechte Eingang vom Hinterhof aus ist?🤔
 
Anlina 11.08.2022 20:59
Es geht sogar noch kurioser ... es gibt tatsächlich Menschen, die eine falsch überwiesene Geldsumme auch wieder zurück überweisen 🙂
 
Cynops 11.08.2022 21:09
Ich bin tatsächlich mal zwei Monate in Folge zur Bank marschiert um denen mitzuteilen, dass der auf meinem Konto eingegangene Monatslohn garantiert nicht für mich ist 🙈🙈
 
CookieJulez 15.08.2022 18:07
Worum ging es vor Gericht, Quasimodo?
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