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Schwerbehindertenausgleichsabgabe

Schwerbehindertenausgleichsabgabe
Guten Tag,
Du bist Deutscher, schwerbehindert und arbeitssuchend?
Dann habe ich eine gute Nachricht für Dich: Seit diesem Jahr wird es richtig teuer keinen Schwerbehinderten zu beschäftigen. Eine Wende um 180°. Die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter ist doppelt so hoch wie sonst. Alles Deppen oder eher Vorurteile? Das ändert sich bald hoffentlich. Bislang herrscht verbreite Ahnungslosigkeit. Leider auch beim heimischen Landessozialministerium, bis ich neulich anfragte. wikipedia kann man vergessen. Ja, ich habe Jura abgeschlossen.
Es ist für jeden unbelegten Pflichtarbeitsplatz eine Schwerbehindertenausgleichsabgabe zu zahlen.
Die Pflichtarbeitsplätze berechnen sich so, dass jeder 20. Arbeitsplatz eigentlich entsprechend des Bevölkerungsanteils mit einem Schwerbehinderten besetzt werden muss.
Bis 20 Mitarbeitern zahlt man gar nichts. Ab 20 und 40 Mitarbeitern gibt es Sonderregeln, um ja den Mittelstand zu schützen. Richtig interessant wird es ab 60 Mitarbeitern.
Sie wurde erhöht und das System verbessert. Am besten wird es mit einem Rechenbeispiel erklärt:
Man hat einen Betrieb mit 60 Mitarbeitern, darunter kein Schwerbehinderter. Weitverbreitet. 25% der verpflichteten Betriebe. Dafür zahlt man nun 720€ pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz.
Schwerbehindertenausgleichsabgabe: 60/20 Pflichtarbeitsplätze *12 Monate *720€ Ausgleich = 25 920€ jährlich.
Nun fängt ein Schwerbehinderter an, meinetwegen zu Silvester. Das Jahresmittel des abgelaufenen Jahres wird >0. Damit fällt man insgesamt aus Staffel 4 heraus und landet in Staffel 3. Statt 720€ monatlich sind "nur" monatlich 360€ zu zahlen. Ich finde, das ist das Entscheidende.
Schwerbehindertenausgleichsabgabe: ((60/20)-1 Pflichtarbeitsplätze) *12 Monate *360€ Ausgleich= 8 640€ jährlich.
Der abgezogene Pflichtarbeitsplatz ist eigentlich 1/12. Keine Ahnung, ob man den auf 0 abrundet. Es bleibt auch dann eine schöne Differenz.
Sollte man tatsächlich schon einen Schwerbehinderten beschäftigen, aber kaum alle Pflichtarbeitsplätze belegen, spart man an der Schwerbehindertenausgleichsabgabe: 1*12*360€ = 4 320€ jährlich pro Einstellung.
Nutzt das. Das weiß leider niemand. Das böse Erwachen kommt für die Betriebe erst im März 2025, wenn sie ihre Erklärung für 2024 machen. Geregelt ist das in §§154 ff. SGB IX (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__154.html).

Kommentare

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ICHJA 15.08.2024 15:29
Ich find‘ das sowieso voll scheisse, dass Betriebe und Unternehmen sich freikaufen können 😤
 
Garfield17 15.08.2024 16:10
Was ist am Freikaufen Scheiße @ICHJA ?
Nicht jeder Betrieb oder Firma kann oder hat die Voraussetzungen um Schwerbehinderte einzustellen.
Da würden mich ganz andere Sachen interessieren wo Geld verschleudert wird.
 
aroy 15.08.2024 17:59
Doch, es geht immer. Notfalls muss man halt Umbauten vornehmen. Finanziert aus der Schwerbehindertenausgleichsabgabe zwinkerndes Smiley Es entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten.
Solange die Umbauten verbleiben, wird auch der Vermieter seine Zustimmung geben. Er kann sogar seine Immobilie besser vermieten.
Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe ist einfach ein moderner Ablass.
 
Garfield17 15.08.2024 19:50
@aroy

Hast schon mal in der Praxis gearbeitet oder ist das nur Theorie ? Denn nicht jeder Betrieb kann und will mit Schwerbehinderten arbeiten und was soll Zwang bringen ? Moderner Ablass🤔okay dann bin ich für den.
 
(Nutzer gelöscht) 15.08.2024 19:52
OMG. sorry aroy, aber das ist blanker Bullshit.

1. ist da nichtsd neues dran, sondern die höchststrafe wurde nur angepasst. somit wissen die unternehmen was auf sie zukommt.
2. ob du wirklich jura abgeschlossen hast, wage ich zu bezweifeln. weil dann hätte man auch einfach sagen können, das bei mitarbeiterzahlen 20-39 (1 SB) und 40-59 (2 SB) mit ganz Menschen gerechnet wird und ab 60 die 5 % hürde die mit Staffelungen.
Und die höchststrafe für 0 wurde bei allen 3 hochgesetzt.
3. ist dein kommentar von 17:59, dass es immer gehen würde, falsch. denke allein an den denkmalschutz. das wüsstest du, wenn du jra abgeschlossen hättest.
4. bringen die strafzahlung nichts, solange es wfbm´s gibt. weil die die keine behinderten mensch einstellen wollen, wissen auch, dass sie die strafzahlungen mindern können. bekommt man eine rechnung einer wfbm, kann man diese zu 50 % von der strafzahlung abziehen.
5. was soll der blödsinn, vonwegen ob man deutsch ist? im behindertenrecht unterscheidet man nicht nach der herkunft.

alles in allem, hättest du auch einfach nur schreiben können, weil sich sonst nichts verändert hat, ob alle schon mitbekommen haben, dass der höchstbetrag der ausgleichsabgaben gestiegen ist.
 
aroy 15.08.2024 20:02
Hast Du schlecht geschlafen?

Wobei richtig ist: Ich hätte schreiben müssen, ob man in Deutschland wohnt.Die Nationalität ist egal.
 
(Nutzer gelöscht) 15.08.2024 20:08
sry aroy. wieder falsch.

auch der wohnort der menschen ist egal. weil sie ja nichts davon habe, da ja die unternehmen zahlen.

und es gibt auch unter den menschen mit behinderung, grenzüberschreitende arbeitssuchende.
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