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Auto mit Handgas

Auto mit Handgas
Ich hätte mal eine Frage, an alle, die ein Auto mit Handgas fahren, oder etwas dazu sagen können:

Früher hatte ich ganz normal mein eigenes Auto, aber als Rentner hätte ich keine Chance mehr, selbst eines zu verhalten.

Jetzt gibt es einen lieben Fußgänger, der "sein Auto mit mir teilen würde".

Geht das ?
Das Handgas im Auto eines "Normalos" beim TÜV eintragen zu lassen, so dass wir sein Auto tatsächlich beiden nutzen könnten ?
(natürlich ohne Steuervergünstigung, da ja nicht auf mich angemeldet)

Im meinem Bekanntenkreis gibts nur Rollis, die ihr Auto mit Handgas dann selbstverständlich auch von ihrem Patner "fahren lassen dürfen", aber das ist dann auf den Rollifahrer angemeldet und der Fußgänger ist die Ausnahme.

Ich hoffe, die Frage ist nicht zu verwirrend gestellt UND ich werde wahrscheinlich erst heute Abend wieder online sein, würde mich aber freuen, wenn jemand, der was dazu sagen kann, sich hier zu Wort meldet !

Schon mal lieben Dank und schönen Sonntag an Alle !

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 11:35
Moin Sonja.
Mein Fahrzeug wurde umgebaut und meine Söhne können/dürfen es auch fahren.
Das Fahrzeug muss für teures Geld von einer zertifizierten Werkstatt umgebaut werden. Natürlich muß das eingetragen werden und falls du keine Fahrerlaubnis für die angedachte Handsteuerung hast, darfste noch den Führerschein neu machen.
Ich hoffe du kannst mit dieser Nachricht etwas anfangen🤔
 
blume 19.02.2023 11:39
es geht doch darum, ob sie mit einem umgebauten auto, das nicht auf sie zugelassen ist, fahren darf...
ich weiß es nicht...aber @oberon man muß seinen führerschein nicht neu machen! 
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 11:45
@blume: ich musste Fahrstunden, ne Schulung und eine Prüfung auf das eingebaute System ablegen. Ich habe einen neuen Führerschein bekommer in dem das drin steht.
Es war nicht einfach. Hut ab für jedem der nach 40 aktiven Jahren so umsteigen muss...
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 11:48
Kann ich leider nicht mitreden hab nur Automatik 
 
blume 19.02.2023 11:49
ich habe damals in der reha eine fahrstunde mit einem umgebauten auto gemacht, danach ist ein prüfer mitgefahren. der "prüft" aber nur, ob man mit den umbauten zurecht kommt und das wars auch schon. in meinen führerschein habe ich damals nichts eintragen lassen. Ich hatte immer das schreiben vom TÜV dabei. beim neuen auto habe ich die umbauten eintragen lassen.
 
Sterntaler 19.02.2023 11:50
Die Prüfung gilt muss aber nur der Mensch, der die Einschränkung hat ablegen. Ich darf das umgebaute Auto meines Freundes ohne Schulung oder Prüfung fahren. 
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 11:50
@ TikTak. Automatikgetriebe ist m.W. Voraussetzung für Handbedienung. Ohne Beine, dürfte es schwierig werden zu kuppeln... 😉
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 12:25
Hab mich erkundigt,hätte dann Automatik mit nur weiter nach links verlegten Pedalen..ob ich da FS neu machen muss k.a
 
Thohom 19.02.2023 12:26
Sonja, fahren darfst Du alles, für das Du eine gültige Fahrerlaubnis hast.

Steuerlich sieht das ein bischen anders aus. Die Merkzeichen "G" und "aG" bieten die Möglichkeit einer Steuerentlastung bzw. Befreiung. Da darf der Wagen dann nur von der berechtigten Person bzw. zu deren Nutzen gefahren werden.
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 12:39
Ich habe keine Ahnung davon: wie läuft das mit der Versicherung bei wechselnden Fahrern eines behindertenfahrzeuges? Das wäre zumindest meine persönliche Überlegung,  bevor ich mich auf so einen Deal einlassen würde. Aber ich denke nochmal drüber nach...
 
Thohom 19.02.2023 12:42
Du erweiterst das Thema, beate. Da muss man dann den Versicherungsvertrag entsprechend anpassen.😉
 
Nordlicht1961 19.02.2023 12:43
Den Führerschein muss man nicht neu machen! Es ist so wie oben beschrieben, man übt den Umgang mit Handgas etc mit einem entsprechend umgebauten Auto in einer Fahrschule, dann nickt das ein mitfahrender TÜV-Prüfer ab und dann muss man natürlich seine Fahrerlaubnis entsprechend abändern lassen. Mit der alten darf man nicht mehr weiterfahren, die wird eingezogen. Das heißt, man darf dann keine „normalen“ Autos mehr fahren. 

Und ja, es ist sehr interessant, nach Jahrzehnten wieder mit einem Fahrlehrer unterwegs zu sein. Wir würden vermutlich fast alle mit Pauken und Trompeten durch die Fahrprüfung fallen!! Weil wir uns alle gewisse Fahrfehler im Laufe der Zeit angewöhnt haben… . 

Wie das ist, wenn das Auto nicht auf dich, sondern auf eine andere Person angemeldet ist, weiß ich offen gestanden nicht. Die Steuervergünstigungen bzw. -befreiungen gibt es dann nicht. Möglich müsste das aber sein. 

Sterntaler, du darfst mit dem Auto deines Freundes selbstverständlich fahren, aber nicht mit dessen Handgas! Dafür hast du keine Fahrerlaubnis. Aber die Autos kann man nach wenigen Handgriffen „Umbau“ auch „normal“ fahren. Das darfst du natürlich. 
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 12:50
Thohom: war nur mein erster Gedanke,  als ich gelesen habe Fahrzeug teilen. Wenn es um Versicherungen geht bin ich ein bisschen pingelig. 
 
rene68 19.02.2023 13:00
Wenn das andere Auto ein Automatik Wagen ist,lässt sich das Handgas einbauen.
Bei mir ist es auf der rechten Seite.
Halbautomatik geht auch.Wichtig kein Schaltgetriebe weil da ja gekuppelt werden muss
 
Nordlicht1961 19.02.2023 13:09
Den Gedanken mit der Versicherung finde ich auch vollkommen naheliegend, Beate74. Es ist immer gut, über alles in dem jeweiligen Zusammenhang nachzudenken und das ist gewiss ein guter Ideenimpuls für die BE. 
 
Sonja 19.02.2023 13:13
Oh Sorry, ich hab für Verwirrung gesorgt lachendes Smiley !

Ich hab seit 1995 nen Führerschein und bin als Spasti schon immer Behindi, somit auch damals schon alles "auf Handgas gemacht" - der ist auch normal weiter gültig, mit den Auflagen, die eingetragen sind.

Dann hatte ich fast 20 Jahre mein eigenes Auto mit Handgas, hab mir dann aber chronische Wunden eingehandelt und zudem hochdosiert Opiate intus gehabt.

Da war dann aufgrund der Schmerzmittel erst Zwangspause mit Autofahren und dann aufgrund der chronischen Wunden unfreiwillige Verrentung angesagt.

Und als viel zu früher Rentner konnte ich kein Auto mehr verhalten.

Da mein Auto relativ neu war, hab ich noch immer ein sehr neues Handgas-System im Keller liegen und mein Drehknopf dürfte ich auch wieder finden.

Das könnte jetzt in das Auto eines Kumpels, der mir angeboten hat, sein Auto "zu teilen".

Er weiß, dass die Vorteile, wie die Steuerbefreiung nicht für ihn gelten - und es kann nicht mein Auto werden (ich werd es ja auch nicht regelmäßig nutzen, ich könnte nur wieder - und das wäre ein riesen Stück "Freiheit" zurück).

Nun frag ich mich, was der TÜV dazu sagt, wenn ein Fußgänger (der nicht mit mir verbandelt ist) ein Handgas einbauen lässt ?

Ich will natürlich nicht, dass der irgendwelche Probleme kriegt (weiß schon, er darf Drehknopf (ist abnehmbar) und Handgas nicht selbst nutzen), wenn er mal von der Polizei angehalten wird.

Früher hat man halt sagen können, der "Fußgänger war in meinem Auftrag" (damals mit meinem Auto) unterwegs und alles war okay und rechtens.

Ich kenne aber niemanden, der als Rollifahrer sein umgebautes Auto NICHT auf sich selbst angemeldet hat und konnte auch nicht ergoogeln, ob das Probleme machen könnte.

(Versicherungstechnisch sind wir uns einig - ich fahr nur kurze Strecken - ich sass jetzt 8 Jahre zu Hause fest und war zuletzt 2018 mal selbst wieder in einem Aldi, weil ich mit Rolli da "zu Fuß" nie ankäme, ich könnte einfach mal wieder raus und wäre sogar flexibel, denn der Fahrdienst packt einen auch ein, wenn man noch Mitten in einer Feier etc. ist ...)
 
Kessebiene 19.02.2023 13:20
Ganz ehrlich sollte man das nicht machen. Der Wagen gehört dem bekannten und sollte man sich zerstreiten, dann darfst Du den Wagen nicht mehr fahren. Ich habe unter anderem Handgas. Handgas alleine einzubauen kostet zwischen 1.000 € und über 2.000 €. Die Firmen verlangen unterschiedliche Preise. Der Umbau muss ja auch eingetragen werden. Kann auch sein das die Versicherung Probleme macht. Schau das Du Dir einen guten kleinen Gebrauchtwagen kaufst und lässt da dann das Handgas einbauen. Automatik ist wichtig.
 
Sonja 19.02.2023 13:26
Sein 6er Golf ist genauso Automatik, wie es mein zweiter Golf war, den ich hatte, als ich noch zur Arbeit gefahren bin.

Ich beitelige mich natürlch an Bezin und Versicherung etc. - es ist das Zweitauto seiner Family, das eh viel rumsteht und ich hätte unter andrem einen Behindi-Sportverein ums Eck entdeckt, bei dem ich evtl. gerne "mitmachen würde", deshalb würde ich mich freuen, wieder selbst mobiler zu sein.

Verstreiten wir uns, kommt das Zeug wieder aus (sein Schwager hat eine Autowerkstatt, ich hoffe, der Einbau des Gestänges hält sich im Rahmen) und landet wieder im Keller.

Auch wenn manche Charmbolzer hier das vielleicht anders sehen, kann ich aber ganz umgänglich sein und denk, die Kuh ist erst mal vom Eis.

Ich will nur in jedem Fall vermeiden, dass dieses liebe Angebot dem Autobesitzer igendwie "Probleme machen könnte" - dann verzichte ich natürlich darauf.
 
lockedj 19.02.2023 13:31
Versicherungstechnisch sind wir uns einig - ich fahr nur kurze Strecken

Wie viel du fährst ist erst einmal völlig uninteressant.
´Seine´ Versicherung muss auch mit ´Dir´ einverstanden sein,
er ist schließlich weiterhin der Fahrzeughalter/bzw. der Versicherte!
Das müsstet ihr als erstes einmal abklären, bevor etwas umgebaut wird.
 
lockedj 19.02.2023 13:46
Bevor der behindertengerechte Fahrzeugumbau starten kann, brauchst du noch ein technisches Gutachten. Entweder vom TÜV oder von der DEKRA.

- Bei einer Probefahrt wird überprüft, welche Fahrhilfen das Auto benötigt, damit darin sicher am Straßenverkehr teilgenommen werden kann.
- Eintrag im Führerschein: Fahrhilfen beim Straßenverkehrsamt in den Führerschein eintragen lassen.
- Manche Autohersteller, wie z. B. Volkswagen starten den individuellen Umbau zum Behindertenfahrzeug erst dann, wenn die Fahrerlaubnis vorliegt, in der die Fahrhilfen vermerkt sind. Ein technisches oder medizinisches Gutachten reicht nicht aus.
- Eintrag in die Zulassungspapiere: Alle Sonderumbauten, die nicht ab Werk im Fahrzeugbrief stehen, brauchen einen nachträglichen Eintrag.
- Autofahrer angeben: Das Auto wird auf den Namen der Person mit Behinderung eingetragen. Denn eine weitere Person darf dieses Auto unter Umständen nicht fahren.
 
Nordlicht1961 19.02.2023 13:58
Das Gutachten und die entsprechende
Fahrerlaubnis hat die BE doch schon längst, hat sie weiter oben geschrieben.
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 13:58
Dein Kumpel ist gesund, oder auch eingeschränkt, Sonja? Wenn alles für dich passt und geklärt ist nutze die Möglichkeit,  die dir wieder ein bisschen mehr Freiheit gibt. 👍
 
Nordlicht1961 19.02.2023 14:02
Auch wenn es schwierig ist, einen echten Menschen mit Ahnung ans Telefon zu bekommen - an deiner Stelle würde ich im Verkehrsamt, ggf beim TÜV und bei der Versicherung unverbindlich Informationen einholen. Denn das ist schon ein Sonderfall, die Infos dazu findet man leider nicht mal eben so. 
 
lockedj 19.02.2023 14:03
Nordlicht, es geht um ein TÜV-Gutachten für das umgebaute Auto,
nicht um Sonja´s!😉
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 14:22
@Locke: die überwachungsorganisationen könnten aber Ahnung davon haben, worauf man bei so einem Vorhaben achten muss. Die sind ja auch für alles  was mit Fahrzeugen zu tun hat, verantwortlich.  Das betrifft nicht nur die Plakette hinten. Die machen auch Tests mit jemandem, der körperlich eingeschränkt ist. Also eigentlich alles, was man braucht, um einen Führerschein zu machen oder zu verlängern oder zurück zu bekommen. 😉
 
Nordlicht1961 19.02.2023 14:42
Ach ja, hast Recht, Locke. Das muss ja auch noch gemacht werden. Das wurde damals beim Autoumbau gleich mit gemacht, daher hatte ich das nicht auf dem Zettel. 
Ganz schön bürokratisch hierzulande. 
 
Sonja 19.02.2023 15:13
Erst mal ein ganz dickes DANKE in die Runde für den vielen Input !

Auch für den wichtigen Hinweis, dass ich "versicherungstechnisch" doch Einspruch einlegen muss und wir das anpassen müssten, dass das für "uns Beide" gilt !

Jetzt werd ich mal schauen, was der TÜV sagt, wenn in den Golf ein Handgas soll (und der Drehknopf ans Lenkrad), damit die Auflagen in meinem Führerschein erfüllt wären.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Autowerkstatt das mit dem TÜV komplett regeln kann, so wie früher die Autohäuser, die für mein Auto alles geregelt haben.
(hoffe, das ist kein riesen Ding - da erkundige ich mich vorab nochmal)

Kann natürlich dazu kommen und beweisen, dass ich nach wie vor fahren kann.

Sollten Wieder-einbau des Handgases und die Bürokratie dazu allerdings richtig kostenintensiv werden, muss ich eh nen Rückzieher machen.

Es ging mir jetzt nur einen Monat im Kopf rum, weil das Angebot so lieb ist und etwas mehr Normalität in mein Leben zurückbringen würde - ich aber immer zu unsicher war, ob ich wirklich zustimmen kann, ohne etwas nicht bedacht zu haben, was sehr nachteilig sein könnte.
 
Thohom 19.02.2023 15:21
Ok, also erstmal geh zum Spezialisten. Die "Normalen" Werkstätten können da leicht überfordert sein.
Wenn das Handgerät für nen Golf 6 war und jetzt in nen Golf soll, sind das m.W. nur 2 Schrauben am Mitteltunnel und Einstellungen für die Pedale. Fertig.
Die ABE ...oder wie sich das nennt...brauchst Du für den Eintrag in die Papiere und das macht die Zulassungsstelle.
Beim Drehknopf hilft Dir der Fachmann auch weiter.
 
Drea1962 19.02.2023 15:42
Und man sollte das Auto danach evtl. Vollkasko versichern. Oft ist man nichtmal Schuld wenns kracht. 
 
lockedj 19.02.2023 16:13
Ihr denkt viel zu sehr um die Ecke, bzw. in die falsche Richtung!
Einfach einbauen kann man ALLES in JEDE Rübe!
Das Angebot deines Freundes ist auch sehr lieb gemeint.

- ...aber Teile die im original nicht zum Fahrzeug gehören,
müssen a) eine Betriebserlaubnis (ABE) haben, und b) im Fahrzeugschein
zusätzlich eingetragen werden.
- Da der Fahrzeugbesitzer aber nicht der Behinderte ist, für den das
´genehmigt´ wird, wird sich wohl seine Versicherung die Frage stellen,
warum, und für wen er das tut!?
- Der Halter dieses Fahrzeuges wird Sonja wohl mit in seine Versicherung
nehmen müssen und zusätzlich eine Bestätigung, dass er dieses Auto
auch ohne Behinderung steuern kann, bzw. darf.
 
lockedj 19.02.2023 16:14
Eine Vollkasko hat damit null zu tun!😉
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 16:34
Nordlicht196119.02.2023 um 12:43

Ich Habe definitiv den Schein neu machen müssen. Da fuhr sogar ein Gutachter und der Fahrlehrer mit, der mir sogar die Auflage machte, eine Standheizung einbauen zu lassen...
Auf meine Frage:"Warum die Standheizung - ich fahre im Winter nur wenn es nicht schneit"
Seine Antwort:"wie bekommen sie die Scheiben eisfrei?"
Meine Antwort das ich bei Frost eh nicht fahre, hat er nicht gelten lassen.
Ohne von in dem TÜV abgesegneten Prüfbericht, hätte keinen Schein bekommen.
Mein Auto hat die Handbedienung ZUSÄTZLICH zu den original verbauten Bedienelementen.
Das Auto fährt sich genau wie jedes andere und und darf/kann von jedem mit der Führerscheinklasse (alt3)gefahren werden.
 
lockedj 19.02.2023 16:53
Oberon, das stimmt, aber solche Dinge gelten als Einzelabnahme,
also nicht auf jeden so einfach übertragbar.
Es gibt hier Leute, die in ihrem Auto alles mit den Füßen machen,
weil ihnen beide Arme fehlen. 
Kurz gesagt, Sonja und ihr Freund sollten sich ersma beim TÜV und
bei der Versicherung kundig machen, vlt noch den ACDC zu Rate ziehen.
 
Thohom 19.02.2023 16:55
Die Versicherung fragt sich nicht...ist fest verbautes Zubehör und mitversichert.

Wenn der andere das Handgerät nicht benutzt, ist doch alles klar. Die meisten Geräte kann man sogar recht einfach wegklappen.
 
Sonja 19.02.2023 17:05
Da das Auto schon "älter ist" - ich glaube Bj. 2010 - hab ich mir erst nichts dabei gedacht gehabt, als er meinte "Versicherung brauchen wir nichts ändern", denn ich hatte nach Vollkasko gefragt (wie ich es früher hatte) und einen Lachanfall geerntet, weil die teurer wäre, als das Auto wahrscheinlich noch an Wert hat.

Und ich hab immer nur an  evtl. Polizeikontrollen gedacht - weil uns früher (90er) immer gesagt wurde, wir müssen "im Auto sein" und wenn, dann zumindest als Beifahrer und dass selbst "Besorgungen in unserem Namen mit unserem Auto rechtlich nicht okay wären, ohne uns".

Aber ich denke, da ging es um die Steuervergünstigung, die ja jetzt eh nicht zum Tragen kommt. Und evtl. wurde das in meinem Rolli-Bekanntenkreis (und vom Sozialdienst des Berufsbildungwerkes damals) auch nur sehr aufgebauscht, das Thema.

Und, Thohom hat recht, was das Handgas betrifft, das ist ein Gestänge für Links-Handgas, das ist montage-technisch schnell gewuppt (war auch blitzschnell wieder raus aus meiner Karre damals).

Ich bin ja jetzt auf dem Land und nicht mehr in der Großstadt -hier kennt ja gefühlt jeder jeden, vielleicht sagt mir die Autowerkstatt, sie bespricht das mal mit dem TÜV und sagt mir dann, ob das "problemlos ginge" und was sie dafür wollen an Euronen insgesamt.

Hier ist das mit Behindi-Fahrdiensten auch nicht "so toll wie in der Großstadt, bzw. vielleicht sogar wie früher (und es hat sich über die Jahre viel geändert)" und selbst die Taxis haben 20 km Anfahrt.

Da war das Angebot, selbst wieder fahren zu können - wenn auch nur selten - sehr verlockend.

Ich bin so ein Auto-Noob, dass ich nicht mal wusste, dass die Prozente bei der Autoversicherung "verfallen", wenn man länger kein Auto besitzt.

Schon allein das, würde mein komplett eigenes Auto absolut ausschließen, da ein Golf schon immer teuer in der Versicherung war (und das Arbeitsamt hatte nun mal den Golf im Sortiment, wenn es um Kfz-Zuschuss ging, und er musste zwingend ein Neuwagen sein).
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 17:25
@Sonja:"Ich bin so ein Auto-Noob, dass ich nicht mal wusste, dass die Prozente bei der Autoversicherung "verfallen", wenn man länger kein Auto besitzt."

Ich hatte immer ein Motorrad welches in der Versicherung recht günstig war. Das war ganjährig angemeldet und da konnten meine Söhne immer recht schnell die Prozente für die 1.KFZ übernehmen. Ich war Halterihrer Fahrzeuge und der Versicherung musste u.A. gemeldet werden das damit auch Personen unter 25 Jahren fahren.
Das waren Ersparungen von mehreren Hundert Euro!
Aber zurück zum Theme: Mein jüngster Sohn hat sich mit dem Führerschein und einem Fahrzeug Zeit gelassen. Da ich selbst nicht mehr fahren kann, war das Motorrad abgemeldet und der Versicherungsschutz lief noch 18 Monate.
Danach sind sie verfallen. 😒
 
Sonja 19.02.2023 17:32
Ich durfte in den 90er auch Gott sei Dank meine Karre als Zweitwagen von meinem Dad anmelden, da waren es dann 120 Prozent zum Start.

Selbst hätte ich damals mit 260 Prozent starten müssen, das wären glaube ich 6000 Mark im Jahr gewesen (Vollkasko, Württembergische), bin aber nicht mehr ganz sicher, was den Geldbetrag betrifft. Es war auf jeden Fall absolut unbezahlbar.
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 17:35
Ist nicht billiger geworden. Meine Jungs sind mit 85% gestartet...
 
blume 19.02.2023 18:44
ich kenn auch jemand, der muß immer so ne art blaulich dabei haben, falls er nen unfall hat, soll er das aufs dach machen...bescheuert!
@oberon, wann war das denn bei dir? das mit dem führerschein neu machen kenn ich so nicht...
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 19:05
Das war 2021
 
Sonja 19.02.2023 19:09
Ja, dieses "Blaulicht" hab ich auch noch lachendes Smiley !

Aber, immer noch besser, als beim ersten Auto - da mussten "Blinkleuchten hinten ins Heck" (so wie Fahrdienste oben außen welche haben) und ich konnte gerade noch erreichen, dass die "ins Auto-innere blind gemacht wurden", denn sonst hätte es auch bei jedem normalen blinken den Innenbereich hell erleuchtet !

Allerdings wäre es ohne diese Alternative für Warndreieck aufstellen nicht erlaubt gewesen, ohne Begleitung zu fahren.

Als es noch die alten Führerscheine gab, wo die Auflagen ausgeschrieben wurden - also nicht nur Nummern auf der Karte - stand bei meinem Rolli-Kumpel ausversehen drin:
"Bremse und Gas von Hans bedienbar."

Da hatte sich wohl jemand vertippt lachendes Smiley - und wir haben ihn immer damit aufgezogen, wo eigentlich Hans ist und wie er in der Polizeikontrolle erklären will, dass Hans gerade nicht fährt !?
 
lockedj 19.02.2023 19:11
Leude, fangt doch ersma beim Tüv an, arbeitet euch bei der Versicherung
weiter, überlegt, ob das im Ganzen geht, und für euch Sinn macht.
Alles andere ist verplemperte Zeit!
Von wegen ´ich kenne da einen´, oder ´der hat dies, der hat das´, wird
nicht hilfreich sein!
 
Sonja 19.02.2023 19:20
Also, "mein Problem/meine Frage" ist sozusagen "schon geklärt", aber ich schließe eigentlich nie einen Blog.

Es darf auch gerne noch weiter über Autofahr-Stories oder coole Umbauten oder sonst was diskutiert werden.

Mir wurde geholfen und das ist lieb von Euch - den Rest bitte ich die Profis live zu klären, dass das passt !
 
lockedj 19.02.2023 19:22
Guter Plan!😉👍
 
blume 19.02.2023 20:42
ist doch witzig, was es alles gab und gibt...ein glück, dass der blaulicht-kelch 2004 an mir vorbeigegangen ist grinsendes Smiley 
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 22:08
Bei meinem Fahrzeug sind auch nur die Aufkleber drauf/dran.
 
blume 19.02.2023 22:11
ich hab nicht mal nen aufkleber grinsendes Smiley ich glaub, mich hat man einfach so heimgeschickt...gibts doch nicht zwinkerndes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 19.02.2023 22:19
Ich lebe in der Hoffnung das die anderen Fahrer etwas nachsichtig mit mir sind. Ich mache etwas langsamer und war/bin doch recht überrascht wie schwer mir das fahren ohne Beine fällt, nach 40 Jahren mit...
Ich bin mir zum ersten mal der Verantwortung auf der Straße bewusst.
 
Sonja 19.02.2023 23:15
Der TÜV hat uns damals auch den hübschen blauen Aufkleber erlassen, weil man sich nicht einig war, ob dadurch eher andere dazu "animiert würden" zu drängeln/gängeln.

ABER, das ist alles sehr lange her - heute sind die Menschlein da hoffentlich "aufgeschlossener".
 
(Nutzer gelöscht) 20.02.2023 08:49
@Sonja: Gibst du uns hier bitte bescheid,  wie es gelaufen ist? Würde mich interessieren.  😉
 
Sonja 20.02.2023 09:43
Werd ich machen, kann aber noch ein paar Monate dauern !
Bin immer noch unschlüssig, ob sich der "Aufwand" für eine Hand voll Fahrten im Monat lohnt.
Zudem hab ich jetzt Jahre meine Bude fast nie verlassen
 
Sonja 20.02.2023 09:46
Hey, ich war nicht fertig zwinkerndes Smiley ...
... und ich müsste eh mit mir kämpfen, da wieder etwas normaler auf Spur zu kommen !
 
(Nutzer gelöscht) 20.02.2023 09:50
Ach komm, Sonja, raff dich auf, dass schaffst du! 👍👍👍
 
Thohom 20.02.2023 10:24
Ok, dann probier das erstmal mit raus aus der Bude.

Für Abnahme und Einbau wirst Du 150-200€ los. Dazu dann noch die Kosten für den Einbau....da kannste Dir auch öfters ein Taxi nehmen.😉
 
Thohom 20.02.2023 10:25
Abnahme und Eintragung natürlich.🙂
 
Drea1962 20.02.2023 10:29
Bitte überlege gut Sonja, ob sich der Aufwand in ein älteres Fahrzeug, glaube 12 Jahre, lohnt.

Und, ich bin später noch immer für Vollkasko Lockedj. Fährt Sonja und es passiert was, muss sie das Fahrzeug ersetzen und der Besitzer geht mit den Prozenten hoch.... 
Nein, ich würde es nicht machen.
Übrigens erzählte mir eine Bekannte, die Jahre kein Fahrzeug zugelassen hatte, dass sie mit dem Versicherungsvertreter bestens klar kam. 
Scheinbar gibt es heute Schlupflöcher? Bin nicht sicher. 
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