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Strafgesetze in Deutschland

Strafgesetze in Deutschland
Da ja der Herr K. mit seinen Frauenprofile OFT Thema in den Blogs ist. Frage Ich mich auch wenn Ich mich über Ihn und seine Fakeprofile aufrege, dass es eigentlich NICHT fair wäre wenn ER für das was ER hier macht in das Gefängnis müsste, dass würde Ich übertrieben finden, auch wenn ER so angeblich ein Pornobild hochgeladen hat

Kann man dadurch eine Gefängnisstrafe bekommen????

Kommentare

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Julchen89 Heute, 05:56
Wenn die Frau den Stalker aktiv unterstützt, indem sie beispielsweise Informationen über das Opfer sammelt oder hilft den Kontakt aufrechtzuerhalten, könnte sie wegen Beihilfe oder Mittäterschaft belangt werden. Wenn die Frau zwar weiß, dass ihr Mann jemanden stalkt, aber selbst nicht aktiv eingreift, ist das schwieriger. Es gibt normalerweise keine generelle gesetzliche Pflicht, Straftaten von anderen zu verhindern. Allerdings könnte eine Mitschuld möglich sein, wenn sie besonders enge Einblicke in die Taten hat und dies meldet (zb der Polizei) oder andere Maßnahme verhindern könnte. Rechtliche Konsequenzen für den bloßen Wissensstand ohne Eingreifen sind eher selten, aber in speziellen Fällen (zb bei psychischer oder physischer Gefährdung des Opfers) nicht ausgeschlossen
 
Siebenpunkt Heute, 13:03
Knatter, ich versteh dich doch zwinkerndes Smiley und hatte dich gar nicht persönlich gemeint, es ist fast ein kollektives Phänomän, dass immer wieder versucht wird, dem Alex ein anderes Weltbild einzureden oder trichtern, das funktioniert doch aber nicht mal bei sich selber zwinkerndes Smiley
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