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Abulante Zwangbehandlung

Abulante Zwangbehandlung
Heute wurde in Karlsruhe vom BGH die abulante Zwangbehandlung legalisiert. Das ist sehr zweischeitiges schwert.Einerseit kann es vielleicht viele Krisen entschärfen, Anderseit wird das Bild vom Behinderten der nicht im Griff oft auch als Stickma bewust geschört, wie denkt ihr darüber

Jetzt mehr über das bild vom gefählichen Behinderten.wie in auch Hirsch in seine Lieder oft Kritsch besingt, ich mein jetzt mehr das Vorurteil

Von Wecker gibt es ja auch das lie vom dummen Bub

Kommentare

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Tangor 27.11.2024 10:33
Du hast schon Recht. Ein Zwang ist immer ein zweischneidiges Schwert. Hier muss man höllisch aufpassen. Deswegen sind die Hürden auch sehr hoch.
Ich musste mich auch erstmal einlesen was das BVerfG da geurteilt hat und warum. Die Argumente des Klägers kann ich nachvollziehen.
Mein Problem bei solchen Sachen ist immer das Gleiche. Man kann sowas nicht pauschalisieren, sondern das ist immer eine individuelle Sache. Hier hinken die Gesetze meistens der Zeit hinterher und müssen eben von Zeit zu Zeit angepasst werden.
 
BrokenByDesign 27.11.2024 13:03
Es ging ja nicht prinzipiell um die Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen, sondern im die Frage, ob diese grundsätzlich im Krankenhaus durchgeführt werden müssen.

Diki, ich verstehe nicht, wo genau du den Zusammenhang zu dem öffentlichen Bild von Menschen mit Behinderung siehst.
 
Reiskorn1966 27.11.2024 18:18
Wir würden im Heim keine Zwangsbehandlung durchführen. Als Pflegefachkraft würde ich mich weigern. Grundsätzlich liegen die Hürden sehr hoch und sind nur in absoluten Ausnahmen möglich. Es handelt sich auch um ärztliche Massnahmen und der ist mir nicht unbedingt weisungsberechtigt.
 
Brummsel 27.11.2024 18:22
Und auch bei solchen Maßnahmen außerhalb einer Klinik braucht es eine richterliche Zustimmung. Diese Hürde gibt es immer noch.
 
BrokenByDesign 27.11.2024 20:59
Habe heute Mittag ein wenig dazu gelesen. Es geht ausschließlich um gesetzlich betreute Personen, und die Beispiele, die genannt wurden, bezogen sich in erster Linie auf psychisch kranke Personen. Wenn sich eine solche Person etwa in einer akuten Krisensituation befindet, dann konnte bislang erst nach der stationären Einweisung mit der Behandlung begonnen werden. Was zur Folge hatte, dass die Person, um Gefahr für das eigene Leben und das Leben anderer zu reduzieren, für den Transport ggf. angegurtet werden musste. Mit der neuen Regelung könnte ein Arzt bereits vor dem Transport eine Sedierung (medizinische Behandlung) vornehmen und der Person in dieser Ausnahmesituation damit Stress und traumatische Erlebnisse erspart werden. 

Kritiker dieser Entscheidung befürchten, dass medizinische Zwangsmaßnahmen nun öfter und unkontrollierter zur Anwendung kommen könnten, weil sich mehr im häuslichen Umfeld abspielt.
 
Diki 03.12.2024 07:16
Danke für den kommentar, ich merke als Behinderter hat man immer den beigeschmack, das man nicht berechen bar ist.vor allem wenn man Psychische Pobleme hat.

Einerseit ist die Abulante Zwangebehanlung gut, ein Bekannter von mir hat im Affekt eine Tanke überfallen, danderseits konne leute in den Einrichtungen auch missbrauchen
 
Jeannie 03.12.2024 23:12
Diki, ich verstehe deine Bedenken bezgl. Missbrauch in Einrichtungen o.ä. völlig. Die meisten Pflege- und Betreuunggskräfte, die mir bekannt sind, arbeiten mit Sicherheit mit Liebe zur Arbeit. Aber auch dort gibt es mehr schwarze Schafe als die Öffentlichkeit je erfahren wird. Leider gibt es auch in diesem Bereich Personen, die ihr Macht über andere, die sich nicht wehren können, gern ausüben.
 
Ichselbst 04.12.2024 08:35
Bei allem Respekt, aber wir dürfen ohne richterlichen Beschluss nicht einmal ein Bettgitter hoch machen, auch wenn wir einen zu Pflegenden nur vor dem Herausfallen schützen wollen würden. 

Jegliche Fixierung bedarf dieses Beschlusses und selbst, wenn Gefahr für Leib und Leben für den Betreuten, geht dieser Vorgang über die Polizei und die zuständige Richter.
 
Diki 04.12.2024 09:52
Jeannie, da hast Du recht, je schwächer Du bist des do schneller kommst Du unter die Räder.
Die Pflegeeinrichtungen lasse ja die Betroffen kaum zu word kommen, es ist Hirach abgetrennt die unten wissen nicht was oben läuft.
 
Jeannie 04.12.2024 22:38
Diki, das entspricht leider den Tatsachen in vielen Einrichtungen, wie Ichselbst jedoch schrieb,  so habe ich das jetzt verstanden...es gibt auch Menschen, die schützen möchten und es nicht dürfen, da es halt ohne diese richterlichen Beschlüsse nicht möglich ist. Manchmal ist das ein sehr zweischneidiges Schwert.

Dazu möchte ich jedoch sagen, dass meine Erfahrungen auch schon anders ausgesehen haben. Um nur eine reale Geschichte zu nennen: betreute Personen wurden im Nachtdienst missbraucht, geschlagen oder ruhig gestellt. Und da dort nur eine Person im Dienst war, wurde es lange nicht entdeckt. Woher ich das weiß? Ich selbst habe Anzeige erstattet, da mein Nachbar mich um Hilfe gebeten hat...betroffen waren 6 wehrlose Personen. Weitere Tragödien auf dieser Schiene möchte ich nicht nennen. Wo kein Kläger, da kein Richter....es stimmt leider öfter als man denkt.
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