Meinungsfreiheit - und ihre Grenzen

Meinungsfreiheit - und ihre Grenzen
Zum Thema "Meinungsfreiheit" gibt es im Netz immer wieder einen harten Schlagabtausch. Viele scheinen zu glauben, dass "Meinungsfreiheit" bedeutet "ich darf alles sagen, was ich will, und wie ich es will". Das ist aber nicht so. 

Meinungsfreiheit hat - deutliche - Grenzen. 

Informationen dazu, was "Meinungsfreiheit" tatsächlich bedeutet, und zu ihren Grenzen, kann man hier nachlesen: 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/75-jahre-grundgesetz/meinungs-und-pressefreiheit-2274858

Hier ein Auszug der Webseite (die natürlich nicht nur für Aussagen zu Politik, Bundeskanzler und Regierung gelten!):

Kein Freibrief für Beleidigungen

Jeder in Deutschland darf offen sagen, was er über Politik denkt oder darf den Bundeskanzler oder ein Mitglied der Bundesregierung kritisieren. Das kann er öffentlich aussprechen oder im Internet schreiben. Jeder darf auch andere Meinungen kritisieren oder seine Haltung und seinen Standpunkt ausdrücken. Dies ist aber kein Freibrief, andere zu beleidigen, zu diffamieren oder bloßzustellen. Grundsätzlich bedarf es einer sogenannten Güterabwägung, die der Bedeutung der Meinungsfreiheit gerecht wird. 
Hier zieht die Verfassung Grenzen. Das Recht der freien Meinungsäußerung tritt zurück, wenn

- die Grundrechte anderer Personen verletzt werden,
- andere Menschen beleidigt werden,
- keine sachliche Auseinandersetzung mehr vorliegt, sondern es bloß um eine Bloßstellung oder persönliche Herabsetzung des Gegenübers geht.

Dabei ist das Gewicht der Meinungsfreiheit allerdings umso höher zu bewerten, je mehr die Äußerung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen eine einzelne Person oder eine Gruppe von Menschen geht.

Respekt vor der Würde und Achtung anderer Menschen

Die absolute Grenze bildet die Menschenwürde eines anderen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung ausgeführt: „Da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt.“ (BVerfG 1 BvR362/18)

Der Schutz der Menschenwürde rechtfertigt dabei nicht nur das so elementar wichtige Grundrecht der Meinungsfreiheit einzuschränken. Vielmehr kann er auch als Auftrag verstanden werden, herabwürdigendes Verhalten nicht zu tolerieren und Opfer würdeverletzender Angriffe zu schützen.

Dies gilt auch und gerade für das Internet und dortige soziale Netzwerke – auch diese sind kein rechtsfreier Raum. Meinungsfreiheit heißt nicht, alles auf jede Weise sagen zu dürfen. Zum Schutz der Demokratie, die auch von einer funktionierenden Debattenkultur abhängt, muss, bei aller Differenz in der Sache, die Würde und der Achtungsanspruch aller Menschen respektiert werden.

Weitere Infos zu "Meinungsfreiheit" in leichter Sprache (lohnt sich zu lesen) - von der Bundeszentrale für politische Bildung:

https://www.bpb.de/themen/politisches-system/abdelkratie/311370/meinungsfreiheit/

Diesen letzten Link poste ich auch noch mal separat.

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