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Rollstuhlzuggerät abgelehnt

Rollstuhlzuggerät abgelehnt
habt Ihr damit irgendwelche Erfahrungen?

Muß mich mal mit den Ausführungsbestimmungen meiner Krankenkasse bschäftigen.  Aber ich erwarte die Antwort der Kasse auf meinen Kostenvoranschlag.

Ergebnis: sie lehnen das Zuggerät mit Elektroantrieb ab.  Es hat ja eine Hilfsmittelnr.  Deshalb denk ich schon mal, sie liegen falsch.

Kommentare

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PeterBlack 14.08.2024 18:35
Wiederspruch einlegen.
Bist du im VDK?
 
Beca 14.08.2024 18:42
Danke Peter, nein bin ich nicht. Dafür Privat versichert. Natürlich widerspreche ich. 

Doof ist  grad nur, das noch Ferien sind und deshalb kein Rollisport stattfindet.  Halle geschlossen. Denn im Rollisport haben ja Viele ein Zuggerät .  Hatte nur noch keines da in meiner alten Wohnung unmöglich unterzustellen.
 
PeterBlack 14.08.2024 18:44
Habe gelesen.
Das Gerät steht dir zur Mobilität zu.
Ohne wenn und aber
 
Beca 14.08.2024 18:47
noch mal danke Peter.

Glaub es ja auch.  Nur muß ich mich mit den ausführungen meiner Kasse beschäftigen.  Kann aber nicht sein.............
 
PeterBlack 14.08.2024 18:49
Mur Mut.
Zuerst wird alles abgelehnt
 
Steinbock75 14.08.2024 18:49
Hilfsmittel ohne Nummer?
 
PeterBlack 14.08.2024 18:50
Die Kasse hoft darauf dass du aufgibt.
Ihre Praxis
 
Garfield17 14.08.2024 18:54
Ich hab den Artikel auch gelesen in meiner Tageszeitung.Ist ein Urteil vom Sozialgericht in Köln. Weiß jetzt nicht ob das für dich dann auch gilt @Beca gilt für Gesetzliche aber auf jeden Fall so der DAV. Vielleicht mal im Netz googlen🤔
 
lockedj 14.08.2024 18:54
Mit Denken, Hoffen und Glauben kommt man bei der KK, oder PV nicht
so wirklich weiter!
Ein Rezept mit HMV-Nr. und eine sachliche Begründung dazu,
wieso man genau dieses HM benötigt, genügt meistens.
Das ist nur meine Erfahrung! 
Man muss immer bedenken, dass die Leute, die das zu genehmigen
haben, keinen ihrer Kunden kennen, geschweige denn ihre Bedürfnisse!
Da hat der Patient genauso nur eine Nr.. wie das Hilfsmittel!
Dranbleiben aber nicht gleich durchdrehen!
 
Garfield17 14.08.2024 18:55
Ich hab den Artikel auch gelesen in meiner Tageszeitung.Ist ein Urteil vom Sozialgericht in Köln. Weiß jetzt nicht ob das für dich dann auch gilt @Beca gilt für Gesetzliche aber auf jeden Fall so der DAV. Vielleicht mal im Netz googlen🤔
 
lockedj 14.08.2024 18:57
Es ging hier um Erfahrungen, nicht um Mutmaßungen und Hörensagen!
 
 
Garfield17 14.08.2024 19:11
Jep, ist der richtige👍😉Danke dir @Steinböckchen😁
 
Steinbock75 14.08.2024 19:12
👍
 
(Nutzer gelöscht) 14.08.2024 19:36
Beca, ich habe meinen Widerspruch mit Schmerzen, Überbelastung und fehlender Kraft begründet. 

Außerdem habe ich das unüberwindbare Holperpflaster auf den Weg zu meinen Ärzten mit einfließen lassen. 

Vielleicht hilft dir das etwas, ich wünsche dir viel Erfolg. 🍀
 
Nordlicht1961 14.08.2024 19:53
Wenn du privat krankenversichert bist, gilt das, was du und die PLV vertraglich vereinbart habt. Gerade wenn man jung und ahnungslos ist, kann es sein, dass man da nicht so genau hinschaut und vielleicht nicht alles gut abgedeckt hat. Gerade bei Hilfsmitteln kann das dann schwierig sein.
 
Nordlicht1961 14.08.2024 19:54
PKV sollte das heißen.
 
Beca 14.08.2024 20:22
danke Euch allen.  Um nicht einzel...  viele gute Beiträge.  Ja ich hab 100 % Hilfsmittelübernahme , aber dann kommen die Details.Gibt natürlich Höchstbeträge.  Nur ob Zuggeräte ausgeschlossen sind, hab ich noch nicht eruiert. bzw bis jetzt noch nichts dazu gefunden.
 
Beca 14.08.2024 20:27
danke für das Urteil Steinbock.   Und danke für die Begründung Lotte, dass steht bereits in meiner Verordnung die ist sehr ausführlich begründet.
 
Maria57 15.08.2024 14:23
Für 72€ Jahresbeitrag kämpft der VdK in allen Fällen für Dich mit der Kasse, auch vorm Soz.gericht.
 
 
Beca 15.08.2024 17:46
Maria danke,  aber der VdK ist nicht zuständig. Auch würde er mich nicht vor dem Sozialgericht vertreten.  Denn dort könnt ich nicht für eine Angelegenheit mit einer Privaten KV kämpfen. Noch geh ich ja nicht vor Gericht.  Ich lege natürlich Widerspruch ein.
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