Handicap Love Schriftzug

persönlicher Rollstuhlparkplatz

persönlicher Rollstuhlparkplatz
Hallo, 

mich würde sehr interessieren, ob Ihr Erfahrungen mit einem persönlichen Rolliparkplatz habt.  Und was Ihr zu meiner Situation sagt:

Ich hab schon berichtet, dass ich umgezogen bin.  Nun hab ich einen neuen personenbezogenen Parkplatz beantragt an meiner neuen Anschrift.  Gleichzeitig hab ich den vorherigen an alter Anschrift aufgegeben.  

Antwort vom zuständigen Beamten, ich soll eine Bescheinigung vom Vermieter bringen, dass mir vom ihm kein Rollstuhlparkplatz eingerichtet werden kann.  

Es gibt bereits zwei pers. Rollstuhlparkplätze für Nachbarn auf der Straße, die brauchten das nicht.  Auch gibt es auf dem Parkplatz zum Haus lediglich normale schmale Parkplätze nebeneinander.  Also wie soll das mit dem Öffnen der Tür gehen....  

Bzw das er mir keinen Parkplatz vermietet.  Ich hab bereits geantwortet, dass die Parkplätz zum Haus normale schmale Parkplätze sind. 

Der Sachbearbeiter bleibt bei seiner Anforderung. 
Oder findet Ihr nichts daran? 

Danke

Kommentare

Schreib auch du einen Kommentar
 
Cynops 17.10.2024 17:20
Ich hab keine Erfahrung, aber eine Verständnisfrage:

Du kannst von deinem Vermieter keine Bescheinigung bekommen ?
Oder du ärgerst dich einfach, dass du eine besorgen sollst ?

Manchmal ändern sich interne Richtlinien, der Sachbearbeiter wechselt, oder er hat einen neuen Vorgesetzten oder einen Anschiss bekommen.

Ist es schwierig, diese Bescheinigung zu bekommen ?
Wenn nein, würde ich die vorlegen und nicht weiter darüber nachdenken.
 
lockedj 17.10.2024 17:34
Naja, erstmal muss ausrechend Platz vorhanden sein, um einen dritten
personifizierten Behindi-Parkplatz dort einzurichten. 
Zweitens braucht man eine aussagekräftige Begründung, wieso man
solch eine Bevorteilung dringend benötigt!
 
Thohom 17.10.2024 17:34
Der SB muss das irgendwie begründen und wenn der Vermieter nichts macht, dann ist das eben so.
 
Siebenpunkt 17.10.2024 19:18
Beca, so ticken Behörden, rede mit deinem Vermieter
 
Klaus1957 17.10.2024 20:02
Vor dem Haus gibt es zwar reichlich Parkplätze, allerdings keine für Menschen mit Handicap. Der Vermieter hat jedoch ein Parkhaus ca. 10 Minuten Fußweg. 10 Behindertenplätze sind vorhanden, Erdgeschoß Ausgangsnah. Davon hab ich einen bekommen und wegen der Behinderung kostenfrei.
 
Beca 17.10.2024 20:51
danke für eure  Antworten. 
@ Klaus, das ist super für Dich.  Für mich geht es um einen solchen an der Str. einzurichten. 

Es gibt keine neuen Vorschriften.  Ja auf der Str.  Können auch 10 Behindertenplätze eingerichtet werden.Auf dem Parkplatz vom Haus (der zum Haus gehört) geht es eben wegen der breite der Plätze nicht. Die natürlich auch kostenpflichtig sind.  Oder ich müßte zwei mieten.
 
Klaus1957 17.10.2024 20:54
Ich habe grade mal nachgelesen, was für einen persönlichen Platz auf der Straße gebraucht wird.
 
Klaus1957 17.10.2024 20:59
Ich hatte schon verstanden, was du möchtest. Ich finde es komisch, dass der Beamte eine Bescheinigung vom Vermieter haben will.
 
Beca 17.10.2024 21:03
ja Klaus, das hab ich noch nie erlebt.  Meine Nachbarn, die einen Rolliplatz auf der Str. haben, brauchten dies auch nicht bringen.  Ich komm mir auch dabei albern vor. 

Ich mein auch aus dem Gleichstellungsgebot müßte ich dann ebenfalls den Platz bekommen, denn ich die voraussetzungen erfüll ich ja.  Hatte an alter Adresse seit 30 Jahren so einen Parkplatz.
 
Klaus1957 17.10.2024 21:08
Ja eigentlich schon. Könnte vielleicht ein Anwalt helfen?





ß
 
Beca 17.10.2024 21:30
Danke Klaus
 
Nordlicht1961 17.10.2024 22:26
Also ich finde nichts daran. Es ist einfach eine Voraussetzung für einen solchen Parkplatz, eine Bescheinigung des Vermieters vorzulegen. Du hast kein Pech, sondern deine Nachbarn hatten Glück, dass sie nichts vorlegen mussten. Richtig war das aber nicht, sondern der Beamte/Angestellte, der deinen Fall bearbeitet, handelt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Warum das in den anderen Fällen nicht so gehandhabt wurde, weiß ich nicht. Aber darauf wirst du dich nicht berufen können. Bitte den Vermieter um einen entsprechenden Dreizeiler, leg den vor und feddich. Nicht ärgern, sondern pragmatisch abarbeiten.
 
Beca 18.10.2024 09:54
ok
HerzJetzt kostenlos registrieren