Pflegestufe 2
17.11.2024 09:06
Pflegestufe 2
17.11.2024 09:06
Pflegestufe 2
Ich benötige euren Rat.
Ich habe im Monat 125 Euro für eine Haushaltshilfe zur Verfügung.
Bis jetzt macht das eine Organisation zu einem horrenten Stunden Satz.
Kann ich auch eine private Person beschäftigen?
Ich habe im Monat 125 Euro für eine Haushaltshilfe zur Verfügung.
Bis jetzt macht das eine Organisation zu einem horrenten Stunden Satz.
Kann ich auch eine private Person beschäftigen?
Kommentare
Maria57 17.11.2024 09:20
Du darfst nur Personen beschäftigen, die mit der Krankenk. abrechnen darf, also einer Organisation / Unternehmen angehört, die Deine Kk akzeptiert.
Ernstzunehmende 17.11.2024 09:24
Wenn es sich um den Entlastungsbeitrag handelt, darfst du auf jeden Fall eine private Person bestimmen.
Mondfee99 17.11.2024 09:27
Die Aussage von Maria ist korrekt.
Pflegestufe ist veraltet, die richtige Bezeichnung ist jetzt Pflegegrad.
Pflegestufe ist veraltet, die richtige Bezeichnung ist jetzt Pflegegrad.
Maria57 17.11.2024 09:28
Ich kriege gerade eine Hilfe über die gemeinnützige SAGES. Die Hilfe kriegt von denen 13,50€/h + die kriegen von meiner Kk 20,80€ für die Vermittlung etc. Ich zahle der Frau privat noch 1,50 dazu. Sie ist nettt + braucht €.
Nachbarschaftshilfe geht auch. Die teuren "Sozial"-Dienste sind schlicht gewinnorientierte Unternehmen mit völlig unterschiedlichen und willkürlichen Preisen. "Ausbildungs- + Investitionskosten" (...) sowie MWST kommen auch noch dazu.
Nachbarschaftshilfe geht auch. Die teuren "Sozial"-Dienste sind schlicht gewinnorientierte Unternehmen mit völlig unterschiedlichen und willkürlichen Preisen. "Ausbildungs- + Investitionskosten" (...) sowie MWST kommen auch noch dazu.
Ich beschäftige darüber meine Haushaltshilfe und liste jeden Monat auf, was sie gemacht hat. Diese Liste bekommt dann meine Pflegekasse und sie überweisen mir dann anstandslos die 125 €.